(BIAJ) In den 12 Monaten von Mai 2023 bis April 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 19,861 Milliarden Euro ausgegeben (Mai 2022 bis April 2023: 17,043 Milliarden Euro) – gemessen an den von Mai 2023 bis April 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,669 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (Mai 2022 bis April 2023: 2,489 Millionen) rechnerisch etwa 620 Euro pro Monat (Mai 2022 bis April 2023: etwa 571 Euro), gemessen an den 907.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (Mai 2022 bis April 2023: 819.000) rechnerisch etwa 1.824 Euro pro Monat (Mai 2022 bis April 2023: etwa 1.734 Euro). (1) (unterstrichene Datenangabe wurde am 06.06.2024 korrigiert)
Im Haushalt 2024 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,830 Milliarden Euro veranschlagt – 1,819 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2023 (Soll 2023: 18,011 Milliarden Euro) bzw. 1,031 Milliarden Euro mehr als in 2023 ausgegeben wurden (Ist 2023: 18,799 Milliarden Euro) bzw. 31 Millionen Euro weniger als die in den bisher letzten 12 Monaten ausgegebenen 19,861 Milliarden Euro. (1)
Ein kurzer Rückblick: Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro gestiegen war, das nominale Maximum nach 2006, sank in den 18 Monaten bis November 2022 um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022. In den folgenden 17 Monaten, Dezember 2022 bis April 2024 stieg die 12-Monatssumme der Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld um 3,318 Milliarden Euro auf die oben genannten 19,861 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Mai 2023 bis April 2024. (siehe BIAJ-Abbildung oben)
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (etwa 41 Prozent der Ausgaben für das Arbeitslosengeld) - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der jahresdurchschnittlich registrierten Arbeitslosen (etwa 778.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 50.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (!) haben.
Nachrichtlich: Der durchschnittliche Leistungsanspruch („Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“) einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge betrug 2023 1.986,38 Euro (netto: 1.169,22 Euro). (2022: 1.914,68 Euro; netto: 1.126,72 Euro). (Statistik der BA, Arbeitslosengeld – Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005) Der Betrag (brutto) liegt über dem oben genannten rechnerischen Betrag, da die Zahl der Leistungsberechtigten kleiner ist als die Zahl der im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.