BMF-Sollbericht 2018: "höchste Ausgabensteigerung ... im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik" - eine Anmerkung
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(BIAJ) Aus dem „Sollbericht 2018“ des BMF: „Die höchste Ausgabensteigerung gegenüber dem vergangenen Jahr ist im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu verzeichnen: rund 0,8 Mrd. € beziehungsweise 19,8 %.“ Was verbirgt sich hinter diesem Satz aus dem „Sollbericht 2018 – Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts“ im BMF-Monatsbericht August 2018 (Seite 20)? (BMF: Bundesministerium der Finanzen) Im Bundeshaushalt 2018 sind für die „aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Funktion 253) insgesamt 4,873 Milliarden Euro veranschlagt (Soll). Im Bundeshaushalt des Vorjahres (2017) waren für die „aktive Arbeitsmarktpolitik“ insgesamt 5,120 Milliarden Euro veranschlagt. M.a.W., im Bundeshaushalt 2018 sind 4,8% (248 Millionen Euro) weniger für „aktive Arbeitsmarktpolitik“ veranschlagt als im Bundeshaushalt 2017. (Soll-Soll-Vergleich) Die im BMF-Monatsbericht berichtete „höchste Ausgabensteigerung gegenüber dem vergangenen Jahr“ – 0,8 Milliarden Euro bzw. 19,8 Prozent gegenüber 2017– ergibt sich wie folgt:
Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2017
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(BIAJ) Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle (siehe Abbildung im PDF-Download) ist auch 2017 weiter gewachsen. In den BIAJ-Materialien vom 24. August 2018 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der "Regelbedarfsstufe 1" und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2017 entwickelt hat. Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2017 rechnerisch auf 462 Euro statt lediglich auf 409 Euro steigen müssen. Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 24. August 2018 finden Sie hier: Download_BIAJ20180824 (PDF: eine Seite)
Hinweis: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "'Existenzminimum' Alleinstehender in den 'Existenzminimumberichten' der Bundesregierung und 'Amutsgefährdungsschwellen' 2005 bis 2017 (Tabelle)" vom 04. November 2018 hier.
Hinweis vom 20. August 2019: Eine Aktualisierung dieser BIAJ-Materialien bis 2018 finden Sie hier: Download_BIAJ20190820 (PDF: eine Seite)
Hinweis vom 15. August 2020: Zur Aktualisierung bis 2019 siehe hier.
Hinweis vom 19. November 2021: Zur Aktualisierung bis 2020 siehe: hier2
Hinweis vom 29. Juni 2022: Zur Aktualisiertung bis 2021 siehe hier3.
Asylbewerberleistungsgesetz 2015 bis 2017: Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen - Bundesländer, ausgewählte Staatsangehörigkeiten - 2015 bis 2017
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(BIAJ) 20,2 Prozent (94.730) der insgesamt 468.488 Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) am 31. Dezember 2017 kommen aus Europa (einschließlich Türkei)! (siehe die unkommentierte BIAJ-Tabelle unten oder hier, Zeilen 17, 20 und 21, Spalte 9) Unter den Empfängerinnen (w) beträgt der Anteil der Empfängerinnen aus Europa 28,3 Prozent. (Zeile 21, Spalte 11) Nur noch 51,1 Prozent (239.510) der 468.488 Empfänger und Empfänger insgesamt (i) kamen aus den (von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit) zusammengefassten "acht nicht europäischen Asylherkunftsländern". (Zeilen 22 und 23, Spalte 9)
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus nichteuropäischen „Asylherkunftsländern“, darunter Auszubildende – Dezember 2013 bis Dezember 2017
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(BIAJ) 0,64 Prozent (209.766) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Dezember 2017 in der Bundesrepublik Deutschland kamen aus acht nichteuropäischen „Asylherkunftsländern“ (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien) – 1,00 Prozent in Hamburg bis 0,29 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. Von den Auszubildenden unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Dezember 2017 kamen 1,79 Prozent (28.479) aus den acht nichteuropäischen „Asylherkunftsländern“ - 3,01 Prozent in Hamburg bis 0,98 Prozent in Sachsen. Die Ausbildungsquote (Anteil der Auszubildenden an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) betrug im Dezember 2017 nur noch 4,9 Prozent - 5,8 Prozent in Schleswig-Holstein bis 3,2 Prozent in Berlin. Unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den acht nichteuropäischen "Asylherkunftsländern" im Dezember 2017 betrug die Ausbildungsquote 13,6 Prozent - 18,3 Prozent in Schleswig-Holstein bis 8,3 Prozent in Berlin.
Zur Entwicklung von Dezember 2013 bis Dezember 2017 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern siehe die BIAJ-Materialien vom 22. August 2018: Download_BIAJ20180822 (PDF: vier Seiten) Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Berufsausbildung: hier.
Hinweis vom 27. August 2019: Bis zum Berichtsmonat Januar 2019 (!) aktualisierte Zeitreihen zu den sv Beschäftigten und sv Auszubildenden insgesamt und darunter aus den acht nichteuropäischen "Asylherkunftsländern" im Bund und in den Ländern finden Die hier: BIAJ_20190827
Auszubildende (männlich, weiblich) aus acht nichteuropäischen "Asylherkunftsländern" - Berufsbildungs- und Beschäftigungsstatistik Dezember 2017
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(BIAJ) 22.092 Auszubildende gemäß Berufsbildungsstatistik (Statistisches Bundesamt: "Duales Ausbildungssystem" - insgesamt 1.323.894 Auszubildende) (Tabelle 1, Spalte 5), 28.479 Auszubildende unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit: "Duales Ausbildungssystem", weitere staatlich anerkannte Ausbildungsberufe und "Einstiegsqualifizierung" - insgesamt 1.586.945 Auszubildende) (Tabelle 2, Spalte 5) aus den acht nichteuropäischen "Asylherkunftsländern" am 31. Dezember 2017. (31. Dezember 2016: 9.414 bzw. 13.478) Wie verteilten sich diese "Auszubildenden" (und die rechnerische Differenz zwischen Tabelle 2 und Tabelle 1; siehe Tabelle 3) im Dezember 2016 und Dezember 2017 auf die einzelnen acht "Asylherkunftsländer", differenziert nach Geschlecht? Siehe dazu die drei unkommentierten BIAJ-Tabellen vom 21. August 2018: