Melde-Umstellung: weniger Vollzeit-, mehr Teilzeitbeschäftigte - höheres Vollzeitentgelt, Hartz IV
- Details
(BIAJ) Mit der Umstellung des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung haben die Arbeitgeber die Zahl der gemeldeten sozialverischerungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in den unteren Einkommensklassen drastisch reduziert - nicht durch Verschiebung in höhere Entgeltklassen sondern in Teilzeit. Dennoch wurden im Dezember 2012 noch immer etwa 1,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte mit einem Bruttoentgelt von unter 1.470 Euro (etwa 8,50 Euro pro Stunde) gemeldet (ohne Auszubildende).
In aktuellen Presseartikeln (31.01./01.02.2014) zur gesunkenen Zahl Vollzeitbeschäftigter mit ergänzendem Arbeitslosengeld II-Bezug (sog. Aufstocker) bleiben die statistischen Effekte aufgrund der geänderten Meldungen unerwähnt. Eine "Statistik-Panne" oder ein "Verrechnen" der Statistik der Bundesagentur ist nicht zuerkennen, eher eine jetzt offensichtlich willkommene "Melde-Panne" der Arbeitgeber. Und auch die "Nahrung für Mindestlohngegner" erhält ihren "Nährwert" erst durch die eher unseriöse Berichterstattung.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 5. Februar 2014 mit Tabellen zur Entwicklung des Bestandes der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in den verschiedenen Entgeltgruppen vor und nach der Umstellung des Meldeverfahrens (Bund, West, Ost, Männer, Frauen) finden Sie hier: Download
Jobcenter: 5,3 Milliarden Euro für "Verwaltungskosten" 2013 (Stand: 31.01.2014)
- Details
(BIAJ) Aus den am 20. Januar 2014 vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berichteten „327 Millionen Euro plus x“ (hier1) sind nach vorläufigen Berechnungen BIAJ insgesamt 445 Millionen Euro geworden. Insgesamt 445 Millionen Euro sind aus dem Haushaltstitel mit der Zweckbestimmung "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (darunter "Leistungen zur Engliederung nach dem SGB II") in den Haushaltstitel mit der Zweckbestimmung "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Bundesanteil) umgeschichtet worden.
Statt der im Bundeshaushalt veranschlagten 4,050 Milliarden Euro für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (im wesentlichen für den Bundesanteil von 84,8 Prozent; ohne den kommunalen Finanzierungsanteil in Höhe von 15,2 Prozent), wurden für den Bundesanteil etwa 4,495 Milliarden Euro ausgegeben.
Im 138. Monatsbericht des BMF (Bundesfinanzministerium: Januar 2013), wurden Ausgaben für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Haushaltsjahr 2012 berichtet (Bundesanteil: 4,209 Milliarden Euro). (Seite 15)
Im heute (31. Januar 2014) veröffentlichten 150. Monatsbericht des BMF (Januar 2014) wird unter „Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II“ ein Soll in Höhe von 4,050 Milliarden Euro (siehe oben) und ein Ist in Höhe von 4,495 Milliarden Euro berichtet. (Seite 16)
Eine vom BIAJ bei der Redaktion des Monatsberichts erbetene Bestätigung, dass es sich bei den „Sonstige(n) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II“ ausschließlich um die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (so die Zweckbestimmung im Bundeshaushalt 2013) handelt, ist bis Redaktionsschluss nicht eingegangen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass dies zutrifft. (1)
Die „Verwaltungskosten“ der insgesamt 410 Jobcenter betrugen demnach im Haushaltsjahr 2013, einschließlich des kommunalen Finanzierungsanteils (KFA) in Höhe von etwa 0,8 Milliarden Euro, rechnerisch in etwa 5,3 Milliarden Euro. Noch nie zuvor wurde vom Bund und den Kommunen so viel für diesen Zweck („Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) ausgegeben wie im neunten „Hartz IV-Jahr“.
Eine differenzierte, öffentlich zugängliche differenzierte Darstellung der Entwicklung dieser Ausgaben (dieses sogenannten Teilbudgets des „Gesamtbudgets“ im Sinne des § 46 Absatz 1 Satz 5 SGB II fehlt bisher. (siehe hier2) (31.01.2014, Paul M. Schröder, BIAJ)
Nachtrag (01.02.2014)
(1) Die im Bundeshaushalt 2013 neu geschaffene Funktion 259 (Aufgabenbereich) lautet: "Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II". Dieser Funktion 259 ist nur eine (!) Haushaltsstelle zugeordnet. (1112 636 13) Deren Zweckbestimmung lautet: "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende". Veranschlagt waren 4.090.900.000 Euro.
