(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar und Februar 2018 insgesamt 50.512 Asylanträge entschieden, davon 44.557 Erstanträge und 5.955 Folgeanträge. Lediglich 33,1 Prozent (16.708) der 50.512 Entscheidungen im Januar und Februar 2018 waren „positive Entscheidungen“. Ein Jahr zuvor, im Januar und Februar 2017, wurden vom BAMF insgesamt 142.139 Asylanträge entschieden. 46,7 Prozent (66.420) dieser 142.139 Asylentscheidungen im Januar und Februar 2017 waren „positive Entscheidungen“. Und zwei Jahre zuvor, im Januar und Februar 2016, wurden vom BAMF noch 65,1 Prozent (65.690) der 100.977 Asylentscheidungen „positiv entschieden“.
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies im Vergleich der Monate Januar und Februar in den Jahren 2016 bis 2018 wie folgt dar. Im Januar und Februar 2016 erfolgte in 64,0 Prozent der Fälle (Entscheidungen über Asylanträge) die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling, im Januar und Februar 2017 in lediglich 22,2 Prozent der Fälle und im Januar und Februar 2018 dann in nur noch 15,9 Prozent der Fälle (8.052 von 50.512).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 16. März 2018 mit zwei aktualisierten Tabellen zur Entwicklung seit Ende 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20180316 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten; Hinweis: Spalte 8 in Tab.1 am 28. Mai 2018 teilweise korrigiert) (weitere, auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl und BAMF - hier)