(BIAJ) Ein zweiter Blick in die am 10. März 2020 veröffentlichte Hartz-IV-Sanktionsstatistik (siehe die beiden Tabellen unten oder die PDF hier) zeigt ein etwas anderes Bild als das von BILD und anderen berichtete. („Hartz IV: Mehr Sanktionen trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichts“, BILD-Online 10.03.2020; „Hartz IV: Urteil am Bundesverfassungsgericht führte zu mehr Sanktionen“, Gegen-Hartz, 11.03.2020)
Die von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit berichteten November-Daten 2019 beziehen sich auf den Zeitraum zwischen den Stichtagen im Oktober und im November, den 14. Oktober und den 13. November 2019 – acht Tage nach dem BVerfG-Urteil vom 05. November 2019. Zwischen dem 14. Oktober und 13. November 2019 wurden die von BILD und anderen genannten 66.275 Sanktionen neu festgestellt. Dies waren in der Tat mehr als die 64.700 neu festgestellten Sanktionen zwischen dem 11. September und 14. Oktober 2019. Aber der Vergleich der neu festgestellten Sanktionen (Tabelle 1, Spalte 1) und der Anzahl neu sanktionierter ELB (Tabelle 1, Spalte 10) in einem November (immer Mitte Oktober bis Mitte November), der Bestände der sanktionierten ELB und darunter der ELB_u25 Mitte November (Tabelle 2, Spalte 1 und 6) und der durchschnittlichen Höhe der Kürzungen (Tabelle 1, Spalten 2 und 7) zeigt, dass das BVerfG-Urteil (Sanktionen nur "teilweise verfassungswidrig") auch schon bis zum 13. November 2019 leicht positiv (sanktionsmindernd - wenn auch noch unbefriedigend) gewirkt hat. Über einen vollen Berichtsmonat nach dem BVerfG-Urteil wird die Statistik der BA erst am 14. April 2020 berichten.