Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich April 2022 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) April 2022 (Stichtag 12.04.): 2,309 Millionen registrierte Arbeitslose (darunter 800.000 bei den Agenturen für Arbeit) - 462.000 (16,7 Prozent) registrierte Arbeitslose weniger als im April 2021 – 292.000 (26,7 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 170.000 (10,1 Prozent) weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 263.000 (17,0 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 199.000 (16,3 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im April 2021. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑22,9 Prozent in Bayern (BY) bis -12,1 Prozent im Land Bremen (HB). (Stadt Bremen: -13,3 Prozent; Bremerhaven: -7,2 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,563 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 9,2 Prozent (359.000) weniger als im April 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von –11,8 Prozent in Thüringen (TH) bis -7,2 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im April 2022 und April 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 03. Mai 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20220503 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
SGB-II-Quoten-Vergleich 2007 bis 2021: Bund, NRW, Ruhrgebiet, Land Bremen und bremische Städte
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(BIAJ) Im Ruhrgebiet („Metropole Ruhr“) waren 2021 durchschnittlich 15,4 Prozent (617.605) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (4,017 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen (SGB-II-Leistungsberechtigte). In den 15 Kreisen des Ruhrgebiets (11 kreisfreie Städte und 4 Landkreise) reichten die SGB-II-Quoten (0 Jahre bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze) von 8,8 Prozent im Landkreis Wesel bis 24,4 Prozent in der Stadt Gelsenkirchen.
In Nordrhein-Westfalen ohne das Ruhrgebiet waren 2021 durchschnittlich 9,1 Prozent (933.627) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (10,250 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen. (siehe dazu BIAJ-Tabelle 1, Seite 3 und BIAJ-Tabelle 2 Seite 4 bis 6)
Im Land Bremen galt dies in 2021 für durchschnittlich 17,8 Prozent (96.350) der Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (541.778). (siehe dazu Tabelle 1, Seite 3 und Tabelle 2 Seite 6). (Stadt Bremen: 17,1 Prozent, Bremerhaven: 21,3 Prozent, Bundesrepublik Deutschland: 8,1 Prozent)
Zur Entwicklung (und den Berechnungsgrundlagen) der SGB-II-Quoten im Bund, in Nordrhein-Westfalen (NRW), im Ruhrgebiet und den 11 kreisfreien Städten und vier Landkreisen des Ruhrgebiets, in NRW ohne das Ruhrgebiet, im Land Bremen und den beiden bremischen Städten von 2007 bis 2021 siehe die BIAJ-Materialien vom 02. Mai 2022: Download_BIAJ20220502 (PDF: zwei Text- und vier Tabellenseiten – Auszug: BIAJ-Tabelle 1 von 2: siehe auch unten)
Grundsicherung im Alter Ende 2021: 4,4 Prozent mehr Menschen als im Vorjahr
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(BIAJ) Im Dezember 2021 bezogen in der Bundesrepublik Deutschland 588.780 Menschen im gesetzlichen Rentenalter (§ 41 Abs. 2 SGB XII) Grundsicherung im Alter – 4,4 Prozent (24.670) mehr als im Dezember 2020. In den Ländern reichte diese Veränderungsrate (Vorjahresvergleich) von -0,1 Prozent in Berlin (BE) und +3,2 Prozent in Hamburg (HH) bis +7,2 Prozent in Brandenburg (BB) und Thüringen (TH) und +7,6 Prozent in Sachsen (SN). (siehe BIAJ-Tabelle mit Daten des Statistischen Bundesamtes)
Die Anzahl der Menschen, die Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhielten, sank von Dezember 2020 bis Dezember 2021 um 0,2 Prozent (925) auf 533.595.
Die Anzahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung insgesamt, stieg in 2021 – von Dezember 2020 bis Dezember 2021 – um 2,2 Prozent auf 1,122 Millionen.
Zur Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII – Viertes Kapitel) seit 2015 (jeweils Dezember) in der Bundesrepublik Deutschland (DE) und in den Ländern (SH bis TH), differenziert nach den Altersgruppen „Regelaltersgrenze (gesetzliche Rentenversicherung) und älter“ und „18 Jahre bis unter Regelaltersgrenze (gesetzliche Rentenversicherung)“ siehe die unkommentierte BIAJ-Tabelle unten (oder als PDF hier).
