Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juni 2023
- Details
(BIAJ) In den 12 Monaten von Juli 2022 bis Juni 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 17,404 Milliarden Euro ausgegeben – gemessen an den in diesen 12 Monaten durchschnittlich registrierten 2,529 Millionen Arbeitslosen rechnerisch 573,48 Euro pro Monat. (1)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006 gestiegen war, sank bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro.
In den sieben Monaten von Dezember 2022 bis Juni 2023 wurden dann etwa 861 Millionen Euro mehr für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgegeben als in den entsprechenden Monaten des jeweiligen Vorjahres, 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar 2023, 90 Millionen Euro im Februar 2023, 162 Millionen Euro im März 2023, 152 Millionen Euro im April 2023, 160 Millionen Euro im Mai 2023 und 201 Millionen Euro im Juni 2023. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt. (Bremen, 07.07.2023)
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 756.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser* Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld hat.
Anmerkung: Im Textteil unterstrichene Jahreszahlen wurden am 12.09.2023 korrigiert.
Jobcenter 2024: 500 Millionen Euro weniger für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“
- Details
(BIAJ) 9,85 Milliarden Euro für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“ der Jobcenter - 500 Millionen Euro (bzw. 700 Millionen Euro; siehe ergänzenden Hinweis vom 20./21.07.2023) weniger als im Bundeshaushalt 2023. Das sieht der am 5. Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 vor – einschließlich der Inanspruchnahme von Ausgaberesten. (Bremen, 06.07.2023; mit Nachtrag vom 13.07.2023 zu weiteren Kürzungen ab 2025 und u25-Leistungen - Videobotschaft des Bundesminsters Hubertur Heil)
Ergänzender Hinweis vom 17.07. und 20./21.07.2023 mit der voraussichtlichen ergänzenden Mittelzuteilung (für die "steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro" für die Beschäftigten der Jobcenter) in Höhe von 200 Millionen Euro für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter im laufenden Haushaltsjahr 2023 (!), die bei unverändertem Bundeshaushaltsentwurf 2024 zu der von Andrea Nahles, der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, genannten Kürzung um 700 Millionen Euro (Handelsblatt online, 17.07.2022) führen würde: Wie sich diese Kürzungen auf Jobcenterebene (405 Jobcenter) darstellen könnten, siehe hier: BIAJ_20230717.
Grundsicherung im Alter: Kreisvergleich Ende 2022 (m/w)
- Details
(BIAJ) Ein Blick auf die Grundsicherung im Alter in den 50 Kreisen mit dem höchsten Anteil von Leistungsempfängern und -empfängerinnen an der Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und elf Monate (Regelaltersgrenze Ende 2022) und in den beiden Städten Leipzig und Dresden Ende 2022. Zu den Empfängerquoten (LE-Quote) und den Berechnungsgrundlagen siehe die BIAJ-Tabelle (TOP 50) unten bzw. hier (mit u.a. allen 12 westdeutschen Großstädten einschließlich Region Hannover und Berlin unter den 50 Kreisen mit der höchsten Empfängerquote in der Grundsicherung im Alter ab Regelaltersgrenze). Die BIAJ-Tabelle mit allen 400 Kreisen: BIAJ20230705 (PDF: acht Seiten)
In der Bundesrepublik Deutschland betrug die durchschnittliche Empfängerquote 3,73 Prozent (658.540 von 17.658.104) - unter den Männern 3,66 Prozent (282.780 von 7.725.879) und unter den Frauen 3,78 Prozent (375.760 von 9.932.225).
Die Zahl derer, die Ihr Recht auf Grundsicherung im Alter nicht in Anspruch nahmen, ist nicht bekannt.
Im Kreisvergleich des BIAJ reicht der Anteil der Leistungsempfängerinnen und -empfänger Ende 2022 von 9,83 Prozent in Offenbach am Main bis 0,68 Prozent in Saalfeld-Rudolstadt. (Männer: von 11,11 Prozent in Frankfurt am Main bis 0,84 Prozent in Saalfeld-Rudolstadt; Frauen: von 10,72 Prozent in Offenbach am Main bis 0,57 Prozent in Saalfeld-Rudolstadt)
Wie stark die Nicht-Inanspruchnahme die Höhe der Empfängerquoten in den einzelnen Kreisen beeinflußt hat, ist dem BIAJ nicht bekannt. Dies gilt auch für die Gründe der gegebenenfalls stark voneinander abweichenden Quoten der Nicht-Inanspruchnahme.
Weiterlesen: Grundsicherung im Alter: Kreisvergleich Ende 2022 (m/w)
Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen und Bremerhaven (2002 bis 2022)
- Details
(BIAJ) Neun unkommentierte BIAJ-Datenblätter (Seiten 2 bis 10) mit kurzer Lesehilfe (Seite 1) zeigen, wie sich die Bevölkerung (der fortgeschriebene Bevölkerungsstand) im Alter von 0 bis 25 Jahren im Land Bremen (Seite 2 bis 4), in der Stadt Bremen (Seite 5 bis 7) und in der Stadt Bremerhaven (Seite 8 bis 10) in den Jahren 2002 bis 2022 (jeweils Jahresende) entwickelt hat. Differenziert nach Altersjahren (0 bis einschließlich 25 Jahre) und Geschlecht.
Die BIAJ-Materialien vom 03. Juli 2023 zur Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven (31.12.2002 bis 31.12.2022) finden Sie hier: Download_BIAJ20230703 (PDF: 10 Seiten - eine - unterstrichene - Prozentangabe am 19.06.2024 korrigiert; Aktualisierung bis Ende 2023: hier)
Kinder, Jugendliche und Hartz IV: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2022 - neu berechnet
- Details
(BIAJ) Die 400 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d.Ilm, die 15 Großstädte von Duisburg bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) - auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2022 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien - amtlich: Bedarfsgemeinschaften - lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2022 im Kreisvergleich von 39,9 Prozent in Gelsenkirchen und 34,3 Prozent in Bremerhaven bis 2,8 Prozent im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, im Großstadtvergleich von 30,4 Prozent in Duisburg und 30,1 Prozent in Essen bis 10,4 Prozent in München und im Ländervergleich von 30,3 Prozent im Land Bremen bis 7,0 Prozent in Bayern - bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 13,6 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 13,1 Prozent; Ostdeutschland 15,6 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 20,8 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 12,0 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand am 31.12.2022, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2022) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2022 auf Seite 3; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 15) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 01. Juli 2023 finden Sie hier: Download_BIAJ20230701 (PDF: zwei Text- und 26 Tabellenseiten)
Auszug aus BIAJ-Tabelle 1 (Seite 3 im PDF-Download) und Tabelle 2 (Seite 15 im PDF-Download) siehe unten.