(BIAJ) Vorbemerkung: Von Januar bis April 2023 sank bei einem Anstieg der Asylentscheidungen um 19.123 (28,4 Prozent) im Vorjahresvergleich die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) um 1.013 (7,1 Prozent)! (siehe Spalten 1 und 3 in Tabelle 1) Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ (1) und der „Gesamtschutzquote“ (2) driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Die „Gesamtschutzquote“ stieg bis April 2023 (Mai 2022 bis April 2023) auf 57,2 Prozent, die höchste „Gesamtschutzquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. Die „Anerkennungsquote“ sank bis April 2023 (Mai 2022 bis April 2023) auf 16,1 Prozent, die niedrigste „Anerkennungsquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. (Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 und unten.)
Anmerkung am Rande: Auf Rang drei der am stärksten vertretenen Staatsangehörigkeiten unter den in der Bundesrepublik Deutschland Asylantragstellenden in den ersten vier Monaten 2023: Türkei – seit 1952 Mitglied der „Wertegemeinschaft“ NATO!n
Von Januar bis April 2023 wurden insgesamt 110.516 Asylanträge gestellt, darunter 101.981 Erstanträge – 44.801 (78,4 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis April 2022. 7.617 (7,5 Prozent) der Erstanträge von Januar bis April 2023 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis April 2022: 8.405; 14,7 Prozent der 57.180 Erstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis April 2023 insgesamt 86.490 Asylanträge, darunter 77.593 Erstanträge. 52,1 Prozent (45.069) der 86.490 Entscheidungen von Januar bis April 2023 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 13.157 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von Mai 2022 bis April 2023, wurden vom BAMF 247.796 Asylanträge entschieden, darunter 216.760 Erstanträge. Von den 247.796 Entscheidungen in den 12 Monaten von Mai 2022 bis April 2023 waren 57,2 Prozent (141.822) „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 39.898 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling (16,1 Prozent der 247.796 Entscheidungen).
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende April 2023 insgesamt 168.944, 54.196 (47,2 Prozent) mehr als Ende April 2022.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. Mai 2023 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20230509 (PDF: fünf Seiten - Auszug/Abbildung 3 unten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Anhang vom 15.05.2023: BIAJ-Abbildung "EASY-Zugänge und Asylerstanträge im Vergleich - Januar 2022 bis März/April 2023 - Bundesrepublik Deutschland"