(BIAJ) Im Januar und Februar 2021 wurden insgesamt 31.063 Asylanträge gestellt, 3.799 mehr als im Januar und Februar 2020 – 6.133 (26,2 Prozent) weniger Erstanträge als im Januar und Februar 2020 und 9.932 (259,2 Prozent) (!) mehr Folgeanträge. 3.743 (21,6 Prozent) der 17.299 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Die 12-Monatssumme gestellter Asylerstanträge (März 2020 bis Februar 2021: 96.448) lag 88,1 Prozent (713.739) unter dem Maximum in den 12 Monaten von Oktober 2015 bis September 2016 (810.187 Asylerstanträge).
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Januar und Februar 2021 insgesamt 23.171 Asylanträge, darunter 19.432 Erstanträge. In den letzten 12 Monaten, von März 2020 bis Februar 2021, wurden vom BAMF 139.138 Asylanträge entschieden, darunter 118.319 Erstanträge.
10.008 (43,2 Prozent) der 23.171 Entscheidungen im Januar und Februar 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter 4.991 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) stieg bis Ende Februar 2021 auf 66.583, den höchsten Stand nach Ende Dezember 2017.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 15. März 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20210315 (PDF: fünf Seiten)
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