(BIAJ) Im Mai 2019, vierzehn Monate nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD am 12. März 2018, wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 14.267 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert. Dies waren noch immer 1.523 (9,6 Prozent) weniger als die ein Jahr zuvor (im Mai 2018) im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ von 195 Jobcentern geförderten 15.790 Beschäftigungsverhältnisse.
Für die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gaben die Jobcenter gE* in den ersten fünf Monaten 2019 insgesamt 39,407 Millionen Euro aus, davon 28,687 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Jobcenter gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und 10,720 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer. Zum Vergleich: In den ersten fünf Monaten des Vorjahres (2018) wurde von den Jobcentern gE doppelt so viel für das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ausgegeben, insgesamt 58,003 Millionen Euro.
Zu weiteren Informationen über die geförderten Beschäftigungsverhältnisse (Jobcenter insgesamt) und Ausgaben für Maßnahmen nach dem § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") in den Ländern (Ausgaben nur Jobcenter gE) im Vergleich mit dem Vorjahr (Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt") siehe die BIAJ-Materialien vom 06. Juni 2019: Download_BIAJ20190606 (PDF: drei Seiten)
* "gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit); entsprechende Daten für die 104 Jobcenter zkT ("zugelassene kommunale Träger") sind dem BIAJ bisher nicht bekannt.
Hinweis vom 10. Juli 2019: Eine bis Juni 2019 aktualisierte Fassung der gesamten BIAJ-Materialien finden Sie hier: BIAJ20190710.
Hinweis vom 30. August 2019: Ein aktualisierter Blick auf den Bestand der geförderten Beschäftigungsverhältnisse bis August 2019: hier. (PDF: eine Tabellenseite)