(BIAJ) In den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 16,543 Milliarden Euro ausgegeben (1) - 2,917 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2021 und 5,899 Milliarden Euro weniger als in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 als mit Ausgaben in Höhe von 22,442 Milliarden Euro das nominale Ausgaben-Maximum (12-Monatssumme) nach 2006 erreicht wurde. (Januar bis Dezember 2006: 22,899 Milliarden Euro). (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2022 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 15,8775 Milliarden Euro (1) veranschlagt. Die Entwicklung der Ausgaben in den letzten Monaten zeigt, dass das Soll in 2022 um etwa 700 Millionen Euro überschritten wird (2) – und dass die 12-Monatssumme der Ausgaben in den kommenden Monaten nominal nicht weiter sinken, sondern wieder steigen wird. (3) Im Vorjahresvergleich wurden im Juni 2022 etwa 252 Millionen Euro weniger ausgegeben als im Juni 2021, im Juli noch etwa 196 Millionen Euro, im August etwa 121 Millionen Euro, im September etwa 73 Millionen Euro, im Oktober 2022 etwa 39 Millionen Euro und im November 2022 nur noch 19 Millionen Euro weniger als im entsprechenden Vorjahresmonat.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2019 insgesamt 1,217 Milliarden Euro, in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro und in 2021 insgesamt 1,307 Milliarden Euro ausgegeben wurden. Soll 2022: 1,420 Milliarden Euro – Ist bis November 2022: 1,031 Milliarden Euro.
(2) Der Jahresabschluss der Bundesagentur („Beitragshaushalt SGB III“) wird voraussichtlich trotz dieser Mehrausgaben erstmals seit 2019 wieder ohne ein Finanzierungsdefizit enden (Finanzierungsdefizit 2021: 21,7 Milliarden Euro). Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung „BA-Haushalt 2022: Auf dem Weg zur ‚schwarzen Null‘“ (hier: BIAJ_20221008)
(3) Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind für Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro veranschlagt. (Stand: 11.11.2022)
Weitere BIAJ-Informtionen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.