BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Juli 2018 (Tabellen und Abbildungen)
- Details
(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in den 12 Monaten von August 2017 bis Juli 2018 nur noch insgesamt 108.208 Asylanträge positiv entschieden (einschließlich "subsidiärer Schutz" und Abschiebungsverbot), 351.361 (76,5 Prozent) positive Entscheidungen weniger als 14 Monate zuvor, in den 12 Monaten von Juni 2016 bis Mai 2017.
Die sogenannte Gesamtschutzquote betrug in den 12 Monaten von August 2017 bis Juli 2018 nur noch 36,4 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 49,8 Prozent) In den 12 Monaten von November 2015 bis Oktober 2016 betrug die Gesamtschutzquote 65,1 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 73,9 Prozent)
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies in den 12 Monaten von August 2017 bis Juli 2018 wie folgt dar: In lediglich 17,7 Prozent (52.587) der Fälle (297.518 Asylentscheidungen insgesamt) erfolgte die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. August 2018 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung seit Ende 2014 bzw. 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20180813 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl (BAMF): hier.
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juli 2018 (mit bremischen Städten)
- Details
(BIAJ) Juli 2018: 4,375 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,325 Millionen registrierte Arbeitslose - davon 788.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,537 Millionen bei den Jobcentern registriert. 4,176 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV). Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juli 2018 und Juli 2017 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. Juli 2018 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20180731 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Hartz IV: Kinder in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender - Bund, Länder, bremische Städte Januar 2007- März 2018
- Details
(BIAJ) Im März 2018 lebten in den 567.442 SGB II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG-AE) insgesamt 921.913 Kinder im Alter von unter 18 Jahren, 45,5 Prozent der insgesamt 2.027.907 unverheirateten Kinder im Alter von unter 18 Jahren in allen SGB II-Bedarfsgemeinschaften. (Dezember 2013: 51,4 Prozent) Von den insgesamt 6.204.516 Personen in allen SGB II-Bedarfsgemeinschaften im März 2018 lebten 24,8 Prozent (1.536.021) in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender. (Dezember 2014: 26,6 Prozent) Wie hat sich die Zahl (Bestand) der unverheirateten Kinder im Alter von unter 18 Jahren in den Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG-AE) und darunter die Zahl (Bestand) der "Kinder ohne Leistungsanspruch" (KOL) im Bund, in den Ländern und in den bremischen Städten von Dezember 2006/Januar 2007 bis März 2018 entwickelt? Und wie stellt sich dies im Vergleich zur Entwicklung der Zahl (Bestand) der unverheirateten Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften insgesamt dar? Eine Ergänzung vom 28. Juli 2018 zu den BIAJ-Materialien "Hartz IV vor und nach der Neuregelung des Unterhaltsvorschusses" vom 24. Juli 2018: Download_BIAJ20180728_Teil_1 (Textseite und Bund und Länder bis BW) und Download_BIAJ20180728_Teil_2 (Länder BY bis TH) Download_BIAJ20180728_Teil_3 (bremische Städte)
Hartz IV vor und nach Neuregelung des Unterhaltsvorschusses: Kinder, Kinder ohne Leistungsanspruch, Alleinerziehende - Bund, Länder, Großstädte 2006 bis März 2018
- Details
(BIAJ) In insgesamt 31 BIAJ-Abbildungen ist die Entwicklung der Zahl (Bestand) der unverheirateten Kinder im Alter von unter 18 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften, darunter die Zahl (Bestand) der „Kinder ohne Leistungsanspruch“ (KOL), und die Entwicklung der Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG-AE) seit Dezember 2006 dargestellt: Bund, Länder, 15 Großstädte (incl. Region Hannover) und Bremerhaven. Die Darstellung reicht bis zum März 2018, dem bisher aktuellsten Berichtsmonat mit revidierten Daten nach einer Wartezeit von drei Monaten. Die BIAJ-Materialien vom 24. Juli 2018 finden sie hier: Download_BIAJ20180724_Teil_1 und Download_BIAJ20180724_Teil_2 (PDF: insgesamt 18 Seiten - aus technischen Gründen in zwei Teilen) Anlass für diese Aktualisierung der BIAJ-Materialien vom 19. Juni 2017 ist die zum 1. Juli 2017 rückwirkend in Kraft getretene Neuregelung des Unterhaltsvorschusses.
Ergänzung vom 28. Juli 2018: "Hartz IV: Kinder in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender, darunter "Kinder ohne Leistungsanspruch" - Bund, Länder, und bremische Städte von Dezember 2006/Januar 2007 bis März 2018 (Abbildungen)" - Download_BIAJ20180728_Teil_1, Download_BIAJ20180728_Teil_2 (Teil 2: Bayern bis Thüringen) und Download_BIAJ20180728_Teil_3 (Teil 3: bremische Städte)
Hartz IV: SGB-II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender im März 2017 und März 2018
- Details
(BIAJ) Ein kurzer Blick auf die Veränderung der Zahl der Alleinerziehenden, die auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) angewiesen sind (SGB-II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender) von Mitte März 2017 (etwa dreieinhalb Monate vor Inkrafttreten der "Neuregelung Unterhaltsvorschuss") bis Mitte März 2018 (etwa achteinhalb nach Inkrafttreten der "Neuregelung Unterhaltsvorschuss") - im Bund, in den 16 Ländern und in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover). Im März 2018 (der aktuellste Monat mit revidierten Daten) wurden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) 567.442 SGB-II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender gezählt, 28.204 (4,7 Prozent) weniger als im März 2017. Nie zuvor ist die Zahl der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften innerhalb von 12 Monaten so stark gesunken wie zwischen März 2017 und März 2018. In den Ländern reichen die entsprechenden Veränderungsraten von -10,9 Prozent in Thüringen bis -0,4 Prozent im Land Bremen (BIAJ-Tabelle Teil 1 unten), in der Großstädten von -8,0 Prozent in Dresden bis +0,3 Prozent in Bremen und +0,7 Prozent in Essen. (BIAJ-Tabelle Teil 2 unten)
Weiterlesen: Hartz IV: SGB-II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender im März 2017 und März 2018