Mittleres Bruttomonatsentgelt Vollzeitbeschäftigter: Länder- und Kreisvergleich Wohnort – Arbeitsort 2022
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(BIAJ) Ein nach Arbeitsort (Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit) und Wohnort differenzierter Vergleich der "mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in den 16 Ländern und 400 Kreisen in 2022 (mit gesondertem Großstadtvergleich). (1)
Im Vergleich der 400 Kreise als Arbeitsort der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten: Von 5.282 Euro (Rang 1) in Ingolstadt (BY) bis 2.650 Euro (Rang 400) in Görlitz (SN). Bremen Stadt: 3.864 Euro, Rang 55 – Bremerhaven: 3.333 Euro, Rang 256. Männer: von 5.845 Euro in Erlangen (BY) bis 2.645 Euro in Görlitz (SN) – Frauen: von 4.546 Euro in Wolfsburg (NI) bis 2.468 Euro im Saale-Orla-Kreis (TH). (siehe BIAJ-Tabelle, Seite 5 bis 17; Spalten 1 bis 16)
Im Vergleich der 400 Kreise als Wohnort der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten: Von 4.576 Euro (Rang 1) in der Stadt München (BY) bis 2.773 Euro (Rang 400) im Saale-Orla-Kreis (TH). Bremen Stadt: 3.541 Euro, Rang 226 – Bremerhaven: 3.215 Euro, Rang 329. (siehe BIAJ-Tabelle, Seite 5 bis 17; Spalten 17 und 18 – und den Wohnort-Arbeitsortvergleich in den Spalten 19 und 20)
Die BIAJ-Materialien vom 05. August 2023 mit den Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich finden Sie hier: Download_BIAJ20230805 (PDF: drei Text- und 14 Tabellenseiten)
(1) Grundlage: Die veröffentlichte Entgeltstatistik 2022 der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Sonderauswertung (Wohnortdaten) für das BIAJ.
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juli 2023 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Juli 2023 (Stichtag 12.07.) 4,430 Millionen Arbeitsuchende – 186.000 (4,4 Prozent) mehr als im Juli 2022. Darunter: 2,617 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 878.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,739 Millionen bei den Jobcentern. 147.000 (5,9 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Juli 2022 – 76.000 (9,5 Prozent) mehr bei den Agenturen für Arbeit und 71.000 (4,2 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 100.000 (7,7 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 47.000 (4,0 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Juli 2022. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑0,8 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +11,1 Prozent in Sachsen (SN). (Land Bremen: +5,4 Prozent; Stadt Bremen: +5,6 Prozent; Bremerhaven: +4,9 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,944 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,0 Prozent (114.000) mehr als im Juli 2022. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑0,5 Prozent in Berlin (BE) bis +6,8 Prozent in Thüringen (TH).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juli 2023 und Juli 2022 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 01. August 2023 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20230801 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Beschäftigte und Auszubildende: Insgesamt und aus "Asylherkunftsländern" – Zeitreihen 2014 bis Dezember 2022 - Bund und Länder
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(BIAJ) Wie hat sich die monatliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt und darunter die Zahl (und der Anteil) der Auszubildenden von Januar 2014 bis Dezember 2022 im Bund und in den einzelnen Ländern entwickelt? (Datenstand: 01.07.2023) Und wieviel dieser Beschäftigten und Auszubildenden (absolut und prozentual) kamen aus den acht "nichteuropäischen Asylherkunftsländern" (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien)? Die 17 unkommentierten, jeweils dreiseitigen BIAJ-Tabellen (PDF: DIN A4 quer) finden Sie durch Anklicken des Länderkürzels hier: Bundesrepublik Deutschland (DE14-22). Schleswig-Holstein (SH14-22), Hamburg (HH14-22), Niedersachsen (NI14-22), Land Bremen (HB14-22), Nordrhein-Westfalen (NW14-22), Hessen (HE14-22), Rheinland-Pfalz (RP14-22), Baden-Württemberg (BW14-22), Bayern (BY14-22), Saarland (SL14-22), Berlin (BE14-22), Brandenburg (BB14-22), Mecklenburg-Vorpommern (MV14-22), Sachsen (SN14-22), Sachsen-Anhalt (ST14-22), Thüringen (TH14-22).
Hinweis: Am 27./28.10.2023 bis März 2023 aktualisiert - hier.
Warum das mittlere Arbeitsentgelt in Bremerhaven 2022 um 144 Euro sank
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(BIAJ) 3.333 Euro betrug das Medianentgelt aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten* am 31. Dezember 2022 in Bremerhaven (Arbeitsort) – 144 Euro (4,1 Prozent) weniger als ein Jahr zuvor (31. Dezember 2021. Im Ranking der Medianentgelte in den 400 Kreisen rutschte Bremerhaven um 120 Ränge von Rang 136 (2021) auf Rang 256 (2022). Noch stärker sank in Bremerhaven das Medianentgelt der Männer: um 242 Euro (6,6 Prozent) auf 3.413 Euro – von Rang 128 (2021) um 139 Ränge auf Rang 267 (2022) im Kreisvergleich. Das Medianentgelt der Frauen stieg in Bremerhaven 2022 geringfügig um nominal 53 Euro auf 3.188 Euro – Rang 174 im Kreisvergleich (2021: 137). (siehe dazu die BIAJ-Tabelle unten - Spalten 1 bis 6) Bremen, 21.07.2023
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Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2015 bis Juni 2023
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(BIAJ) Im ersten Halbjahr 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ 13,132 Milliarden Euro ausgegeben, 2,773 Milliarden Euro (26,8 Prozent) mehr als die 10,359 Milliarden Euro, die im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Juni 2022) für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für die ersten sechs Monate 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,495 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 490.000 mehr (9,8 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,005 Millionen RLB in den ersten sechs Monaten 2022. (2)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 22,276 Milliarden Euro betrug, stieg dementsprechend mit den „Bürgergeld-Ausgaben“ in den ersten sechs Monaten 2023 auf 25,049 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juli 2022 bis Juni 2023, 4,498 Milliarden (21,9 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor von Juli 2021 bis Juni 2022 (20,551 Milliarden Euro). Die Ausgaben in den 12 Monaten von Juli 2022 bis Juni 2023 überstiegen das im Bundeshaushalt 2023 veranschlagte Soll in Höhe von 23,760 Milliarden Euro um 1,289 Milliarden Euro (siehe BIAJ-Abbildung unten) und das im Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2024 veranschlagte Soll von 24,300 Milliarden Euro um 749 Millionen Euro.
Gemessen an den durchschnittlich 5,445 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Juli 2022 bis Juni 2023 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 383,83 Euro pro RLB ausgegeben. (3) Ein Jahr zuvor, von Juli 2021 bis Juni 2022 wurden für die durchschnittlich 5,060 Millionen RLB durchschnittlich 338,47 Euro pro Monat ausgegeben. (4)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung 2023: „Bürgergeld“; 2022: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) RLB-Bestand berechnet aus den berichteten Monatsbeständen. Bei Interpretation der nominalen (nicht preisbereinigten) Mehrausgaben im Vorjahresvergleich der Ausgaben in den ersten sechs Monaten ist u.a. wegen diverser gesetzlicher und sonstiger Änderungen (SGB II, Wohngeld- bzw. Wohngeld-Plus-Gesetz, Erhöhung der PAT-Pauschalen usw.) Vorsicht geboten.
(3) Einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(4) Genannte Ausgaben des Bundes immer einschließlich von Einmalzahlungen und Sofortzuschlag. (§§ 70, 72 und 73 SGB II)