(BIAJ) Am 06. März 2020 hat der Bundesrechnungshof (BRH) die "Abschließende Mitteilung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei den gemeinsamen Einrichtungen" veröffentlicht. (BRH20200306) Vor nahezu einem Jahr (am 17. März 2019) war in diversen Medien über die noch unveröffentlichten vorläufigen Ergebnisse der Prüfungen bei den Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen") berichtet worden. ("Rechnungshof kritisiert Arbeitslosenstatistik" u.ä.; siehe dazu auch die mehrfach aktualisierte BIAJ-Kurzmitteilung "Bundesrechnungshof: Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - Abbildungen" vom 21. März 2019: hier)
In diesem Zusammenhang siehe die unkommentierten BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung des Anteils der (gemäß Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende) arbeitslosen ELB an den ELB insgesamt (differenziert nach Geschlecht) von Januar 2007 bis November 2019 im Bund, in den Ländern und in den beiden bremischen Städten (insgesamt 19 Abbildungen) und den Blick auf den Zeitraum Dezember 2015 bis Dezember 2018 in der BIAJ-Tabelle: BIAJ20200306_1 und BIAJ20200306_2 (PDF: aus technischen Gründen in zwei Teilen). Auszug (eine Abbildung und Tabelle) unten.

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