Mindestlohn Niederlande ab 1. Juli 2022: 1.756,20 Euro plus 140,50 Euro Urlaubsgeld
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(BIAJ) Zum 1. Juli 2022 wurde der in den Niederlanden vor über 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.756,20 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 21 Jahren** und älter) und das den Mindestlohn (Minimumloon) ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) auf 140,50 Euro pro Monat (mindestens 8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht.*** Näheres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld in den Niederlanden finden Sie in der am 01. Juli 2022 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
* Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
** Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) wurde zum 1. Juli 2019 auf 21 Jahre gesenkt. (vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre).
*** https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/minimumloon/bedragen-minimumloon/bedragen-minimumloon-2022
Betreff: Niederlande in der Destatis-Pressemitteilung Nr. N 008 vom 23. Februar 2022 - "Mindestlöhne in der EU: Zwischen 332 Euro und 2 257 Euro brutto im Monat"
In der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wird u.a. auch der Mindestlohn von 1.725 Euro in den Niederlanden genannt. (siehe oben) Unerwähnt blieb das gesetzliche Mindesturlaubsgeld in Höhe von 8 Prozent des Mindestlohns (seit dem 01.01.2022 138 Euro im Monat; seit dem 01.07.2022 140,50 Euro im Monat), das in den Niederlanden gezahlt wird (gezahlt werden muss). Auf die Frage, ob es zum Mindesturlaubsgeld Informationen im Europa-Vergleich gäbe, teilte Destatis am 23.02.2022 mit: "Leider sind im Rahmen der amtlichen europäischen Statistik keine Informationen über Mindesturlaubsgeld vorhanden."
Seltsame Berechnung der „Betreuungsquoten nach Art der Kindertagesbetreuung“ durch das Statistische Landesamt Bremen
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(BaSta) Eine seltsame Berechnung der „Betreuungsquoten nach Art der Kindertagesbetreuung“ durch das Statistische Landesamt Bremen, die trotz mehrfacher Bitten bisher nicht korrigiert wurde. Zum Beispiel: Wie aus einer Betreuungsquote von 30,9 Prozent in der Altersgruppe „unter 3 Jahre“ in der Stadt Bremen (amtliche Regionalstatistik; siehe Tabelle oben in PDF hier) eine „Betreuungsquote“ von 21,0 Prozent wird (Statistisches Landesamt Bremen; siehe Tabelle unten in PDF hier): Die 30,9 Prozent in der amtlichen Regionalstatistik ergeben sich aus den genannten 5.300 betreuten Kindern im Alter von unter 3 Jahren und den 17.160 Kindern im Alter von unter drei Jahren Ende 2020 in der Stadt Bremen. (5.300 mal 100 dividiert durch 17.160) Die 21,0 Prozent des Statistischen Landesamtes Bremen ergeben sich aus den genannten 5.302 betreuten Kindern im Alter von unter 3 Jahren und den 25.252 betreuten Kindern im Alter vom unter 14 Jahren (5.302 mal 100 dividiert durch 25.252). Büro für absurde Statistik (BaSta), Bremen, 30. Juni 2022
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juni 2022 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Juni 2022 (Stichtag 13.06.): 2,363 Millionen registrierte Arbeitslose - 251.000 (9,6 Prozent) weniger als im Juni 2021 – 201.000 (20,9 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 50.000 (3,0 Prozent) weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 180.000 (12,4 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 71.000 (6,1 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im Juni 2021. (1) (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑12,9 Prozent im Saarland (SL) bis -5,0 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST). (Land Bremen: -7,5 Prozent; Stadt Bremen: -10,1 Prozent; Bremerhaven: +2,8 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,691 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 4,5 Prozent (174.000) weniger als im Juni 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑8,8 Prozent in Thüringen (TH) bis +1,1 Prozent in Bayern (BY). (2)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juni 2022 und Juni 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. Juni 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20220630 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9 - mit kleiner Korrektur auf Seite unten - unterstrichen - vom 29.07.2021)
Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2021
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(BIAJ) Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle ist auch 2021 gewachsen. (siehe BIAJ-Abbildung im PDF-Download und unten) In den BIAJ-Materialien vom 29. Juni 2022 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der "Regelbedarfsstufe 1" und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2021 entwickelt hat. Ein Fazit: Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2021 rechnerisch auf 531 Euro statt lediglich auf 446 Euro steigen müssen. Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).*
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 29. Juni 2022 finden Sie hier: Download_BIAJ20220629 (PDF: eine Seite - mit Korrektur vom 11.11.2022 zur Anmerkung über die "Regelleistung" in 2006: erst ab 01.07.2006 bundeseinheitlich 345 Euro)
* siehe dazu auch die BIAJ-Materialien „Armutsgefährdungsquoten im Ländervergleich von 2005 bis zu den Erstergebnissen 2021“ vom 21. Juni 2022 (hier)
Hinweis: Am 24.10.2023 wurden zwei aktualisierte BIAJ-Abbildungen unten angefügt.
Der Regelsatz wird nach 449 Euro in 2022 und 502 Euro in 2023 auf 563 Euro in 2024 steigen. In 2022 lag der Regelsatz nominal 30,1 Prozent, in 2023 liegt der Regelsatz nominal 45,5 Prozent und in 2024 dann nominal 63,2 Prozent über dem Regelsatz in Höhe von 345 Euro in 2006. Die Armutsgefährdungsschwelle (Einpersonenhaushalte) lag (bereits) in 2022 nominal 59,4 Prozent über der Armutsgefährdungsschwelle in 2006 (Erstergebnis; Ergebnisse für 2023 und 2024 liegen nch nicht vor). Bremen, 24.10.2023
Kinder und Jugendliche: Armutsgefährdungs- und SGB-II-Quoten – Ländervergleich 2008 bis 2021
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(BIAJ) In 2021 galten 20,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland als arm bzw. armutsgefährdet (Mikrozensus 2021: „Erstergebnisse“), insgesamt etwa 2,859 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren. (BIAJ-Tabelle 1 und 3) In den Ländern reichte die Armutsgefährdungsquote in dieser Altersgruppe in 2021 von 13,4 Prozent in Bayern bis 41,1 Prozent im Land Bremen.
Im Vergleich dazu lebten 2021 „lediglich“ 13,3 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Haushalten, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß SGB II (Hartz IV) erhielten, insgesamt 1,832 Millionen Kinder und Jugendliche. (BIAJ-Tabelle 2 und 4) In den Ländern reichte diese SGB II-Quote in 2021 von 6,3 Prozent in Bayern bis 31,0 Prozent im Land Bremen (seit 2017 Rang 1 in diesem Negativ-Ranking).
Siehe dazu und zur Entwicklung in den Jahren von 2008 bis 2021 die BIAJ-Materialien vom 23. Juni 2022: Download_BIAJ20220623 (PDF: 5 Seiten mit sieben Tabellen)
Anmerkung: Die in den Zeitreihen genannten „Endergebnisse“ 2020 weichen z.T. von den in den BIAJ-Materialien vom 12. Januar 2022 genannten „Erstergebnissen“ (hier) ab. ("Erstergebnis 2020" Bundesrepublik Deutschland 20,2 Prozent; "Endergebnis" 2020: 20,4 Prozent)