In Kürze: Für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Hartz IV) wurden von den Jobcentern Bremen und Bremerhaven im vergangenen Haushaltsjahr (2011) insgesamt 64,0 Millionen Euro (netto) ausgegeben. Dies waren 26,8 Millionen Euro (29,6%) weniger als im Haushaltsjahr 2010. Und dies waren 6,8 Millionen Euro weniger als die für diesen Zweck zugewiesenen Bundesmittel in Höhe von 70,8 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2010 waren den beiden Jobcentern im Land Bremen noch 93,5 Millionen Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zugewiesen und davon 90,8 Millionen Euro (netto) für diese SGB II-Leistungen ausgegeben worden.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. März 2012 mit Daten zu den Jobcentern Bremen Stadt und Bremerhaven finden Sie hier: Download
Ergänzender Hinweis vom 21. März 2012: Für das laufende Haushaltsjahr (2012) wurden den beiden Jobcentern im Land Bremen Bundesmittel in Höhe von 60,3 Millionen Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugewiesen, 45,6 Millionen Euro an das Jobcenter Bremen Stadt und 14,7 Millionen Euro an das Jobcenter Bremerhaven.
Ergänzender Hinweis vom 16. Mai 2012: Siehe hierzu auch die BIAJ-Kurzmitteilung vom 16. Mai 2012: hier