COVID-19 (Corona): Inzidenzen, Hospitalisierungsinzidenzen und intensivmedizinisch behandelte Fälle - Bund, Bremen, Hamburg, Berlin
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(BIAJ) Diverse unkommentierte BIAJ-Abbildungen (u.a.) zur Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz der dem RKI (Robert Koch Institut) gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 EW, der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz pro 100.000 EW und der am jeweiligen Berichtstag intensivmedizinisch behandeten COVID-19-Fälle (Erwachsener) im Bundesgebiet und in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin seit März 2020. Die BIAJ-Abbildungen werden in unregelmäßigen Abständen aktualisiert und ergänzt.
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Dezember 2021
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 19,460 Milliarden Euro ausgegeben, nach 20,617 Milliarden Euro im Vorjahr 2020. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis Dezember 2021
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 20,217 Milliarden Euro ausgegeben, davon 12,120 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 8,097 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (2020: insgesamt 22,068 Milliarden Euro) Im BA-Haushalt 2021 waren für diese Ausgaben 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (1)
Bis Ende April 2021 war die 12-Monatssumme der Ausgaben für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ auf 31,907 Milliarden (von Mai 2020 bis April 2021) gestiegen, das bisherige 12-Monats-Maximum. Von Mai bis Dezember 2021 sanken diese Ausgaben um 11,690 Milliarden Euro. M.a.W., in den letzten acht Monaten 2021 wurden insgesamt 11,690 Milliarden Euro weniger für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgeben als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Mai bis Dezember 2020). (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
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BA-Defizit 2021: 21,7 Milliarden Euro - Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssaldo – 2005 bis 2021
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(BIAJ) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gab 2021 im Rechtskreis SGB III ("Beitragshaushalt") insgesamt 57,6 Milliarden Euro aus. (2020: 61,0 Milliarden Euro; 2019: 33,2 Milliarden Euro) Diesen Ausgaben standen in 2021 Einnahmen in Höhe von insgesamt 35,8 Milliarden Euro gegenüber. (2020: 33,7 Milliarden Euro; 2019: 35,3 Milliarden Euro) Der Anteil der Beiträge zur Arbeitsförderung („Arbeitslosenversicherung“) an den Einnahmen in 2021: 29,6 Milliarden Euro. (2020: 28,2 Milliarden Euro; 2019: 29,9 Milliarden Euro).
Der negative Finanzierungssaldo (Defizit), der sich aus den Einnahmen und Ausgaben in 2021 ergibt: 21,7 Milliarden Euro. (Finanzierungssaldo 2020: ‑27,3 Milliarden Euro; 2019: +2,1 Milliarden Euro; zur Erinnerung 2009: ‑13,8 Milliarden Euro). Siehe dazu die BIAJ-Abbildung unten bzw. PDF hier: BIAJ20220114, eine Seite DIN A4 quer)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Dezember 2021
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(BIAJ) In 2021 wurden 148.233 Asylerstanträge und 42.583 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 45.652 (44,5 Prozent) mehr Asylerstanträge und 22.994 (117,4 Prozent) mehr Asylfolgeanträge als im Vorjahr 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 25.879 (17,5 Prozent) der von Januar bis November 2021 gestellten 148.233 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in 2021 insgesamt 107.385 Asylerstanträge und 42.569 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden). 59.848 (39,9 Prozent) der insgesamt 149.954 Entscheidungen in 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 32.065 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Weniger „positive Entscheidungen“ als in 2021 (59.848) wurden vom BAMF zuletzt in 2014 getroffen (40.463). Die Anzahl der Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) lag 2021 mit 32.065 sogar noch unter den 33.310 Anerkennungen in 2014.
55.035 (36,7 Prozent) der 149.954 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“). Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende 2021 insgesamt 108.064, 56.008 (107,6 Prozent) mehr als Ende 2020.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. Januar 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220113 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier