(BIAJ) 2019 wurden in den Berichtsmonaten* vor dem Urteil des Bundeverfassungsgerichts am 5. November durchschnittlich etwa 70.000 Sanktionen (Kürzung des Existenzminimums) gegen durchschnittlich etwa 55.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) neu festgestellt - von Januar bis April 2020 dann durchschnittlich etwa 24.000 gegen durchschnittlich etwa 20.000 ELB. Erst im Berichtsmonat Mai 2020 (vom 15.4 bis 14.05) sank die Anzahl der neu festgestellten Sanktionen „mit COVID-19“ dann auf 6.013 und die der neu sanktionierten ELB auf 5.188. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung unten ... und die am 16.11.2020 aktualisierte Abbildung bis Juli 2020 darunter)
Eine Rückkehr zu den „Sanktionszahlen vor COVID-19“ sollte durch Änderung der einschlägigen Paragrafen im SGB II (§§ 31, 31a, 31b und 32) verhindert werden.
16.11.2020: Aktualisierung der BIAJ-Abbildung oben bis Berichtsmonat Juli 2020
* "Der Berichtsmonat beginnt am Tag nach dem Stichtag in der Mitte des Vormonats und endet mit dem nächsten Stichtag in der Mitte des Kalendermonats." (Statistik der BA)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema „Hartz-IV-Sanktionen“: hier.