(BIAJ) Von Januar bis Oktober 2021 wurden 114.966 Asylerstanträge und 35.366 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 31.231 (37,3 Prozent) mehr Asylerstanträge und 21.792 (160,5 Prozent) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis Oktober 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 21.695 (18,9 Prozent) der von Januar bis Oktober 2021 gestellten 114.966 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Oktober 2021 insgesamt 86.868 Asylerstanträge und 37.646 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).
48.828 (39,2 Prozent) der insgesamt 124.514 Entscheidungen von Januar bis Oktober 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 26.206 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 47.725 (38,3 Prozent) der 124.514 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“).
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Oktober 2021 92.058, 45.493 (97,7 Prozent) mehr als im Oktober 2020.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. November 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20211112 (PDF: fünf Seiten)
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