(BIAJ) Von Januar bis April 2021 wurden 37.326 Asylerstanträge und 19.361 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 114 (0,3 Prozent) weniger Asylerstanträge (!) und 13.736 (244,2 Prozent) (!) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis April 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 8.486 (22,7 Prozent) der 37.326 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis April 2021 insgesamt 36.705 Asylerstanträge und 23.570 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik offensichtlich nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).
18.851 (31,3 Prozent) der insgesamt 60.275 Entscheidungen von Januar bis April 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 9.556 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Insbesondere im März und April 2021 wurden nur sehr wenige Asylanträge „positiv entschieden“ – 8.843 (23,8 Prozent) der insgesamt 37.104 Entscheidungen, darunter lediglich 4.565 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling. 22.592 (60,9 Prozent) der 37.104 Entscheidungen im März und April 2021 waren sog. „Formelle Entscheidungen“ ("sonstige Verfahrenserledigungen")!
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende April 2021 58.101 nach 66.583 Ende Februar 2021 und 62.717 Ende März 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. Mai 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20210513 (PDF: fünf Seiten)
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