Arbeitsmarkt im Januar 2014: Ländervergleich (Frauen, Männer, Rechtskreise)
- Details
(BIAJ) 5,33 Millionen „Arbeitslosengeld-Empfänger/innen“ (SGB III und SGB II) im Januar 2014, darunter 4,367 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen). 5,119 Millionen Arbeitsuchende, darunter 3,136 Millionen registrierte Arbeitslose, davon etwa 1,104 Millionen (35,2 Prozent) bei den 156 Arbeitsagenturen registriert und 2,032 Millionen (64,8 Prozent) bei den seit dem 1. Januar 2014 noch 408 Jobcentern.
In der BIAJ-Kurzmitteilung finden Sie u.a. Länderdaten zu den registrierten Arbeitslosen im Januar 2014 differenziert nach Geschlecht und Rechtskreis (SGB III und SGB II) und zu den (statistisch arbeitslosen und nicht arbeitslosen) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Alg II). (Vorjahresvergleich).
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 30. Januar 2014 zum Arbeitsmarkt im Januar 2014 (Ländervergleich) finden Sie hier: Download (Februar 2014: hier)
Weser-Kurier: Falsche Zahlen über Hartz IV-Sanktionen der Jobcenter (WK 30.01.2014)
- Details
(BIAJ) Im Weser-Kurier vom 30. Januar 2014 wird die Häufigkeit der Hartz IV-Sanktionen - die Kürzung der Leistungen unter das vom Gesetzgeber bestimmte "menschenwürdige Existenzminimum" - kleingeschrieben. Eine Falschmeldung. (die Online-Version des Weser-Kurier-Artikels: http://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen_artikel,-Nur-wenige-schwarze-Schafe-_arid,766753.html)
Es heißt dort im Norddeutschland-Teil (Seite 15): "Insgesamt verhängten die Arbeitsagenturen im vergangenen Jahr mehr als 154.000 Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger, in Niedersachsen waren es 15.829, im Land Bremen 1.844."
Richtig wäre: "In den 12 Monaten von Oktober 2012 bis September 2013 (Daten für das Gesamtjahr 2013 wurden von der Statistik der Bundesagentur noch nicht veröffentlicht) wurden von den Jobcentern (Jobcenter sind keine Arbeitsagenturen und Arbeitsagenturen sind keine Jobcenter!) insgesamt 1.003.259 Sanktionen neu festgestellt, in Niedersachsen 103.683, im Land Bremen 11.263." Wieviel Menschen von diesen Hartz IV-Sanktionen im Verlauf von 12 Monaten betroffen waren, wird von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht regelmäßig ausgewertet und veröffentlicht. (Anm. teilweise werden im Verlauf eines Jahres mehrere Sanktionen gegen eine/einen Leistungsberechtigte/n verhängt.) Sicher ist: Von den 1.0003.259 neu festgestellten Sanktionen insgesamt, den 103.683 in Niedersachsen und den 11.263 im Land Bremen waren insgesamt, in Niedersachsen und im Land Bremen mehr Menschen direkt und indirekt (indirekt: z.B. Kinder) betroffen als die im Weser-Kurier-Artikel genannten Bestandsquoten vermuten lassen. (vgl. dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 27. Mai 2013: hier)
Hansekogge - Stadtteilcafés: eine BaSta-Satire - PI oder PC?
- Details
(BaSta) Nach der morgendlichen Lektüre der Weser-Kurier-Artikel zum "Untergang eines Wahrzeichens" und "Schiff mit Geschichte" (29. Januar 2014, Seite 9) und dazu "Cafés bangen um ihre Existenz - Soziale Einrichtungen dürfen ihre Dienstleistungen nur noch Bedürftigen anbieten" (Seite 10) scheint vollkommen klar zu sein: Die Hansekogge "Roland von Bremen" wurde vom Jobcenter Bremen auf Anraten der Internen Revision SGB II (IntRev, IR - SGB II) der Bundesagentur für Arbeit versenkt.
Weiterlesen: Hansekogge - Stadtteilcafés: eine BaSta-Satire - PI oder PC?