(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in 2024 insgesamt 301.350 Asylanträge (darunter 275.058 Erstanträge) entschieden, 39.749 (15,2 Prozent) mehr als im Vorjahr 2023. Von den insgesamt 301.350 Asylentscheidungen in 2024 waren 44,4 Prozent (133.710) „positive Entscheidungen“. (2023: 51,7% der 261.601 Entscheidungen) Von den 133.710 „positiven Entscheidungen“ waren lediglich 37.795 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). (2023: 42.525) Die anderen 95.915 „positiven Entscheidungen“ in 2024 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (75.092) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (20.823).
Aus aktuellem Anlass (Spalte 5: „BAMF: Auf dem Weg zu 0 Prozent“) ...
Gestellt wurden in 2024 insgesamt 250.945 Asylanträge (darunter 229.751 Erstanträge), 100.970 (28,7 Prozent) weniger Asylanträge als im Vorjahr 2023 – 99.369 (30,2 Prozent) weniger Asylerstanträge und 1.601 (7,0 Prozent) weniger Asylfolgeanträge. In 2024 waren „21.270 der 229.751 Asylerstantragstellenden (9,3%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (2023: 22.603 bzw. 6,9 Prozent der 329.120 Asylerstanträge)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Januar 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Dezember 2022: Download_BIAJ20250110 (PDF: sechs Seiten - weitere Auszüge unten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier