(BIAJ) Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (hier immer einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer), die bis März 2020 auf 19,865 Milliarden Euro gesunken war, ist in den fünf Monaten nach März 2020 (April bis August 2020) um 489 Millionen Euro auf 20,354 Milliarden Euro gestiegen. (siehe BIAJ-Abbildung unten) In den fünf Monaten nach März 2020 wurden 8,910 Milliarden Euro (durchschnittlich 1,782 Milliarden Euro pro Monat) ausgegeben, nominal 5,8 Prozent (489 Millionen Euro) mehr als die 8,421 Milliarden Euro in den fünf Monaten nach März 2019 (1,684 Milliarden Euro pro Monat).
Für das Haushaltsjahr 2020 sind im Bundeshaushalt (einschließlich Nachtragshaushalt) Ausgaben in Höhe von 26,4 Milliarden Euro veranschlagt. Das heißt, das Soll im Bundeshaushalt 2020 liegt 6,046 Milliarden Euro über den Ist-Ausgaben in den vergangenen 12 Monaten (September 2019 bis August 2020).
Nach Ausgaben in Höhe von insgesamt 14,121 Milliarden Euro von Januar bis August 2020 würde das Soll von 26,4 Milliarden Euro erst dann vollständig in Anspruch genommen, wenn in den verbleibenden vier Monaten des laufenden Haushaltsjahres (September bis Dezember 2020) 3,070 Milliarden Euro pro Monat ausgegeben würden (insgesamt 12,279 Milliarden Euro) – 72,3 Prozent mehr als im Durchschnitt der letzten fünf Monate. Weiterhin gilt: An den im Bundeshaushalt 2020 veranschlagten Mitteln kann ein geforderter und notwendiger (nicht nur) „Corona-Zuschlag“ zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nicht scheitern.
Hinweis I: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Hinweis II: Die "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019": BIAJ20200815. (BIAJ)