(BIAJ) Eine in vielen Fällen „eingefrorene Fehlinformation“ gilt als „maßgeblich“ für die sogenannte „bundeseinheitliche Bundesnotbremse“. Vergleichen Sie dazu die für den Berichtstag „eingefrorenen“ Werte der angeblichen "7-Tage-Inzidenzen" (Spalte a), die aktualisierten Werte (Spalte b) und die Differenz zwischen den "eingefrorenen" und aktualisierten Werten (Spalte b-a) in der BIAJ-Tabelle vom 14.05.2021: Download_BIAJ20210514 (PDF; 44 Seiten mit allen Kreisen). Und siehe dazu die folgende bemerkenswerte Erklärung des RKI (Robert Koch Institut) für die Zugrundelegung der „eingefrorenen“ Werte für "das In- und Außerkrafttreten der bundeseinheitlichen Maßnahmen nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“)":
„Gemäß § 28b IfSG veröffentlicht das RKI für alle Landkreise und kreisfreien Städte fortlaufend die 7-Tage-Inzidenz. Die Exceldatei wird täglich aktualisiert und enthält folgende Daten:
- aktuelle 7-Tage-Fallzahlen und -Inzidenzen nach Bundesländern und Kreisen, …
Bei den 7-Tage-Fallzahlen und -Inzidenzen für frühere Tage muss berücksichtigt werden, dass es sich um die jeweils an dem angegebenen Tag berichteten Werte handelt, die nicht durch an Folgetagen nachübermittelte Fälle aktualisiert werden (für den Berichtstag "eingefrorene" Werte).
Diese Werte sind für das In- und Außerkrafttreten der bundeseinheitlichen Maßnahmen nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) maßgeblich. Die Zugrundelegung der „eingefrorenen“ Werte stellt sicher, dass die Werte keinen Schwankungen unterliegen und sich die von den Maßnahmen Betroffenen auf das In- bzw. Außerkrafttreten dieser mit einem zeitlichen Vorlauf einstellen können.“ (Robert Koch Institut, „7-Tage-Inzidenzen nach Bundesländern und Kreisen (gemäß „Bundesnotbremse“) sowie Gesamtübersicht der pro Tag ans RKI übermittelten Fälle und Todesfälle, Stand: 14.5.2021“)
Bemerkenswert, denn es geht doch angeblich um die Inzidenzen 100, 150 bzw. 165 und nicht um die in vielen Fällen nach unvollständigen Meldungen "eingefrorene Fehlinformation", die i.d.R. schon am Tag nach und/oder wenige Tage nach dem „Einfrieren“ zu Tage tritt. Ein "bundeseinheitliches" zeitnahes Melden der COVID-19-Fallzahlen ist bisher nicht zu erkennen. Und dass die „eingefrorenen“ Werte „keinen Schwankungen unterliegen“, erscheint bei einem Vergleich der Werte in Spalte a in vielen Fällen als geradezu absurd. (siehe dazu die Spalten "b - a" in den aktuellsten Berichtstagen auf den Seiten 4, 8, 12, 16, 20, 24, 28, 32, 36, 40 und 44!). Und dass die „eingefrorenen“ Werte „keinen Schwankungen unterliegen“ erscheint bei einem Vergleich der Werte in Spalte a in vielen Kreisen doch als ziemlich absurd. (BIAJ, 14.05.2021)