Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich August 2019 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) August 2019: 4,224 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,319 Millionen registrierte Arbeitslose - davon 848.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,471 Millionen bei den Jobcentern registriert. Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen von -10,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis +5,7 Prozent im Land Bremen*. (Bund: -1,3 Prozent; Stadt Bremen: +7.2 Prozent; Bremerhaven: +0,1 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)*
3,890 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von -9,8 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis -2,1 Prozent in Bremen (Land). (Bund: -5,2 Prozent; Stadt Bremen: -1,4 Prozent; Bremerhaven: -4,6 Prozent; siehe Tabellen 6 und 7)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im August 2019 und August 2018 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 29. August 2019 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20190829 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
* siehe dazu (nicht nur in Bremen) die Veränderung des Bestandes der registrierten „nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden“ und die zuletzt am 30. Juli 2019 ergänzten BIAJ-Materialien zur „Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ durch den Bundesrechnungshof (BRH) hier.
Nachtrag vom 30. August 2019: Zum bis August 2019 aktualisierten Länder- und Großstadt-Ranking der amtlichen Arbeitslosenquoten seit 2003 bzw. 2008 (12-Monatsdurchschnitt) siehe hier: BIAJ_20190830.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Nettoausgaben 2005 bis 2018 (BIAJ-Abbildung)
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(BIAJ) Eine BIAJ-Abbildung zur Entwicklung der Nettoausgaben für die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" (SGB XII - Viertes Kapitel) in den Jahren 2005 bis 2018 - mit der Bitte um Beachtung der Fußnote 1. (siehe dazu auch "Falschmeldungen über 'Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung' bis heute nicht korrigiert": hier)
Hinweis vom 25.08.2020: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Nettoausgaben in den Ländern und im Bund 2017 bis 2019" vom 25.08.2020: BIAJ20200825
Integrationskursteilnehmende in Bremen und Bremerhaven 2017 und 2018 (BIAJ-Tabelle)
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zu den u.a. im Weser-Kurier vom 22. August 2019 ("Kritik an Bamf-Bürokratie", Seite 7) genannten Integrationsteilnehmenden im Land Bremen (Stadt Bremen und Bremerhaven) in den Jahren 2017 und 2018 mit u.a. nach Geschlecht und Zugangszeit differenzierten Daten (ohne Kurswiederholende):
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema BAMF (Migration, Flüchtlinge, Asyl) hier:
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis Juli 2019: 343 Millionen Euro weniger als in den ersten sieben Monaten 2018
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(BIAJ) Von Januar bis Juli 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung*; ohne Unterkunft und Heizung) 343 Millionen Euro (2,7 Prozent) weniger ausgegeben als von Januar bis Juli 2018 bzw. 758 Millionen Euro (5,9 Prozent) weniger als von Januar bis Juli 2017.
In den zwölf Monaten von August 2018 bis Juli 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung*; ohne Unterkunft und Heizung) insgesamt 20,200 Milliarden Euro ausgegeben - nach 20,349 Milliarden Euro in 2016, 21,423 Milliarden Euro in 2017 und 20,543 Milliarden Euro in 2018. (siehe die aktualisierte BIAJ-Abbildung unten; nominale, nicht preisbereinigte Abrechnungsergebnisse)
* in 2017 und 2018 entfielen etwa 27,5 Prozent der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (ohne Unterkunft und Heizung) auf Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. (Schätzung, BIAJ)
Hinweis: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2018
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(BIAJ) Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle ist auch 2018 weiter gewachsen. (siehe Abbildung im PDF-Download) In den BIAJ-Materialien vom 20. August 2019 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der "Regelbedarfsstufe 1" und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2018 entwickelt hat. Bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2018 rechnerisch auf 479 Euro statt lediglich auf 416 Euro steigen müssen. Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 20. August 2019 finden Sie hier: Download_BIAJ20190820 (PDF: eine Seite)
Hinweis vom 15. August 2020: Zur Aktualisierung bis 2019 siehe hier.
Hinweis vom 19. November 2021: Zur Aktualisierung bis 2020 siehe: hier2
Hinweis vom 29. Juni 2022: Zur Aktualisiertung bis 2021 siehe hier3.