Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juli 2023
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(BIAJ) In den 12 Monaten von August 2022 bis Juli 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 17,624 Milliarden Euro ausgegeben – gemessen an den in diesen 12 Monaten durchschnittlich registrierten 2,541 Millionen Arbeitslosen rechnerisch 577,94 Euro pro Monat. (1)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006 gestiegen war, sank bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro. In den acht Monaten von Dezember 2022 bis Juli 2023 wurden dann etwa 1,081 Milliarden Euro mehr für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgegeben als in den entsprechenden Monaten des jeweiligen Vorjahres, 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar 2023, 90 Millionen Euro im Februar 2023, 162 Millionen Euro im März 2023, 152 Millionen Euro im April 2023, 160 Millionen Euro im Mai 2023, 201 Millionen Euro im Juni 2023 und 220 Millionen Euro im Juli 2023. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 764.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld hat.
Anmerkung: Im Textteil unterstrichene Jahreszahlen wurden am 12.09.2023 korrigiert!
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juli 2023
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(BIAJ) Die 12-Monatssummeder Asylentscheidungen des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) stieg in den vergangenen 12 Monaten von 189.423 (August 2021 bis Juli 2022) um 62.474 (33,0 Prozent) auf 251.897 in den 12 Monaten von August 2022 bis Juli 2023. (siehe BIAJ-Tabelle 2, Spalte 16) Die 12-Monatssumme der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) stieg dagegen nur um 3.401 (8,8 Prozent) auf 42.176 (16,7 Prozent der Asylentscheidungen insgesamt) in den 12 Monaten von August 2022 bis Juli 2023. (siehe BIAJ-Tabelle 1, Spalte 4)
Die 12-Monatssumme der Asylanträge stieg von 207.459 (darunter 174.331 Asylerstanträge) in den 12 Monaten von August 2021 bis Juli 2022 um 112.469 (54,2 Prozent) auf 319.928in den 12 Monaten von August 2022 bis Juli 2023 - darunter 294.651 Asylerstanträge – 120.320 bzw. 69,0 Prozent Asylerstanträge mehr als ein Jahr zuvor). (siehe BIAJ-Tabelle 2, Spalten 10 und 11)
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Juli 2023 insgesamt 182.992, 81.540 (80,4 Prozent) mehr als Ende Juli 2022. (siehe BIAJ-Tabelle 2, Spalte 1)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. August 2023 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20230818 (PDF: fünf Seiten – Auszug – drei BIAJ-Abbildungen - siehe unten)
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juli 2023
Übergang von gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern in sozialversicherungspflichtige Ausbildung: Insgesamt und Ländervergleich Bayern, Bremen, Hamburg, Berlin – Berichtsjahr 2021/22 und Vorjahre
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(BIAJ) Ein Blick auf ausgewählte Ergebnisse der Kombination der Statistik der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen mit der Beschäftigungsstatistik durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit: „Übergang von gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern in sozialversicherungspflichtige Ausbildung: Insgesamt und Ländervergleich Bayern, Bremen, Hamburg, Berlin – Berichtsjahr 2021/22 und Vorjahre“, BIAJ-Materialien vom 16.08.2023: Download: BIAJ_20230816, PDF 22 Seiten mit 14 BIAJ-Abbildungen und 15 Tabellen). Auszug: … 48,4 Prozent der bei Agenturen für Arbeit und Jobcentern gemeldeten Bewerberinnen (w) und Bewerber (m) am Ende des Berichtsjahres 2020/21 (30.09.2021) waren 12 Monate nach Ende des Berichtsjahres in sozialversicherungspflichtiger Ausbildung. (w 46,2 Prozent; m 49,8 Prozent) … 58,3 Prozent in Bayern (w 55,4 Prozent; m 60,2 Prozent) … 42,5 Prozent im Land Bremen (w 42,3 Prozent; m 42,6 Prozent) … 45,1 Prozent in Hamburg (w 44,1 Prozent; m 45,8 Prozent) … 33,4 Prozent in Berlin (w 32,8 Prozent; m 33,7 Prozent) (Datenstand der Statistik der BA: 26.07.2023).
Steigende Insolvenzgeld-Ausgaben 2023: 752 Millionen Euro in den ersten sieben Monaten
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(BIAJ) Von Januar bis Juli 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 752,1 Millionen Euro ausgegeben, 437,6 Millionen Euro (139,1 Prozent) mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Juli 2022: 314,5 Millionen Euro) und auch wesentlich mehr als in den ersten sieben Monaten der weiteren Vorjahre. Die Ausgaben in den ersten sieben Monaten 2023 übertrafen die Gesamtausgaben im Vorjahr (2022: 534,0 Millionen Euro) um 218,1 Millionen Euro.
Die Jahressumme bzw. 12-Monatssumme der Ausgaben für das Insolvenzgeld stieg nach 492,6 Millionen Euro in 2021 und 534,0 Millionen Euro in 2022 auf 971,6 Millionen Euro in den 12 Monaten von August 2022 bis Juli 2023. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis Juli 2023“) Im BA-Haushalt 2023 sind, wie schon 2022, 900 Millionen Euro für das Insolvenzgeld veranschlagt. Bremen, 12.08.2023
Kinder und Jugendliche im Alter von unter 25 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) – 2017 bis 2022
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BIAJ-Materialien – zum Tag der Jugend am 12. August 2023
(BIAJ) Ende 2022 lebten in der Bundesrepublik Deutschland von den insgesamt etwa 20,391 Millionen Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 25 Jahren 11,6 Prozent (2,373 Millionen) in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV). (siehe Tabelle DE, Seite 2) In den 16 Ländern reicht diese Quote im Dezember 2022 von 5,8 Prozent in Bayern (siehe Tabelle BY, Seite 11) bis 25,1 Prozent im Land Bremen (siehe Tabelle HB, Seite 6) – im Dezember 2021 von 4,9 Prozent in Bayern bis 24,7 Prozent im Land Bremen.
Im Vergleich der Altersgruppen stellt sich dies in der Bundesrepublik Deutschland Ende 2022 wie folgt dar: 12,9 Prozent in der Altersgruppe unter drei Jahre, 14,5 Prozent in der Altersgruppe drei bis unter sechs Jahre, 14,1 Prozent in der Altersgruppe sechs bis unter 15 Jahre, 12,3 Prozent in der Altersgruppe 15 bis unter 18 Jahre und 7,0 Prozent in der Altersgruppe 18 bis unter 25 Jahre. (Altersgruppe 15 bis unter 25 Jahre: 8,4 Prozent) Am Rande bemerkenswert: In allen westdeutschen Ländern und in Berlin ist diese Quote in der Altersgruppe drei bis unter sechs Jahre am höchsten in diesem Altersgruppenvergleich und deutlich höher als in der Altersgruppe unter drei Jahre. In den ostdeutschen Flächenländern ist dies, abgesehen von einer geringfügigen Abweichung in Sachsen (siehe Tabelle SN, Seite 16), nicht der Fall. Siehe dazu die 19 unkommentierten BIAJ-Tabellen (Bund, Länder und die beiden bremischen Städte): Download_20230811 (PDF, 18 Seiten - Auszug DE, HB, HH, BE und BY unten)