Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge und Auszubildende insgesamt - Ländervergleich 2022v
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(BIAJ) Die vorläufigen Ergebnisse der amtlichen Berufsbildungsstatistik 2022 (Destatis) zeigen: In 2022 wurden insgesamt 468.943 Ausbildungsverträge gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) neu abgeschlossen, 0,6 Prozent (2.767) mehr als im Vorjahr 2021. (siehe Fußnote 1 in Tabelle unten) Die Zahl der Auszubildenden insgesamt sank im Verlauf des Jahres 2022 – vom 31.12.2021 bis zum 31.12.2022 – um 3,1 Prozent (39.470) auf etwa 1,216 Millionen.
Die entsprechenden Veränderungsraten in den Ländern reichen bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen von +3,8 Prozent in Sachsen (SN) bis ‑6,0 Prozent in Bremen (HB) und bei den Auszubildenden insgesamt von +0,8 Prozent in Thüringen bis ‑7,8 Prozent in Bremen (HB). (siehe BIAJ-Abbildungen und Tabelle unten)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis März 2023
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(BIAJ) Vorbemerkung: Im ersten Quartal 2023 sank bei einem Anstieg der Asylentscheidungen um 33,4 Prozent im Vorjahresvergleich die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) um 8,6 Prozent! (siehe Spalten 1 und 3 in Tabelle 1) Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ (1) und der „Gesamtschutzquote“ (2) driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Die „Gesamtschutzquote“ stieg bis März 2023 (April 2022 bis März 2023) auf 56,8 Prozent, die höchste „Gesamtschutzquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. Die „Anerkennungsquote“ sank bis März 2023 (April 2022 bis März 2023) auf 16,3 Prozent, die niedrigste „Anerkennungsquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. (Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 und unten.)
Anmerkung am Rande: Auf Rang drei der am stärksten vertretenen Staatsangehörigkeiten unter den in der Bundesrepublik Deutschland Asylantragstellenden im ersten Quartal 2023: Türkei – seit 1952 Mitglied der „Wertegemeinschaft“ NATO! n
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Grundsicherung im Alter: Bund und Länder 12/2021-12/2022 - Geschlecht, Staatsangehörigkeit
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(BIAJ) Ein unkommentierter, nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit differenzierter Blick auf die heute (05.04.2023) vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Daten zur Grundsicherung im Alter (SGB XII) im Bund und in den Ländern (Dezember 2022 im Vergleich zu Dezember 2021). PDF-Download hier: BIAJ_20230405 (zwei Seiten) und unten.
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich März 2023 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) März 2023 (Stichtag 13.03.) 4,401 Millionen Arbeitsuchende – 309.000 (7,6 Prozent mehr als im März 2022. Darunter: 2,594 Millionen registrierte Arbeitslose - 232.000 (9,8 Prozent) mehr als im März 2022 – 43.000 (5,1 Prozent) mehr bei den Agenturen für Arbeit und 189.000 (12,4 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 92.000 (6,9 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 140.000 (13,5 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im März 2022. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +1,8 Prozent in Berlin (BE) bis +17,3 Prozent in Thüringen (TH). (Land Bremen: +4,6 Prozent; Stadt Bremen: +3,4 Prozent; Bremerhaven: +9,1 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,895 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 9,1 Prozent (323.000) mehr als im März 2022. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑0,5 Prozent in Berlin (BE) bis +19,4 Prozent in Bayern (BY).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im März 2023 und März 2022 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. März 2023 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20230331 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Väteranteil Elterngeld - Kreisvergleich 2016-2022
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(BIAJ) Ein kurzer unkommentierter Blick auf den Väteranteil (1) beim Elterngeld ("Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen"). Im Jahr 2022 reichte dieser Väteranteil (2) in den 400 Kreisen (Landkreise und kreisfreie Städte) von 35,2 Prozent in der kreisfreien Stadt Jena (Rang 1) bis 14,5 Prozent in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen (Rang 399) und 14,0 Prozent in der kreisfreien Stadt Bremerhaven (Rang 400). (Bundesdurchschnitt 2022: 26,1 Prozent)
Anmerkung am Rande: Gelsenkirchen und Bremerhaven sind i.d.R. die Städte mit den höchsten SGB-II-Quoten. Ein Blick auf die Väteranteile in den 15 Großstädten zeigt: Die niedrigsten Väteranteile wurden in den Städten mit der i.d.R. höchsten Arbeitslosenquote im Großstadtvergleich ermittelt: Essen und Dortmund 23,6 Prozent (Rang 286 und 288), Bremen 23,1 Prozent (Rang 301) und Duisburg 17,8 Prozent (Rang 389).
Alle 400 Kreise mit dem Väteranteil (Elterngeld) in den Jahren 2016 bis 2022 finden Sie hier: Download_BIAJ20230329 (PDF, sieben Seiten - ergänzt am 30.03.2023 - auf Seite 8 ist ein vergleichender, anregender Blick auf die Jahres- und Quartalszahlen der „Väteranteile“ am Elterngeld in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Bremen angefügt)
(1) "Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde." (Statistisches Bundesamt, 29.03.2023) Je nach Betrachtung der Jahreszahlen oder der Quartalsdaten stellt sich das jedoch sehr unterschiedlich dar. Siehe dazu die am 30.03.2023 angefügrte Seite im PDF-Download bzw. die beiden BIAJ-Abbildungen unten und die "Erläuterungen" (Destatis) unter den Abbildungen.
(2) Jahreszahlen! Sie sind im Vergleich zu den Quartalszahlen deutlich höher (überhöht) - wegen der i.d.R. wesentlich kürzeren Elterngeld-Bezugsdauer der Väter.
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