(BIAJ) In 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 25,808 Milliarden Euro ausgegeben, 3,532 Milliarden Euro (15,9 Prozent) mehr als die 22,276 Milliarden Euro, die im Vorjahr (2022*) für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,487 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 287.000 (5,5 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,200 Millionen RLB in 2022. (2)

Die Ausgaben in 2023 überstiegen das im Bundeshaushalt 2023 veranschlagte Soll in Höhe von 23,760 Milliarden Euro um 2,048 Milliarden Euro. Im Bundeshaushalt 2024 sind gemäß Stand der zweiten Bereinigungssitzung (18. Januar 2024) für das „Bürgergeld“ 26,500 Milliarden Euro veranschlagt. (3) Dies sind – bei einem nominalen Anstieg des Regelbedarfs um etwa 12,2 Prozent (61 Euro) auf 563 Euro im Monat (Regelbedarfsstufe 1 - Alleinstehende) (4) - lediglich 2,7 Prozent mehr (nominal) als der Bund im vergangenen Jahr 2023 für das „Bürgergeld“ ausgegeben hat. Hinter dieser „Haushaltswahrheit“ verbirgt sich vermutlich u.a. der „Job-Turbo“ und die „100-Prozent-Sanktionen“ in 2024. (5)

Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2005 bzw. 2010 siehe die BIAJ-Abbildung und die BIAJ-Tabelle unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20240130 (eine Seite).

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* Anmerkung: Im Juni 2022 erfolgte der Rechtskreiswechsel von Personen aus der Ukraine aus dem Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Bereich des SGB II.
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung 2023: „Bürgergeld“; 2022: „Arbeitslosen­geld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) RLB-Bestand berechnet aus den berichteten Monatsbeständen. Bei Interpretation der nominalen (nicht preisbereinigten) Mehrausgaben im Vorjahresvergleich (2023/2022) ist u.a. wegen diverser gesetzlicher und sonstiger Änderungen (SGB II, Wohngeld- bzw. Wohngeld-Plus-Gesetz, Erhöhung der PAT-Pauschalen usw.) Vorsicht geboten.
(3) Deutscher Bundestag, Drucksache 20/8661 vom 25. Januar 2024
(4) siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "Bürgergeld 2025: Null Euro mehr als 2024 – ein unverbindlicher Ausblick" (05.12.2023) und die BIAJ-Materialien "Mindestlohn und Regelsatz (SGB II - Hartz IV - Bürgergeld) - 2015 bis 2024/2025" (22.11.2023)
(5) Die Berechnungsgrundlagen der veranschlagten 26,5 Milliarden Euro sind dem BIAJ nicht bekannt.