Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen und Bremerhaven (2000 bis 2020)
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(BIAJ) Neun unkommentierte BIAJ-Datenblätter (Seiten 2 bis 10) mit kurzer Lesehilfe (Seite 1) zeigen, wie sich die Bevölkerung (der fortgeschriebene Bevölkerungsstand) im Alter von 0 bis 25 Jahren im Land Bremen (Seite 2 bis 4), in der Stadt Bremen (Seite 5 bis 7) und in der Stadt Bremerhaven (Seite 8 bis 10) in den Jahren 2000 bis 2020 (jeweils Jahresende) entwickelt hat. Differenziert nach Altersjahren (0 bis einschließlich 25 Jahre) und Geschlecht.
Die BIAJ-Materialien vom 24. Juni 2021 zur Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven (31.12.2000 bis 31.12.2020) finden Sie hier: Download_BIAJ20210624 (PDF: 10 Seiten)
Hinweis vom 08.06.2022: Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven (31.12.2001 bis 31.12.2021) finden Sie hier: Download_BIAJ20220608
Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – Januar 2019 bis Mai 2021
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(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 676,5 Millionen Euro ausgegeben - 515,1 Millionen Euro (76,1 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliederung“ (SGB II) zugeteilt wurden, und 161,4 Millionen Euro (23,9 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT).
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Mai 2021 - nach der Einmalzahlung
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(BIAJ) Im Mai 2021 ist die gleitende 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld von 21,204 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von Mai 2020 bis April 2021) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. (siehe BIAJ-Abb. unten) Der Anstieg im Mai 2021 resultiert im Wesentlichen oder ganz aus der im Mai 2021 erfolgten „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) in Höhe von 150 Euro. (1) Da es sich lediglich um eine "Einmalzahlung" handelt, wird sich der im Mai 2021 erfolgte Anstieg der 12-Monatssumme der Ausgaben in den kommenden Monaten so nicht fortsetzen - bzw. nur dann, wenn weitere notwendige "Einmalzahlungen" erfolgen.
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lag einschließlich der Einmalzahlung im Mai 2021 mit den 21,662 Milliarden Euro noch deutlich unter dem im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten Soll für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Rechnerisch: Das im Vergleich zum Vorjahr 2020 von 26,4 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro gekürzte Soll würde ausgeschöpft, wenn in den sieben Monaten von Juni bis Dezember 2021 insgesamt 13,945 Milliarden ausgegeben würde, 17,1 Prozent (2,038 Milliarden Euro) mehr als von Juni bis Dezember 2020 (11,907 Milliarden Euro).
(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021; Hervorhebung durch BIAJ)
CureVac: Mit strategischer Beteiligung des Bundes in der Steueroase Niederlande angekommen ...
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(BIAJ) CureVac – „a Dutch public company“. (CureVac N.V.) Die einseitigen BIAJ-Materialien "CureVac: Mit strategischer Beteiligung des Bundes in der Steueroase Niederlande angekommen – noch immer ohne Corona-Impfstoffzulassung" (17.06.2021) finden Sie hier: Download_BIAJ17062021 (PDF: eine Seite)
Anhang vom 14.08.2021 (erneut aktualisiert am 22.01.2023)*
* siehe dazu auch die folgende Meldung von CureVac N.V: "CureVac verschlankt europäisches Netzwerk zur mRNA-Produktherstellung" mit der Ankündigung: "... CV2CoV, den gemeinsam mit GSK entwickelten COVID-19-Impfstoffkandidaten der zweiten Generation. Eine klinische Studie für CV2CoV wird voraussichtlich im vierten Quartal 2021 beginnen." (DGAP-News: https://www.boerse-frankfurt.de/nachrichten/c48446ea-7a62-484a-bb84-fde6495b36b9 - 14.09.21, 13:19:47) CVCoV (ohne "2"!) ist auch bisher noch nicht durch die EMA zugelassen.
