(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Abbildung zur Entwicklung der "Anerkennungsquote" und der "Gesamtschutzquote" von Ende 2014 (gleitender 12-Monatsdurchschnitt) bis April 2018. Siehe insbesondere die schnelle negative Veränderung der "Anerkennungsquote" nach dem Inkrafttreten des sogenannten "Asylpakets II" am 17. März 2016 und die zeitlich versetzte negative Veränderung der "Gesamtschutzquote" nach Oktober 2016. Insbesondere dem BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) in Bremen ("Ankunftszentrum/Außenstelle") wird (unausgesprochen) unterstellt, nicht in angemessenem Umfang zur Senkung der "Anerkennungsquoten" und "Gesamtschutzquoten" beigetragen zu haben.
Abbildung 2 und 3 mit den Berechnungsgrundlagen der "Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" wurden am 03. Juni 2018 ergänzt. (21. Juni 2018: Zu aktualisierten Abbildungen siehe "BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Mai 2018" (Tabellen und Abbildungen im PDF-Download): Dowonload_BIAJ20180621) (weitere, auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl und BAMF - hier)
In der ersten Abbildung (oben) ist die Entwicklung der "Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" bezogen auf die 12-Monatssumme der Asylentscheidungen insgesamt (Abbildung 3) dargestellt. Die sogenannten "bereinigten Quoten", die "Anerkennungsquoten" und "Gesamtschutzquoten" bezogen auf die Asylentscheidungen ohne die "sonstigen Verfahrenserledigungen" (ebenfalls Abbildung 3), sind in der ersten Abbildung nicht dargestellt, können aber aus den Daten in Abbildung 2 (Zähler) und Abbildung 3 (Nenner) berechnet werden. (Abbildung 2 und 3 wurden am 03. Juni 2018 ergänzt)