(BIAJ) Von Januar bis März 2022 wurden insgesamt 51.589 Asylanträge gestellt, darunter 44.908 Erstanträge – 16.913 (60,4 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis März 2021. 6.476 (14,4 Prozent) der 44.908 Asylerstanträge im ersten Quartal 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis März 2021: 6.260 bzw. 22,4 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im ersten Quartal 2022 insgesamt 51.054 Asylanträge, darunter 43.082 Erstanträge. 46,4 Prozent (23.678) der 51.054 Entscheidungen im ersten Quartal 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter 10.819 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von April 2021 bis März 2022, wurden vom BAMF 157.655 Asylanträge entschieden, darunter 121.277 Erstanträge. Von den 157.655 Entscheidungen in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022 waren 43,6 Prozent (68.799) „positive Entscheidungen“, darunter 35.527 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende März 2022 insgesamt 116.299, 53.582 (85,4 Prozent) mehr als Ende März 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. April 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220412 (PDF: fünf Seiten)
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