Bremen und Bremerhaven: Arbeitsuchende in den Rechtskreisen SGB III und SGB II (Hartz IV) im Dezember 2016
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(BIAJ) Ein ergänzender Blick* auf die 66.768 Arbeitsuchenden in Bremen und Bremerhaven im Dezember 2016 (1.289 mehr als im Dezember 2015), davon 52.268 in der Stadt Bremen (1.960 mehr als im Dezember 2015) und 14.500 in der Stadt Bremerhaven (671 weniger als im Dezember 2015). Wie verteilen sich die Arbeitsuchenden auf die arbeitslosen Arbeitsuchenden (registrierte Arbeitslose) und die gemäß der amtlichen Statistik nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden und wie auf die beiden Rechtskreise (SGB III: Agentur für Arbeit; SGB II: Jobcenter) und wie stellt sich dies im Vergleich zum Dezember 2015 dar? Und wie verhält sich dies im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) zur Entwicklung der Zahl (des Bestandes) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB: im Land Bremen 2.278 mehr als im Dezember 2015, in der Stadt Bremen 2.442 mehr, in Bremerhaven 164 weniger). Siehe hier: Download_BIAJ20170103HB (PDF: eine Seite)
* siehe dazu auch den BIAJ-Ländervergleich: Download_BIAJ20170103.
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Dezember 2016
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(BIAJ) 4,844 Millionen Arbeitsuchende im Dezember 2016 (12.000 mehr als im Dezember 2015): davon 2,568 Millionen als Arbeitslose registrierte Arbeitsuchende (113.000 weniger als im Dezember 2015) und 2,276 Millionen nichtarbeitslose Arbeitsuchende (125.000 mehr als im Dezember 2015). In allen westdeutschen Ländern mehr und in allen ostdeutschen Ländern weniger registrierte Arbeitsuchende als im Dezember 2015. (Zum Länder- und Rechtskreisvergleich siehe im Download Seite 3 bis 5)
4,307 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB: Arbeitslosengeld II) im Dezember 2016, 63.000 mehr als ein Jahr zuvor. (Zum Ländervergleich siehe im Download Seite 8)
Zum Ländervergleich im Dezember 2016 siehe die BIAJ-Kurzmitteilung vom 03. Januar 2017: Download_BIAJ20170103 (PDF: zwei Text- und sechs Tabellenseiten; einige Spalten ab Spalte 6 in Tabelle 6 am 30. Januar 2017 korrigiert) (Bremische Ergänzung: Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Bremen Stadt und Land und Bremerhaven im Dezember 2016: Download_BIAJ20170103HB)
BA-Überschuss 2016: Anmerkung zu den Meldungen (dpa) vom 31. Dezember 2016
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(BIAJ) Die kurzen Anmerkungen zu den Meldungen (dpa) über den vom Vorsitzenden des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit genannten Überschuss im BA-Haushalt 2016 - "4,9 Milliarden Euro" in 2016 nach über 5,3 Milliarden in den 12 Monaten von Dezember 2015 bis November 2016 - mit einem Rückblick auf die Einnahmen (insgesamt und darunter Beiträge) und Ausgaben (insgesamt und darunter Arbeitslosengeld und "Leistungen zur aktiven Arbeitsförderung") seit 2004 (bis November 2016) - finden Sie hier: Download_BIAJ20170102 (PDF: eine Textseite und drei einseitige Abbildungen)
Nachtrag zu den "4,9 Milliarden Euro" vom 31. Dezember 2016: "Die Bundesagentur für Arbeit schließt das Haushaltsjahr 2016 mit einem Überschuss in Höhe von 5,4 Milliarden Euro ab. Der Haushaltsplan für 2016 unterstellte ein Plus in Höhe von 1,8 Milliarden Euro. ... Vom realisierten Ergebnis fließen rund 4,9 Milliarden Euro in die allgemeine Rücklage. Die restlichen Mittel werden den spezifischen Rücklagen für Insolvenzgeld und der Winterbeschäftigungsförderung zugeführt." (BA-Presseinfo Nr. 60 vom 3. Januar 2017)
Hinweis vom 15. Januar 2017: Die in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 2. Januar 2017 angekündigten Aktualisierungen zum Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben und Finanzierungssalden (2004 bis 2016) finden Sie hier: Download_BIAJ20170115.
BILD und die Hartz IV-Statistik zur „Wohn- und Kostensituation“ im August 2016
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(BIAJ) Wie viele Fehler finden Sie im BILD-Seite-1-Artikel vom 30. Dezember 2016? Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 01. Januar 2017: Download_BIAJ20170101 (PDF: eine Seite plus vier Tabellenseiten aus Statistik der Bundesagentur für Arbeit)
Jobcenter 2017: Bundesmittel für "SGB II-Eingliederungsleistungen" und "Verwaltungskosten"
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(BIAJ) Wie viel der im Bundeshaushalt 2017 (!) veranschlagten Mittel für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (Haushaltsstelle 1101 685 11) und den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Haushaltsstelle 1101 636 13) sollen wie auf die einzelnen Jobcenter (303 "gemeinsame Einrichtungen" und 105 bzw. seit dem 1. November 2016 noch 104 "zugelassene kommunale Träger") verteilt werden?
In der BIAJ-Tabelle vom 27. Dezember 2016 (16 Seiten: Download_BIAJ20161227) finden Sie die rechnerische Verteilung der Bundesmittel (und Ausgabereste) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (ohne Mittel für die Ausfinanzierung der Beschäftigungszuschüsse nach § 16e SGB II alt) und den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" der 408 bzw. 407 Jobcenter. Grundlage: Die am 23. Dezember 2016 im Bundesanzeiger veröffentlichte Eingliederungsmittel-Verordnung 2017 (EinglMV 2017). Zu den Berechnungsgrundlagen siehe Seite 1. Die endgültige Mittelverteilung bzw. Mittelzuteilung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Weitere Anmerkungen: siehe Seite 16 in der BIAJ-Tabelle.
Informationen zur geplanten Verwendung der in der BIAJ-Tabelle genannten Bundesmittel für Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 können bei den jeweiligen Jobcentern und/oder deren Träger (bei den Jobcentern gE: Agentur für Arbeit und Kommune; bei den Jobcentern zkT: Kommune) erfragt werden. Stichworte: Wirtschafts- bzw. Haushaltsplan, Stellenplan, Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP).
Aktualisierung vom 21. März 2017: Die Ende Januar/Anfang Februar 2017 erfolgte (erste) Verteilung der Bundesmittel auf die einzelnen 407 Jobcenter finden Sie hier: Download_BIAJ20170321 (PDF: eine Textseite und 12 Tabellenseiten)