Weiterlesen: Grundsicherung im Alter Ende 2021: 4,4 Prozent mehr Menschen als im Vorjahr
Geburten im Land Bremen und in der Bundesrepublik 2021, 2020 und 2019
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(BIAJ) Ein kurzer (bremischer) Blick auf die am 28.04.2022 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte (vorläufige) Statistik der Geburten 2021 und die Vorjahre 2020 und 2019:
Bundesrepublik Deutschland:
795.517 Geburten in 2021 (vorläufige Angaben) - 22.373 mehr als 2020 (773.144) und 17.427 mehr als 2019 (778.090) (Maximum in einem Kalenderjahr seit 1990: 905.675 in 1990; Minimum in einem Kalenderjahr seit 1990: 662.685 in 2011)
Bremen (Land):
6.970 Geburten in 2021 (vorläufige Angaben) – zwei (2) mehr als 2020 (6.968*) und 179 weniger als 2019 (7.149*). (Maximum in einem Kalenderjahr seit 1990: 7.163 in 2018; Minimum in einem Kalenderjahr seit 1990: 5.388 in 2011)
Der Anteil des Landes Bremen an den Geburten in der Bundesrepublik Deutschland, der bis 2019 auf 0,919 Prozent gestiegen war (der höchste Anteil seit 1990), sank 2020 auf 0,901 Prozent und 2021 auf 0,876 Prozent. Zuletzt im Jahr 2014 lag dieser Anteil des Landes Bremen an den Geburten in der Bundesrepublik Deutschland mit 0,869 Prozent unter den 0,876 Prozent in 2021.
* nachrichtlich: Die Bevölkerung im Alter unter einem Jahr im Land Bremen betrug Ende 2020 6.746 (222 weniger als die Zahl der Geburten in 2020) und Ende 2019 6.956 (193 weniger als die Zahl der Geburten in 2019). Der Bevölkerungsstand Ende 2021 wurde bisher (28.04.2022) noch nicht vom Statistischen Landesamt Bremen veröffentlicht.
Quellen: Statistisches Bundesamt, Statistik der Geburten - Lebendgeborene: Bundesländer, Monate, Geschlecht, Stand: 28.04.2022; Statistisches Landesamt, Bevölkerung nach Geschlecht und Altersjahren (31.12.); eigene Berechnungen
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis März 2022
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(BIAJ) Im ersten Quartal 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 5,212 Milliarden Euro ausgegeben, 7,1 Prozent (400 Millionen Euro) weniger als im ersten Quartal des Vorjahres (2021). Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes sank dementsprechend von 21,748 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021 auf 21,348 Milliarden Euro in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022. (siehe BIAJ-Abb. unten) Im vom Bundeskabinett am 16. März 2022 beschlossenen 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts sind 20,985 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld veranschlagt, 1,415 Milliarden Euro weniger als im 1. Regierungsentwurf der alten Bundesregierung. (1)
Gemessen an den durchschnittlich 5,147 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) (2) wurden vom Bund in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (3) monatlich durchschnittlich 345,65 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von April 2020 bis März 2021, wurden für die durchschnittlich 5,451 Millionen RLB durchschnittlich 321,92 Euro pro Monat ausgegeben. Bis Ende 2021 stiegen diese monatlichen Ausgaben pro RLB auf 345,01 Euro bei durchschnittlich 5,253 Millionen RLB im Jahr 2021. (2020: 317,17 Euro bei durchschnittlich 5,428 Millionen RLB) Der relativ deutliche nominale Anstieg in 2021 resultierte u.a. aus der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III).
(1) siehe dazu die BIAJ-Materialien „Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Februar 2022 und Bundeshaushalt 2022“ vom 22. März 2022 hier.
(2) RLB = erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF); Berechnungsgrundlage der durchscnittlichen RLB-Bestände: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eckwerte der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe Monatszahlen ab 2005) - Januar bis März 2022 vorläufig
(3) einschließlich der Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer