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SGB-II-Quoten-Vergleich 2007 bis 2018: Bund, NRW, Ruhrgebiet, Land Bremen und bremische Städte

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Erstellt: 12. April 2019

(BIAJ) Im Ruhrgebiet („Metropole Ruhr“) waren 2018 durchschnittlich 16,2 Prozent (654.905) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (4,031 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen (SGB-II-Leistungsberechtigte). In Nordrhein-Westfalen ohne das Ruhrgebiet galt dies in 2018 für durchschnittlich 9,8 Prozent (1.001.629) der Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (10,255 Millionen). (siehe dazu Tabelle 1, Seite 3 und Tabelle 2 Seite 4) Im Land Bremen galt dies in 2018 für durchschnittlich 18,6 Prozent (100.512) der Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (541.317). (siehe dazu Tabelle 1, Seite 3 und Tabelle 2 Seite 6). (Stadt Bremen: 17,7 Prozent, Bremerhaven: 22,9 Prozent, Bundesrepublik Deutschland: 8,9 Prozent) Zur Entwicklung (und den Berechnungsgrundlagen) der SGB-II-Quoten im Bund, in Nordrhein-Westfalen (NRW), im Ruhrgebiet und den 11 kreisfreien Städten und vier Landkreisen des Ruhrgebiets, in NRW ohne das Ruhrgebiet, im Land Bremen und den beiden bremischen Städten von 2007 bis 2018 siehe die BIAJ-Materialien vom 12. April 2019: Download_BIAJ20190412 (PDF: zwei Text- und vier Tabellenseiten)


Land Bremen: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 1992 bis 2018 (Destatis, BIBB)

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Erstellt: 11. April 2019

(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zur Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (gemäß BIBB-Erhebungen und Berufsbildungsstatistik) im Land Bremen von 1992 bis 2018 (nachrichtlich Auszubildende insgesamt - alle Ausbildungsjahre zusammen). (Stand: 11. April 2019)

Weiterlesen: Land Bremen: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 1992 bis 2018 (Destatis, BIBB)

Sanktionen (Hartz IV): Jahressummen und Anzahl der neu sanktionierten ELB - 2007 bis 2018

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Erstellt: 10. April 2019

(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle (unten) zur Anzahl der im Bund und in den Ländern von den Jobcentern neu festgestellten Sanktionen (Abschnitt A) und zur Anzahl der neu sanktionierten ELB (erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) (Abschnitt B) in den Jahren 2007 bis 2018. (Bremen, 10. April 2019. Bitte Fußnote in der Tabelle beachten. 2018 wurden gemäß Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) 903.821 Sanktionen gegen 403.142 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) "neu festgestellt", durchschnittlich 2,24 Sanktionen gegen jeden von mindestens einer Sanktion betroffene/n ELB im Verlauf von einem Jahr. Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Hartz-IV-Sanktionen hier.)
Nachtrag: Zur in 2018 leicht auf 8,5 Prozent gestiegenen "jährlichen Sanktionsverlaufsquote" (Statistik der BA) siehe unter BIAJ-Tabelle)
Hinweis vom 21.04.2020: Sanktionen (Hartz IV): Jahressummen und Anzahl der neu sanktionierten ELB - 2007 bis 2019 (siehe hier: BIAJ_20200421)

Weiterlesen: Sanktionen (Hartz IV): Jahressummen und Anzahl der neu sanktionierten ELB - 2007 bis 2018

Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2018

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Erstellt: 07. April 2019

(BIAJ) Von München (Rang 1) bis Essen (Rang 15). Zur Entwicklung der 15 Großstädte* im Positiv-Ranking der SGB-II-Quoten von 2006 bis 2018 (Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten - Hartz IV - an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze) siehe die BIAJ-Abbildung und die BIAJ-Tabelle mit den Berechnungsgrundlagen dieser SGB-II-Quoten unten. Auf Rang 1 und 2 im Positiv-Ranking von 2006 bis 2018 immer München (M: Rang 1) und Stuttgart (S: Rang 2). Im Beobachtungszeitraum am weitesten aufgestiegen im Positiv-Ranking: Dresden (DD: bis 2009 Rang 9, seit 2014 Rang 3). Im Beobachtungszeitraum am weitesten abgestiegen im Positiv-Ranking: Essen (E: von Rang 10 in 2006 auf Rang 15 seit 2016). Die SGB-II-LB-Quoten (kurz: SGB-II-Quoten) reichten 2018 in den 15 Großstädten* von 6,0 Prozent in München (M) bis 20,0 Prozent in Essen (E: Europäische Kulturhauptstadt im Agenda-Jahr 2010). (siehe BIAJ-Tabelle unten) In den 15 Großstädten zusammen betrug die SGB II-Quote 2018 durchschnittlich 13,6 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland ohne diese 15 Großstädte 7,8 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 8,9 Prozent. (siehe dazu und zum Vergleich dazu die Stadt Bremen die weitere BIAJ-Tabelle ganz unten)
* hier immer einschließlich Region Hannover (H*)
Hinweis: Zu den SGB-II-Quoten der (unverheirateten) Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre siehe hier.
Hinweis vom 24.04.2020: Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2019 (hier: BIAJ_20200424)

Weiterlesen: Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2018

Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten der Kinder und Jugendlichen 2006 bis 2018

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Erstellt: 06. April 2019

(BIAJ) Von München (Rang 1) bis Bremen und Essen (Rang 14 und 15). Zur Entwicklung der 15 Großstädte* im Positiv-Ranking der jahresdurchschnittlichen SGB-II-Quoten der minderjährigen unverheirateten Kinder und Jugendlichen von 2006 bis 2018** siehe die BIAJ-Abbildung und die BIAJ-Tabelle mit den Berechnungsgrundlagen dieser SGB-II-Quoten u18 unten. Auf Rang 1 im Positiv-Ranking von 2006 bis 2018 immer München (M). Dresden (DD: 14,00 Prozent) verdrängt in 2018 erstmals, rechnerisch minimal und vorläufig, Stuttgart (S: 14,03 Prozent) von Rang 2 auf Rang 3. Aufgestiegen im Positiv-Ranking neben Dresden (DD): Leipzig (L 2018: Rang 9), Berlin (B: 2017/18: Rang 11; bis 2015 auf Rang 15) und nach 2015 das zuvor abgestiegene Frankfurt am Main (F: 2017/18 Rang 5). Die SGB-II-Quoten u18 reichten 2018 ín den 15 Großstädten* von 11,0 Prozent in München (M) bis 31,3 Prozent in Bremen (HB) und 33,8 Prozent in Essen (E: Europäische Kulturhauptstadt im Agenda-Jahr 2010). In Bremen (HB) und Essen (E) wurden in 2018 mehr minderjährige unverheiratete Kinder und Jugendliche in SGB-II Bedarfsgemeinschaften registriert als in den zwölf Vorjahren (2006 bis 2017). (siehe BIAJ-Tabelle unten)
* einschließlich Region Hannover (H*)
** Anteil der minderjährigen unverheirateten Kinder und Jugendlichen an der Bevölkerung im Alter von 0 bis unter 18 Jahre (2018: vorläufig)
Hinweis: Zu den SGB-II-Quoten insgesamt (0 bis Regelaltersgrenze) siehe hier.

Weiterlesen: Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten der Kinder und Jugendlichen 2006 bis 2018

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