Hinweis: Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "CureVac, Impfstoff, KfW, EU und Ampel-Sondierung" vom 19./23.10.2021: hier
Die am 07.12.2021 angefügte "Nikolaus-Version":
Anhang: Ein vergleichender und am 24.06.2023 erneut aktualisierter Blick auf den BioNTech- und Moderna-Kurs
angefügter und am 01.01.2025 erneut aktualisierter "Nachdenk-Kursvergleich"
... und ein weiterer "Nachdenk-Anhang" vom 01.01.2025 (DAX und Rheinmetall nach der Bundestagswahl am 26.09.2021) - mit einer bis zum 11. März 2025 aktualisierten Fassung daunter.
COVID-19-Inzidenz (0-19): Weser-Kurier-Nachricht, Quellen, Lageberichte, Informationsfreiheit?
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(BIAJ) Nicht öffentliche Quellen? In einer Nachricht des Weser-Kurier wurde am 03.05.2021 (Seite 10) gemeldet, dass "... die Inzidenz bei den Null- bis 19-Jährigen in der Stadt Bremen nach Daten des Gesundheitsamts weiter gestiegen ..." sei und "...in der Woche vom 19. bis 25. April bei über 270 ..." lag. Sowohl nach den zeitnah als auch nach den aktualisiert berichteten Daten des RKI (Robert Koch Institut), an die das Gesundheitsamt über die zuständige Landesbehörde COVID-19-Fälle spätestens am nächsten Arbeitstag übermitteln (und ggfs. später korrigieren/ergänzen) muss, ist die (kalenderwöchentliche) Inzidenz in der Altersgruppe 0-19 in der KW 16-2021 im Vergleich zur Vorwoche nicht "weiter gestiegen" und auch nicht auf "über 270" gestiegen sondern deutlich gesunken. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Die Bitte, die Nachricht zu korrigieren, wurde vom Weser-Kurier mit Hinweis auf die amtliche Quelle - "(nicht-öffentliche) Lagebericht(e) des Bremer Gesundheitsamts für die Bürgerschaft" - abgelehnt.
Der Antrag nach dem bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) auf Zugang zu diesen COVID-19-Lageberichten (ID 167089) wurde am 03.06.2021 vom Gesundheitsressort in Gänze abgelehnt. Gegen die Ablehnung wurde Widerspruch eingelegt. (Zur Antwort siehe unten!) Die Geschäftsstelle der Bremischen Bürgerschaft teilte auf Anfrage mit, dass die Bremische Bürgerschaft einen "täglichen Lagebericht des Corona-Krisenstabes" bekommt, der den Abgeordneten zur Kenntnis gegeben wird. Einen Zugang für die interessierte Öffentlicheit zu diesen Lageberichten gibt es bei der Bremischen Bürgerschaft (bisher) nicht. (Stand: 11.06.2021)
(1) Antwort (Gesundheitsamt Bremen) vom 02.07.2021 auf den Widerspruch:
"... hiermit möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Auskunft bzgl. Ihres Antrages vom 11.05.2021 im Transparenzportal gemäß des BremIFG gebührenpflichtig ist.
Gemäß der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz Ziffer 5 f würden Ihrem Antrag Gebühren je nach Aufwand in Höhe von 360 bis 500 Euro entsprechen.
Ich bitte Sie, mir bis zum 09.07.2021 Auskunft darüber zu erteilen, ob Sie unter Annahme der daraus resultierenden Gebühren Ihren Antrag auf Aushändigung der Lageberichte der Kalenderwochen 14-18 aufrecht erhalten möchten oder ob Sie Ihr Auskunftsverlangen einschränken und lediglich einzelne Informationen erfragen möchten."
In der genannten Ziffer 5f der "Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz" heißt es: "Herausgabe von Duplikaten, wenn im Einzelfall bei außergewöhnlich aufwändigen Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere zum Schutz öffentlicher oder privater Belange, in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssen; bei außergewöhnlich hohem Aufwand (mehr als 8 Stunden)".
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde am 02.07.2021 (per eMail) um Prüfung gebeten. Bisher keine Rückmeldung.
Zum Stand vom 16. September 2021 (!) - nach vielen Mails zwischen BIAJ und Gesundheitsamt Bremen/Gesundheitsressort - siehe unten: ...