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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Juni 2017

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Erstellt: 18. Juli 2017

(BIAJ) Im ersten Halbjahr 2017: 44,1 Prozent mehr Asylentscheidungen als im ersten Halbjahr 2016 und zugleich 42,7 Prozent weniger Anerkennungen der "Rechtsstellung als Flüchtling". Im ersten Halbjahr 2017 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 408.147 Asylanträge entschieden. Lediglich 20,9 Prozent (85.283) dieser Entscheidungen entfielen auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling". Ein Jahr zuvor, im ersten Halbjahr 2016, entfielen von den entschiedenen Asylanträgen 52,5 Prozent auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling".

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. Juli 2017 mit zwei aktualisierten Tabellen (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20170718 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten) (weitere BIAJ-Informationen zum Thema BAMF - Migration, Flüchtlinge, Asyl - hier)


SGB II-Eingliederungstitel 2017: Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Januar bis Juni 2017

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Erstellt: 14. Juli 2017

(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 27,9 Millionen Euro (47,9 Prozent) der für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugeteilten 58,2 Millionen Euro ausgegeben, 5,1 Millionen Euro mehr als im ersten Halbjahr 2016. Vom Jobcenter Bremerhaven wurden im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 8,3 Millionen Euro (44,2 Prozent) der für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugeteilten 18,8 Millionen Euro ausgegeben, 3,3 Millionen Euro mehr als im ersten Halbjahr 2016. Siehe dazu und zu den Ausgaben für die einzelnen Leistungen (!) die BIAJ-Materialien vom 14. Juli 2017: Download_BIAJ20170714 (PDF: vier Seiten)


Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung im ersten Halbjahr 2017 – Bund und Länder

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Erstellt: 13. Juli 2017

(BIAJ) Die 303 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") haben im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 1,232 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) ausgegeben. Dies waren 239 Millionen Euro mehr als im ersten Halbjahr 2016. Gemessen an den zugeteilten Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2017 wurden im ersten Halbjahr 2017 40,2 Prozent der zugeteilten Mittel für diese Leistungen ausgegeben. (erstes Halbjahr 2016: 34,0 Prozent)

In den letzten 12 Monaten, von Juli 2016 bis Juni 2017, wurden von den Jobcentern gE durchschnittlich 796 Euro pro erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben, nach 650 Euro von Juli 2015 bis Juni 2016. Im „Agenda-Jahr“ 2010 wurden von allen Jobcentern durchschnittlich 1.167 Euro pro ELB für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben.

Weitere differenzierte Informationen zu den Ausgaben im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Halbjahr der Haushaltsjahre 2016 und 2017 (und im Haushaltsjahr 2016 insgesamt) finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 13. Juli 2017: Download_BIAJ20170713 (PDF: 3 Text und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
Aktuelle Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (u.a. "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II") finden Sie hier.


Registrierte Arbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte 2005 – Juni 2017 – Bund und Länder

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Erstellt: 10. Juli 2017

(BIAJ) Ein Vergleich der Entwicklung des Bestandes der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Arbeitslosengeld II) mit der Entwicklung der bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und Jobcentern registrierten Arbeitslosen insgesamt (SGB III und SGB II) im Bund und in den 16 Ländern seit Einführung des SGB II (Hartz IV) im Januar 2005: 17 unkommentierte Abbildungen und eine Tabelle. (Seite 4 bis 20)  Nachrichtlich (Seite 21 und 22) angefügt: Ein entsprechender Vergleich mit der Entwicklung der Zahl (Bestand) der Empfängerinnen und Empfänger von beitragsfinanziertem Arbeitslosengeld (SGB III) in der Bundesrepublik Deutschland. Und: Ein entsprechender Vergleich mit der Entwicklung der Zahl (Bestand) der Leistungsempfängerinnen und -empfänger von Arbeitslosengeld (SGB III) und Arbeitslosengeld II (zusammen). Die BIAJ-Materialien vom 10. Juli 2017 finden Sie hier (aus technischen Gründen) in zwei Teilen: Download_1_BIAJ20170710 (PDF: Seite 1-14), Download_2_BIAJ20170710 (PDF: Seite 15-22)


Beauftragte für Chancengleichheit im SGB II: Was will die SPD?

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Erstellt: 05. Juli 2017

(BIAJ) „§ 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt“, so lautet die Angabe zum § 18e, der zum 1. Januar 2011 in das SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende) eingefügt wurde. (siehe unten) Die Begründung für die Einfügung des § 18e SGB II findet man Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP (!) vom 4. Mai 2010. (siehe unten) Sieben Jahre danach fordert die SPD in ihrem „Regierungsprogramm 2017 bis 2021“ („Es ist Zeit für mehr Gerechtigkeit: Zukunft sichern, Europa stärken“): „Um die Chancen von langzeitarbeitslosen Frauen zu verbessern, wollen wir die bewährten Beauftragten für Chancengleichheit auch im SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) verankern.“ (Seite 19)
Was ist damit ("verankern") gemeint? Wie soll der § 18e SGB II geändert werden? Und: Warum erfolgten diese Änderungen nicht in der laufenden Legislaturperiode? #
Eine Antwort aus dem SPD-Parteivorstand vom 16. August 2017: "Für uns haben die Beauftragten für Chancengleichheit eine wichtige Bedeutung, um die Chancen langzeitarbeitsloser Frauen zu verbessern. Deshalb haben wir diesen Gedanken explizit in unser Programm aufgenommen. Sie haben Recht, dass es die Beauftragten für Chancengleichheit seit geraumer Zeit in den Jobcentern vorgesehen ist. Das soll auch so bleiben." (eMail) Eine wirklich bemerkenswerte Forderung im "Regierungsprogramm 2017 bis 2021". Aber leider keine wirklich ehrliche Antwort. #

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