(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Bestände der langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB_LZA) und der Langzeitleistungsbeziehenden (LZB) unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern in den „Corona-Jahren“ 2020 bis 2022.

Mitte März 2020 wurden in der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 605.000 langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB_LZA) gezählt. (1) Ende März 2020 trat das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (2) in Kraft. Es folgten eine Vielzahl das gesellschaftliche Leben einschränkende Maßnahmen – die auch die Förderung von Arbeitslosen betrafen. (3) In den 15 Monaten nach März 2020 stieg der Bestand der ELB_LZA um nahezu 295.000 (48,6 Prozent) auf 900.000 im Mai 2021. Ab Juni 2021 ist der Bestand dann bis Ende 2022 um etwa 158.000 (17,5 Prozent) auf 742.000 gesunken. Das heißt, Ende 2022 waren gemäß Grundsicherungsstatistik der BA noch immer nahezu 137.000 (22,6 Prozent) mehr erwerbsfähige Leistungsberechtigte langzeitarbeitslos (länger als ein Jahr als arbeitslos registriert) als im März 2020.

Der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden (LZB) (4) ist in den „Corona-Jahren“ von Jahr zu Jahr gesunken – von insgesamt 2,674 Millionen Ende 2019 um etwa 282.000 (10,6 Prozent) auf 2,392 Millionen Ende 2022.

Die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und den 16 Ländern seit Dezember 2019 von Monat zu Monat ist in jeweils zwei BIAJ-Abbildungen (1: ELB-LZA und 2: LZB und darunter ELB-LZA) darstellt. (Inhaltsverzeichnis siehe rechts neben der Tabelle auf Seite 1)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 19. Mai 2023 (aus technischen Gründen in drei Teilen) finden Sie hier:
Teil 1 (DE, BE, HH, HB und SH): Download_BIAJ20230519_1 (PDF: 6 Seiten - Auszug DE siehe unten)
Teil 2 (NI, NW, HE, RP, BW und BY): Download_BIAJ20230519_2 (PDF: 6 Seiten)
Teil 3 (SL, BB, MV, SN, ST und TH): Download_BIAJ20230519_3 (PDF: (6 Seiten)

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(1) Alle hier genannten Daten der Grundsicherungsstatistik sind die Daten nach einer Wartezeit von drei Monaten.
(2) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 27. März 2020, Seite 587
(3) Siehe u.a. „Liste der infolge der COVID-19-Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_infolge_der_COVID-19-Pandemie_erlassenen_deutschen_Gesetze_und_Verordnungen)
(4) "Langzeitleistungsbezieher gemäß § 48a SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren." - LZA = "Als Langzeitarbeitslose gelten nach § 18 Abs. 1 SGB III alle Personen, die am jeweiligen Stichtag der Zählung ein Jahr (hier: 364 Tage) und länger bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Trägern für Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II arbeitslos gemeldet waren." (Statistik der BA)