(BIAJ) Ein Blick auf die Entwicklung der Zuweisungen (Bundesmittel) und Ausgaben (Ist) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (SGB II-EGL) der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) in den Jahren 2012 bis Februar 2018. Die Ausgaben sind nach Erreichen des Maximums (nach 2011) im Juli 2017 (2,643 Milliarden Euro von August 2016 bis Juli 2017) in den folgenden sieben Monaten um etwa 200 Millionen Euro gesunken. (am 20. April 2018 aktualisiert bis März 2018 BIAJ_20180419)
In den 12 Monaten von März 2017 bis Februar 2018 wurden von den Jobcentern gE noch 2,444 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. Die auf Grundlage des ersten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2018 (1. RegE vom 28. Juni 2017) errechnete voraussichtliche Mittelzuweisung für SGB II-EGL-Ausgaben in 2018: 2,877 Milliarden Euro, davon am 28. Februar 2018 den Jobcentern gE zugeteilt, 2,510 Milliarden Euro. Siehe die BIAJ-Abbildung vom 14. März 2018 mit Erläuterungen (Lesehilfen) unten oder hier: BIAJ20180314. Ob und wie die im Koalitionsvertrag angekündigten jährlich zusätzlich eine Milliarde Euro „für neue Chancen in einem sozialen Arbeitsmarkt“ (davon etwa 765 Millionen Euro für die Jobcenter gE) im Bundeshaushalt 2018 veranschlagt und verteilt werden, ist noch unbekannt.