(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in den 12 Monaten von September 2017 bis August 2018 nur noch insgesamt 99.118 Asylanträge positiv entschieden (einschließlich "subsidiärer Schutz" und Abschiebungsverbot), 360.451 (78,4 Prozent) positive Entscheidungen weniger als 15 Monate zuvor, von Juni 2016 bis Mai 2017.
Die sogenannte Gesamtschutzquote betrug in den 12 Monaten von September 2017 bis August 2018 nur noch 35,8 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 49,6 Prozent) In den 12 Monaten von November 2015 bis Oktober 2016 betrug die Gesamtschutzquote 65,1 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 73,9 Prozent)
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies in den 12 Monaten von September 2017 bis August 2018 wie folgt dar: In lediglich 17,5 Prozent (48.511) der Fälle (276.948 Asylentscheidungen insgesamt) erfolgte die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling. Weniger Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling erfolgten in 12 Monaten zuletzt von April 2014 bis März 2015 (48.165).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 22. September 2018 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung seit Ende 2014 bzw. 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20180922 (PDF: fünf Seiten)
Weitere (auch aktuellere) BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis August 2018 (Tabellen und Abbildungen)
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