Anteil der Großstädte an den registrierten Arbeitslosen 2009 bis 2021 - 16 BIAJ-Abbildungen
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(BIAJ) 2021 lebten 26,45 Prozent (691.395) der durchschnittlich 2.613.489 registrierten Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland in den 15 Großstädten mit mehr als 400.000 EW (incl. Region Hannover). (2009: 22,41 Prozent) Ende 2020 lebte 18,23 Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland in diesen 15 Großstädten (incl. Region Hannover). Zur Entwicklung seit 2009 siehe Abbildung 1. Zur Entwicklung des Anteils der in den einzelnen Großstädten lebenden Arbeitslosen an den in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) registrierten Arbeitslosen siehe Abbildungen 2 bis 16 (von Berlin bis Duisburg; sortiert nach Bevölkerungsstand Ende 2020). Alle 16 BIAJ-Abbildungen mit kurzen Lesehilfen: Download_BIAJ20220301 (PDF: 8 Seiten - Legende in Abb. 1 am 06.01.2023 korrigiert).
„Integrationen in duale Berufsausbildung“ und „einmündende Bewerber“ 2015 - 2021 – ein Ländervergleich
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(BIAJ) Wie hat sich die Jahressumme der „Integrationen“ von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB – SGB II – Hartz IV) in duale Berufsausbildung in den Berufsberatungsjahren 2014/15 bis 2020/21 im Bund und den Ländern entwickelt? Und wie stellt sich der Vergleich dieser aus den Grunddaten für den sog. Kennzahlenvergleich (§ 48a SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende) ermittelten „Integrationen in duale Berufsausbildung“ mit der Entwicklung der Gesamtzahl der in den jeweiligen Berufsberatungsjahren „einmündenden Bewerber“ (Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen) in der Statistik über den Ausbildungsstellenmarkt dar? Die BIAJ-Materialien vom 01. März 2022 finden Sie hier - aus technischen Gründen in zwei Teilen: Download_BIAJ20220301_1 (PDF: zwei Textseiten und BIAJ-Abbildungen Bund und SH bis HB) und Download_BIAJ20220301_2 (PDF: BIAJ-Abbildungen NW bis TH und A und B)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Januar 2022
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(BIAJ) Im Januar 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 1,884 Milliarden Euro ausgegeben, 5,5 Prozent (110 Millionen Euro) weniger als im Januar des Vorjahres (2021). Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes sank dementsprechend von 21,748 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021 auf 21,638 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Februar 2021 bis Januar 2022. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. In den acht Monaten von Juni 2021 bis Januar 2022 wurde dann (nominal) 24 Millionen Euro (0,2 Prozent) weniger ausgegeben als in den acht Monaten von Juni 2020 bis Januar 2021. Die rechnerischen Ausgaben in diesen jeweils acht Monaten (aus gerundeten Abrechnungsdaten): 13,901 Milliarden Euro von Juni 2020 bis Januar 2021, 13,877 Milliarden Euro von Juni 2021 bis Januar 2022.
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COVID-19: Materialien zu den „unechten Impfquoten“ in Bremen
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(BIAJ) „Die regionale Zuordnung aller durchgeführten Impfungen erfolgt anhand des Ortes der impfenden Stelle und nicht anhand des Wohnortes der geimpften Person.“ (Robert Koch Institut - RKI) In nahezu allen „Informationen“ über die im Ländervergleich bei weitem höchste „Impfquote im Land Bremen“, in Zeitungsartikeln (1), Talkshows usw., blieb diese Information sehr lange und bleibt z.T. noch immer unerwähnt. Die Begründung des RKI für die Berechnung „unechter Impfquoten“: „Nur die Angabe des Ortes der impfenden Stellen ist in allen Datenquellen enthalten …“. (siehe dazu u.a. den Vermerk „Warum die Impfquote im Land Bremen nicht (fast ganz) richtig berechnet werden kann“ vom 15.12.2021: Download_BIAJ20211215 mit Anhang – aktualisiert am 04.03.2022 - Auszüge aus Anhang: siehe unten) Siehe auch Hinweis zu neu berechneten Wohnort-Impfquoten vom 19.07.2022 ganz unten!
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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Januar 2022
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(BIAJ) Im Januar 2022 wurden insgesamt 16.029 Asylanträge gestellt, darunter 13.726 Erstanträge – 5.202 (61,0 Prozent) mehr Erstanträge als im Januar 2021 bzw. 1.514 (12,4 Prozent) mehr Erstanträge als im Januar 2020. 1.680 (12,2 Prozent) der 13.726 Asylerstanträge im Januar 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr. (Januar 2021: 1.575; Januar 2020: 2.208)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Januar 2022 insgesamt 15.418 Asylanträge, darunter 12.739 Erstanträge. 46,2 Prozent (7.128) der 15.418 Entscheidungen im Januar 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter 3.292 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von Februar 2021 bis Januar 2022, wurden vom BAMF 154.544 Asylanträge entschieden, darunter 111.027 Erstanträge. Von den 154.544 Entscheidungen in den 12 Monaten von Februar 2021 bis Januar 2022 waren 40,3 Prozent (62.223) „positive Entscheidungen“, darunter 32.867 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Januar 2022 insgesamt 112.928, 52.491 (86,9 Prozent) mehr als Ende Januar 2021 und der höchste Stand nach Ende August 2017.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 15. Februar 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220215 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier