Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis April 2023
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Mai 2022 bis April 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 17,043 Milliarden Euro ausgegeben. (1)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006 gestiegen war, sank bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro. (2)
In den fünf Monaten von Dezember 2022 bis April 2023 wurden dann etwa 500 Millionen Euro mehr ausgeben als in den entsprechenden Monaten des jeweiligen Vorjahres, 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar 2023, 90 Millionen Euro im Februar 2023, 162 Millionen Euro im März 2023 und 152 Millionen Euro im April 2023. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“.
(2) Am Rande zum Begriff „Arbeitslosenversicherung“: Die Ausgaben sind um nominal 26,3 Prozent gesunken bei einem um 14,6 Prozent gesunkenen 12-Monatsdurchschnitt der registrierten Arbeitslosen insgesamt (-32,4 Prozent im Rechtskreis SGB III und -1,4 Prozent im Rechtskreis SGB II-Hartz IV) - von 2,819 Millionen (1,196 Millionen im Rechtskreis SGB III und 1,623 Millionen im Rechtskreis SGB II-Hartz IV) in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021, auf 2,408 Millionen (808.000 im Rechtskreis SGB III und 1,599 Millionen im Rechtskreis SGB II-Hartz IV) in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022.
Anmerkung: Im Textteil unterstichene Jahreszahlen wurden am 12.09.2023 korrigiert.
Insolvenzgeld-Ausgaben 2007 bis April 2023
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(BIAJ) Von Januar bis April 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 459,3 Millionen Euro ausgegeben, 267,8 Millionen Euro (140 Prozent) mehr als von Januar bis April 2022 und wesentlich mehr als in den ersten vier Monaten der weiteren Vorjahre und 86 Prozent der Gesamtausgaben im gesamten Vorjahr (2022: 534,0 Millionen Euro). Die Jahressumme bzw. 12-Monatssumme der Ausgaben für das Insolvenzgeld stieg nach 492,6 Millionen Euro in 2021 und 534,0 Millionen Euro in 2022 auf 801,8 Millionen Euro in den 12 Monaten von Mai 2022 bis April 2023. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis April 2023“) Im BA-Haushalt 2023 sind, wie schon 2022, 900 Millionen Euro für das Insolvenzgeld veranschlagt. Bremen, 10.05.2023
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis April 2023
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(BIAJ) Vorbemerkung: Von Januar bis April 2023 sank bei einem Anstieg der Asylentscheidungen um 19.123 (28,4 Prozent) im Vorjahresvergleich die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) um 1.013 (7,1 Prozent)! (siehe Spalten 1 und 3 in Tabelle 1) Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ (1) und der „Gesamtschutzquote“ (2) driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Die „Gesamtschutzquote“ stieg bis April 2023 (Mai 2022 bis April 2023) auf 57,2 Prozent, die höchste „Gesamtschutzquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. Die „Anerkennungsquote“ sank bis April 2023 (Mai 2022 bis April 2023) auf 16,1 Prozent, die niedrigste „Anerkennungsquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. (Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 und unten.)
Anmerkung am Rande: Auf Rang drei der am stärksten vertretenen Staatsangehörigkeiten unter den in der Bundesrepublik Deutschland Asylantragstellenden in den ersten vier Monaten 2023: Türkei – seit 1952 Mitglied der „Wertegemeinschaft“ NATO!n
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis April 2023
SGB-II-Quoten-Vergleich 2007 bis 2022: Bund, NRW, Ruhrgebiet, Land Bremen und bremische Städte
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(BIAJ) Im Ruhrgebiet („Metropole Ruhr“) waren 2022 durchschnittlich 15,2 Prozent (609.228) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (4,012 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen (SGB-II-Leistungsberechtigte). In den 15 Kreisen des Ruhrgebiets (11 kreisfreie Städte und 4 Landkreise) reichten die SGB-II-Quoten (0 Jahre bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze) von 8,8 Prozent im Landkreis Wesel bis 24,1 Prozent in der Stadt Gelsenkirchen.
In Nordrhein-Westfalen ohne das Ruhrgebiet waren 2022 durchschnittlich 9,0 Prozent (921.180) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (10,248 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen. (siehe dazu BIAJ-Tabelle 1, Seite 3 und BIAJ-Tabelle 2 Seite 4)
Im Land Bremen galt dies in 2022 für durchschnittlich 17,6 Prozent (94.794) der Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (539.304). (siehe dazu Tabelle 1, Seite 3 und Tabelle 2 Seite 6). (Stadt Bremen: 16,8 Prozent, Bremerhaven: 21,7 Prozent, Bundesrepublik Deutschland: 8,0 Prozent)
Zur Entwicklung (und den Berechnungsgrundlagen) der SGB-II-Quoten im Bund, in Nordrhein-Westfalen (NRW), im Ruhrgebiet und den 11 kreisfreien Städten und vier Landkreisen des Ruhrgebiets, in NRW ohne das Ruhrgebiet, im Land Bremen und den beiden bremischen Städten von 2007 bis 2022 siehe die BIAJ-Materialien vom 03. Mai 2023: Download_BIAJ20230503 (PDF: zwei Text- und vier Tabellenseiten – Auszug: BIAJ-Tabelle 1 von 2: siehe auch unten)
Äquivalenzbeitragszahler, Äquivalenzrentner, Rentnerquotient 2008-2022 – vorausberechnet und Ist
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(BIAJ) Äquivalenzbeitragszahler (w/m), Äquivalenzrentner (w/m) und Rentnerquotient: Sechs unkommentierte (aktualisierte) Abbildungen zu den Vorausberechnungen („bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung“) in den Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung (BMAS) und dem Ist in den Jahren 2008 bis 2022. (mit Tabelle zu den Berechnungsgrundlagen) Im Jahr 2022 standen den 31,347 Millionen Äquivalenzbeitragszahlern 16,299 Millionen Äquivalenzrentner gegenüber. Mit anderen Worten: Das Gesamtrentenvolumen reichte in 2022 rechnerisch für 16,299 Millionen Rentnerinnen und Rentner mit einer Regelaltersrente mit 45 Entgeltpunkten – bei 21,260 Millionen Rentnerinnen und Rentnern am 01. Juli 2022 (ohne Waisenrenten; DRV-Bund). Der Rentnerquotient in 2022: 0,5200 (5.200 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Im Rentenversicherungsbericht 2008 wurden für 2022 "bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung" 26,204 Millionen Äquivalenzbeitragszahler und 15,968 Äquivalenzrentner vorausberechnet. Der im Rentenversicherungsbericht 2008 für 2022 vorausberechnete Rentnerquotient: 0,6094 (6.094 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Die gesamten BIAJ-Materialien vom 02. Mai 2023 finden Sie hier: Download_BIAJ20230502 (PDF: 4 Seiten; am 24.05.2023 wurden in der Tabelle auf Seite 4 die Rentenwerte 01.07.2022 korrigiert - dort wurden in der Erstfassung versehentlich die Rentenwerte von 01.07.2021 genannt)
Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Rente hier.