(BIAJ) Von den 304 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen") wurden 2013 insgesamt 387,8 Millionen Euro weniger für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben als für diesen Zweck zugeteilt. Für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Gesamtverwaltungskosten" dieser Jobcenter gE wurden 315,5 Millionen Euro mehr ausgegeben als zugeteilt. Aus diesen Minder- und Mehrausgaben in diesen beiden Teilbudgets der Jobcenter gE ergeben sich die im Vergleich zu den Vorjahren sehr geringen Minderausgaben von insgesamt 72,2 Millionen Euro. (Rundungsdifferenz 0,1 Millionen Euro) 17,9 Millionen Euro dieser im Vergleich zu den Vorjahren geringen Minderausgaben entfielen auf die 12 Berliner Jobcenter, darunter allein 9,2 Millionen Euro auf das Jobcenter Neukölln - eine "schöne Vorlage" für den Prüfauftrag "Problemdruckindikator" im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD!

Die "Gesamtverwaltungskosten" (84,8 Prozent Bund, 15,2 Prozent Kommunen) betrugen 2013 durchschnittlich 1.129 Euro pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten.

Wie sich dies - die Mittelausschöpfung und die "Gesamtverwaltungskosten" 2013 - in den einzelnen Jobcenter gE darstellt, finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 11. März 2014: Download

Hinweis: Aktuelle(re) BIAJ-Informationen (Daten) zur SGB II-Finanzierung (Mittelzuteilung, Mittelausschöpfung usw.) finden Sie hier!