(BIAJ) Januar bis April 2017: 46,8 Prozent mehr Asylentscheidungen als von Januar bis April 2016 und zugleich 46,2 Prozent weniger Anerkennungen der "Rechtsstellung als Flüchtling". Von Januar bis April 2017 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 285.476 Asylanträge entschieden. Lediglich 21,5 Prozent (61.373) dieser Entscheidungen entfielen auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling". Ein Jahr zuvor, von Januar bis April 2016, entfielen von den 194.532 entschiedenen Asylanträgen 58,7 Prozent (114.138) auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling". In 51.978 Fällen wurde von Januar bis April 2017 lediglich ein "subsidiärer Schutz" gewährt.(Januar bis April 2016: 5.455)
Die Zahl der im Verlauf von 12 Monaten gestellten Asylanträge sank auf 576.082 in den 12 Monaten von Mai 2016 bis April 2017. (12-Monats-Maximum: 831.061 von Oktober 2015 bis September 2016) Noch 232.493 „anhängige Verfahren“ Ende April 2017. (Maximum: 579.314 Ende September 2016) Die von BIAJ näherungsweise berechnete Bearbeitungsdauer im 12-Monatszeitraum von Mai 2016 bis April 2017: 7,97 Monate.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 30. Mai 2017 mit zwei aktualisierten Tabellen (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20170530 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten) (weitere, auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema BAMF - Migration, Flüchtline, Asyl - hier)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis April 2017
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