Hartz IV: Kinder und Jugendliche differenziert nach Altersgruppen - Kreisvergleich Dezember 2021 (und 2020)
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(BIAJ) Zwei unkommentierte BIAJ-Tabellen zu den (unverheirateten) Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren (Altersgruppen: unter drei, drei bis unter sechs, sechs bis unter 15 und 15 bis unter 18) in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) im Dezember 2021 (und Dezember 2020) im Bund, in den 16 Ländern, in den 400 Kreisen (Landkreise und kreisfreie Städte) und darunter in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover): Download_BIAJ20220421_1 und Download_BIAJ20220421_2 (PDF, jeweils 11 Seiten - Bund, Länder und Großstädte jeweils auf Seite 1 - siehe Auszüge unten - Quoten: vorläufig)
Land Bremen: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 1992 bis 2021 (Destatis, BIBB)
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle (unten) zur Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (gemäß BIBB-Erhebungen und Berufsbildungsstatistik) im Land Bremen von 1992 bis 2021 (nachrichtlich Auszubildende insgesamt - alle Ausbildungsjahre zusammen). (Stand: 14. April 2022)
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Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2021
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(BIAJ) Von München (Rang 1) bis Essen (Rang 15). Zur Entwicklung der 15 Großstädte* im Positiv-Ranking der SGB-II-Quoten von 2006 bis 2021 (Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten - Hartz IV - an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze; Jahresdurchschnitt) siehe die BIAJ-Abbildung und die BIAJ-Tabelle mit den Berechnungsgrundlagen dieser SGB-II-Quoten unten. Auf Rang 1 und 2 im Positiv-Ranking von 2006 bis 2021 immer München (M: Rang 1) und Stuttgart (S: Rang 2). Im Beobachtungszeitraum am weitesten aufgestiegen im Positiv-Ranking: Leipzig (L: bis 2011 Rang 14, 2020 und 2021 Rang 7) und Dresden (DD: bis 2009 Rang 9, seit 2014 Rang 3). Im Beobachtungszeitraum am weitesten abgestiegen im Positiv-Ranking: Essen (E: von Rang 10 in 2006 auf Rang 15 seit 2016). Die SGB-II-LB-Quoten (kurz: SGB-II-Quoten) reichten 2021 in den 15 Großstädten* von 6,0 Prozent in München (M) bis 18,6 Prozent in Essen (E: Europäische Kulturhauptstadt im Agenda-Jahr 2010). (siehe BIAJ-Tabelle unten) In den 15 Großstädten zusammen betrug die SGB II-Quote 2021 durchschnittlich 12,8 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland ohne diese 15 Großstädte 7,0 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 8,1 Prozent. Siehe dazu und zur Stadt Bremen die weitere BIAJ-Tabelle ganz unten.
* hier immer einschließlich Region Hannover (H*)
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Hartz IV: Neu festgestellte Sanktionen und neu sanktionierte ELB - Bund und Länder 2007 bis 2021
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(BIAJ) 2021 wurden von den Jobcentern insgesamt 193.729 Sanktionen (Kürzung des Existenzminimums) gegen 130.960 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) neu festgestellt. (2020: 171.112 Sanktionen gegen 115.231 ELB; 2019: 806.811 Sanktionen gegen 366.237 ELB) Im Ländervergleich wurden 2021 lediglich in Hamburg weniger Sanktionen neu festgestellt als im Vorjahr 2020. (siehe BIAJ-Tabelle 1) Und lediglich in Hamburg wurden in 2021 weniger ELB neu sanktioniert als im Vorjahr 2020. (siehe BIAJ-Tabelle 2)
2021 wurden pro 100 ELB im jahresdurchschnittlichen Bestand 3,45 ELB neu sanktioniert (2020: 2,96; 2019: 9,41). (siehe BIAJ-Tabelle 3) Die rechnerische Mehrfachsanktionierung im Verlauf eines Jahres betrug 2021, wie 2020, 1,48. (1,48 neu festgestellte Sanktionen pro neu sanktioniertem ELB; 2019: 2,20) (siehe BIAJ-Tabelle 4)
Zur Entwicklung der Anzahl der neu festgestellten Sanktionen und der Anzahl der neu sanktionierten ELB im Bund und in den Ländern in den Jahren 2007 bis 2021 siehe die unkommentierten BIAJ-Tabellen vom 13. April 2022 unten bzw. als PDF hier (Download_BIAJ13042022).
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis März 2022
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(BIAJ) Von Januar bis März 2022 wurden insgesamt 51.589 Asylanträge gestellt, darunter 44.908 Erstanträge – 16.913 (60,4 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis März 2021. 6.476 (14,4 Prozent) der 44.908 Asylerstanträge im ersten Quartal 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis März 2021: 6.260 bzw. 22,4 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im ersten Quartal 2022 insgesamt 51.054 Asylanträge, darunter 43.082 Erstanträge. 46,4 Prozent (23.678) der 51.054 Entscheidungen im ersten Quartal 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter 10.819 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von April 2021 bis März 2022, wurden vom BAMF 157.655 Asylanträge entschieden, darunter 121.277 Erstanträge. Von den 157.655 Entscheidungen in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022 waren 43,6 Prozent (68.799) „positive Entscheidungen“, darunter 35.527 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende März 2022 insgesamt 116.299, 53.582 (85,4 Prozent) mehr als Ende März 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. April 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220412 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier