(BIAJ) Die Bundesregierung hat die „ergänzende Erwähnung“ zur Entwicklung der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Fünften Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (Seite IV), der dem Deutschen Bundestag vom BMAS am 12. April 2017 zugeleitet wurde, korrigiert. Statt „Ergänzend sei erwähnt, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 26,5 Millionen im Juni 2005 auf 32,4 Millionen im Juni 2015 zugenommen hat.“ heißt es in der korrigierten Fassung vom 26. April 2017 (PDF-Erstellungsdatum): „Ergänzend sei erwähnt, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 26,5 Millionen im Juni 2006 auf 31,4 Millionen im Juni 2016 zugenommen hat.“ (Hervorhebungen durch BIAJ) Auf die Korrektur des "Übertragungsfehlers" (BMAS) wird weder in der Lang-, Kurz- und Druckfassung, noch in der Bundestagsdrucksache 18/11980 („Unterrichtung durch die Bundesregierung“) hingewiesen. Lediglich die BMAS-Pressemitteilung vom 12. April 2017 und diverse Presseberichte erinnern noch an die alte Fassung. In der BMAS-Pressemitteilung heißt es: "Seit Mitte des letzten Jahrzehnts hat sich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um ca. sechs Millionen Personen erhöht." (http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2017/kabinett-beschliesst-fuenften-armuts-und-reichtumsbericht.html) Zur Vorgeschichte dieser "Korrektur ohne Korrekturhinweis" siehe die BaSta-Kurzmitteilung vom 12. April 2017 (Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mit "besonderer Beschäftigungsstatistik"?: BaSta20170412) und die BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. April 2017 ("Alternative Fakten" der Bundesregierung zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Armuts- und Reichtumsbericht 2017 (Abbildung): BIAJ20170420)