(BIAJ) Im April 2019, dreizehn Monate nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD am 12. März 2018, wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 10.202 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert. Dies waren 5.592 (35,4 Prozent) weniger als die ein Jahr zuvor (im April 2018) im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ von 195 Jobcentern geförderten 15.794 Beschäftigungsverhältnisse.
Für die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gaben die Jobcenter gE* in den ersten vier Monaten 2019 insgesamt 21,977 Millionen Euro aus, davon 15,862 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Jobcenter gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und 6,115 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer. Zum Vergleich: In den ersten vier Monaten des Vorjahres (2018) wurde von den Jobcentern gE doppelt so viel für das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ausgegeben, insgesamt 43,972 Millionen Euro.
38,13 Prozent (8,381 Millionen Euro, darunter 2,522 Millionen Euro aus dem PAT) der Gesamtausgaben für Maßnahmen nach § 16i SGB II in den ersten vier Monaten des Haushaltsjahres 2019 erfolgten durch die Jobcenter gE in Nordrhein-Westfalen.
Zu weiteren Informationen über die geförderten Beschäftigungsverhältnisse (Jobcenter insgesamt) und Ausgaben für Maßnahmen nach dem § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") in den Ländern (Ausgaben nur Jobcenter gE) im Vergleich mit dem Vorjahr (Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt") siehe die BIAJ-Materialien vom 20. Mai 2019: Download_BIAJ20190520 (PDF: drei Seiten; nachrichtliche Angaben zu den Gesamtausgaben für "SGB-II-Eingliederungsleistungen" in den ersten vier Monaten 2019 insgesamt auf Seite 2 und Tabelle auf Seite 3 unten korrigiert am 03.06.2019)
* "gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit); entsprechende Daten für die 104 Jobcenter zkT ("zugelassene kommnale Träger") sind dem BIAJ bisher nicht bekannt.
Hinweis vom 06. Juni 2019: Eine bis Mai 2019 aktualisierte Fassung dieser BIAJ-Materialien finden Sie hier: Download_BIAJ20190606 (PDF: drei Seiten)