(BIAJ) Von März 2020 bis Februar 2021 gab der Bund insgesamt 20,878 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (1) aus. In den elf Monaten nach März 2020 ist die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld und Sozialgeld um 1,013 Milliarden Euro (5,1 Prozent) gestiegen. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Die Ausgaben in den 12 Monaten von März 2020 bis Februar 2021 entsprechen in etwa den für 2020 im „Vor-Corona-Haushalt“ veranschlagten 20,9 Milliarden Euro, die dann im (ersten) Nachtrag 2020 um 5,5 Milliarden auf 26,4 Milliarden Euro aufgestockt wurden. Und: Die Ausgaben in den 12 Monaten von März 2020 bis Februar 2021 liegen 2,822 Milliarden Euro unter den im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten 23,7 Milliarden Euro.
Rechnerisch: Das im Vergleich zum Vorjahr 2020 auf 23,7 Milliarden Euro gekürzte Soll für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld im Bundeshaushalt 2021 würde ausgeschöpft, wenn von März bis Dezember 2021 insgesamt 19,954 Milliarden ausgegeben würde, 16,5 Prozent (2,822 Milliarden Euro) mehr als von März bis Dezember 2020 (17,132 Milliarden Euro).
(1) hier immer einschließlich der Ausgaben für den sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) für die anteilige Finanzierung der "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II)
(2) BMF-Monatsbericht Februar 2021 (Rundungsdifferenzen möglich)
Hinweis I: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Hinweis II: Die "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019": BIAJ20200815. (BIAJ)