Weser-Kurier: „Altenquotient bis 47 Prozent“ und „auf jeden Erwerbsfähigen ein Rentner“?
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(BaSta) Der Weser-Kurier vom 6. Februar 2017: „Nach verschiedenen Modellrechnungen könnte der Altenquotient im Jahr 2035 bei 45 bis 47 Prozent liegen. Auf jeden Erwerbsfähigen käme dann ein Rentner.“ (Seite 3 und hier: http://www.weser-kurier.de/startseite_artikel,-Eine-Entwarnung-die-keine-ist-_arid,1544649.html)
„Auf jeden Erwerbsfähigen ein Rentner“ bei einem Altenquotienten von „45 bis 47 Prozent“? Stimmt das?
Rentner (West) bekommen 73 Prozent mehr als Rentnerinnen (West) – Gender Pension Gap 42 Prozent
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(BIAJ) Ein Ergebnis einer aktuellen Rentenstudie des DIW lautet: Rentner im Westen (994 Euro) bekommen 73 Prozent (418 Euro) mehr als Rentnerinnen im Westen (576 Euro) und Rentner im Osten (1.057 Euro) bekommen 29 Prozent (239 Euro) mehr als Rentnerinnen im Osten (818 Euro). In der DIW-Studie wird dies selbstverständlich wissenschaftlich formuliert. Und das liest sich dann in den ersten beiden Sätzen der Studie wie folgt: … Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 7. Februar 2017 zu den vielen Falschmeldungen über die Ergebnisse dieser Rentenstudie - mit kleiner Anregung zum Equal Pay Day am 18. März 2017 - finden Sie hier: Download_BIAJ20170207 (PDF: eine Seite)
Hartz IV: „SGB II-Gesamtverwaltungskosten“ stiegen 2016 auf über 6 Milliarden Euro
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(BIAJ) Die „Gesamtverwaltungskosten für die Durchführung des SGB II“ (Hartz IV) stiegen 2016 nach Berechnung des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) auf über 6,0 Milliarden Euro - gemessen am jahresdurchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf nahezu 1.400 Euro pro ELB.
Der Betrag in Höhe von 6,019 Milliarden Euro setzt sich zusammen aus den Ausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in Höhe von 5,131 Milliarden Euro und dem „kommunalen Finanzierungsanteil“ (KFA) an den "Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter gemäß Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV)" in Höhe von 888 Millionen Euro. Im Verlauf der vier Jahre von 2012 bis 2016 stiegen die Ausgaben des Bundes und der Kommunen für die „Gesamtverwaltungskosten für die Durchführung des SGB II“ um 5,1 Prozent pro Jahr.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 06. Februar 2017 mit den Berechnungsgrundlagen für die Jahre 2012 bis 2016 (und dem „angeblichen Soll 2017“ des Bundesanteils) finden Sie hier: Download_BIAJ20170206 (PDF: zwei Seiten)
Jobcenter gE: Gesamtverwaltungskosten gemäß VKFV von 2013 bis 2015
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(BIAJ) Wie haben sich die „Gesamtverwaltungskosten“ gemäß der „Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung“ (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung – VKFV) der einzelnen 303 Jobcenter gE („gemeinsamen Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) in den Jahren 2013 bis 2015 entwickelt? Und wie verhielten sich die jährlichen Ausgaben für „Gesamtverwaltungskosten“ zum jahresdurchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)? Seit dem 1. April 2011 haben der Bund 84,8 Prozent und die Kommunen 15,2 Prozent dieser „Gesamtverwaltungskosten“ zu tragen. (KFA: kommunaler Finanzierungsanteil gemäß § 46 Absatz 3 SGB II).
Anmerkung: Leider werden die nach Art und Zweck der Ausgaben differenzierten Abrechnungen der „Gesamtverwaltungskosten“ bisher nicht veröffentlicht. Das gilt auch für die im Verhältnis zu den "Gesamtverwaltungskosten gemäß VKFV" geringen zusätzlichen, allein von den Kommunen bzw. allein vom Bund zu tragenden Verwaltungskosten der Jobcenter. (siehe Anmerkung auf Seite 12 der BIAJ-Tabelle) Die "Gesamtsamtverwaltungskosten" der einzelnen Jobcenter gE für das Jahr 2016 liegen dem BIAJ noch nicht vor.
Die BIAJ-Tabelle vom 27. April 2016 (versehentlich erst seit dem 03. Februar 2017 online) finden Sie hier: Download_BIAJ20160427 (PDF: 12 Seiten mit Anmerkungen auf Seite 12; Großstadtvergleich auf Seite 1)
Hinweis vom 06. Februar 2017: Siehe hierzu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "Hartz IV: 'SGB II-Gesamtverwaltungskosten' stiegen 2016 auf über 6 Milliarden Euro": Download_BIAJ20170206 (PDF: zwei Seiten)
Berichte über Rentenstudie mit "alternativer Mathematik" zum Männer-Frauen-Vergleich!!
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(BaSta) Am 1. Februar 2017 melden diverse Online-Medien (u.a. ZDFtext 137) über eine Rentenstudie: "Der Studie zufolge erhielten westdeutsche Männer 2014 im Schnitt monatlich 994 Euro und damit 418 Euro oder 42 Prozent mehr aus der Gesetzlichen Rentenversicherung als die Rentenempfängerinnen." (Hervorhebung durch BaSta) Eine seltsame Berechnung: Wenn westdeutsche Männer eine durchschnittliche Rente in Höhe von 994 Euro erhalten und westdeutsche Frauen eine um 418 Euro geringere Rente, dann erhielten Frauen eine durchschnittliche Rente in Höhe von 576 Euro (994 Euro minus 418 Euro). Wenn dies zutreffen sollte, dann erhielten westdeutsche Männer nicht „42 Prozent mehr .. als die Rentenempfängerinnen“ wie es in diversen Online-Meldungen heißt, sondern etwa 73 Prozent mehr als westdeutsche Frauen. (418 mal 100 dividiert durch 576 = etwa 73) Oder gibt es inzwischen auch schon eine „alternative Mathematik“? (01.02.2017, Ende BaSta) Nachtrag vom 2. Februar 2017:
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