(BIAJ) Von Januar bis März 2021 wurden insgesamt 45.682 Asylanträge gestellt, darunter lediglich 27.995 Erstanträge – 3.533 (11,2 Prozent) weniger Erstanträge als von Januar bis März 2020 und 12.813 (262,9 Prozent) (!) mehr Folgeanträge. 6.260 (22,4 Prozent) der 27.995 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis März 2021 insgesamt 43.353 Asylanträge, darunter 29.190 Erstanträge. In den letzten 12 Monaten, von April 2020 bis März 2021, wurden vom BAMF 146.182 Asylanträge entschieden, darunter lediglich 116.879 Erstanträge – die kleinste 12-Monatssumme entschiedener Asylerstanträge seit den 12 Monaten von Februar 2014 bis Januar 2015 (113.216).
14.727 (34,0 Prozent) der 43.353 Entscheidungen im ersten Quartal 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 7.357 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). Insbesondere im März 2021 wurden nur sehr wenige Asylanträge „positiv entschieden“ – 4.719 (23,4 Prozent) der insgesamt 20.182 Entscheidungen, darunter lediglich 2.366 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende März 2021 62.717 nach 66.583 Ende Februar 2021, 52.056 Ende Dezember 2020 und 56.223 Ende März 2020.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. April 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen und einem „Zahlenrätsel“): Download_BIAJ20210409 (PDF: fünf Seiten)
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