Jobcenter: „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 2019 – Ausgabemittel und Ausgaben
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2019 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen; ohne die 104 Jobcenter zkT*) insgesamt 2,979 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben – 80,9 Prozent der den Jobcentern gE für diesen Zweck zugeteilten 3,681 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr 2018 (mit einer erst im Juli 2018 abgeschlossenen Phase der „vorläufigen Haushaltsführung“) wurde von den Jobcentern gE 665 Millionen Euro (28,7 Prozent) mehr für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. Die Mehrausgaben in Höhe von 665 Millionen Euro reduzieren sich allerdings auf 521 Millionen Euro, wenn die Minderausgaben bei den nicht im SGB II geregelten (weitgehend beendeten) Bundesprogrammen in Höhe von 215 Millionen Euro und die Ausgaben in Höhe von 71 Millionen Euro aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) berücksichtigt werden. 702 Millionen Euro (19,1 Prozent) der den Jobcentern gE für "SGB-II-Eingliederungsleistungen" zugeteilten Mittel wurden 2019 nicht für diese Leistungen ausgegeben.
Die BIAJ-Materialien vom 20. Januar 2020 mit Länderdaten (immer nur Jobenter gE) zu den Ausgabemitteln und Ausgaben (differenziert nach den einzelnen Leistungen) finden Sie hier: Download_BIAJ20200120. (PDF: 19 Seiten)
* zugelassene kommunale Träger (ohne Beteiligung der BA)
Ergänzender Hinweis I: Die entsprechenden Daten zu den beiden bremischen Jobcentern (Stadt Bremen und Bremerhaven) finden Sie hier: Download_BIAJ20200120HB (PDF: vier Seiten)
Ergänzender Hinweis II: Zur "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) siehe auch die BIAJ-Materialien vom 21. Januar 2020: Download_20200120 („Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich: Geförderte Beschäftigungsverhältnisse und Ausgaben 2019 - PDF: drei Seiten)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2019 (SGB III): Über 15 Milliarden Euro - 1,25 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2019 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit* erstmals seit 2014 mehr als 15 Milliarden Euro ausgegeben - 15,009 Milliarden Euro, 1,252 Milliarden Euro (9,1 Prozent) mehr als im Vorjahr 2018. (siehe BIAJ-Abbildung)
Für 2020 erwartet die BA in ihrem am 11. Dezember 2019 von der Bundesregierung genehmigten Haushalt Arbeitslosengeld-Ausgaben in Höhe von 16,520 Milliarden Euro.* Der Beitragssatz ("Beitrag zur Arbeitsförderung" § 340 SGB III – umgangssprachlich: "Arbeitslosenversicherung") wurde zum 1. Januar 2020 erneut gekürzt – auf 2,4 Prozent - nach 6,5 Prozent von 1992 bis 2006, 4,2 Prozent in 2007, 3,3 Prozent in 2008, 2,8 Prozent in 2009 und 2010, 3,0 Prozent von 2011 bis 2018 und 2,5 Prozent in 2019.** 0,1 Beitragspunkte entsprechen z.Zt. nahezu 1,2 Milliarden Euro)
* einschließlich Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern (ohne Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung - Alg W - 2018: 1,107 Milliarden Euro; 2019: 1,217 Milliarden Euro; Haushaltsplan 2020: 1,320 Milliarden Euro)
** "Erste Verordnung zur Änderung der Beitragssatzverordnung 2019“ („Verordnung über die Erhebung von Beiträgen zur Arbeitsförderung nach einem niedrigeren Beitragssatz für die Kalenderjahre 2019 bis 2022“ – BeiSaV 2019)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung): hier (SGB II: hier2)
Ausgaben der BA 1986-2020: Unterhaltsgeld (Uhg) und Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW) (Abbildung)
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Abbildung zur Entwicklung der Ausgaben der Bundesagentur (bis 2003 Bundesanstalt) für Arbeit (BA) für Unterhaltsgeld/Teilunterhaltsgeld (Uhg) und "Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung" (Alg W) von 1986 bis 2020 (Ist bis 2019 und Soll 2020)*:
Hinweis vom 26.01.2021: Zur Aktualisierung bis 2021 siehe hier.
* Anmerkung I: Das AlgW-Soll von 1,320 Milliarden Euro in 2020 ist nominal 20 Millionen Euro höher als das Soll in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019. Anmerkung II: Die Minderung der Alg-Anspruchsdauer um „jeweils einen Tag für jeweils zwei Tage, für die ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ erfüllt wurde - § 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III – blieb mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen „Qualifizierungschancengesetz“ unverändert.
Bundesliga 2019/20: Werder Bremen - Was wurde aus dem 17. nach dem 17. (und 22.) Spieltag - "the noes have it"
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(BaSta) Was wurde aus den 17. nach dem 17. Spieltag in den vergangenen 20 Jahren der Fußball-Bundesliga (Männer)? Abstieg? "The noes have ist" ... aber was wird in der Zeile 2019/2020 (SV Werder Bremen) in den Spalten 3, 4 und insbesondere 5 stehen? Siehe BaSta-Tabelle mit kurzer Lesehilfe unter der Tabelle.
Siehe unten mit vier ergänzten BaSta-Tabellen mit Blick auf die 16. nach dem 18., 19. und 20. Spieltag (2019/20 - wie schon 2015/16, 2016/17 und 2017/18: SV Werder Bremen) und die 17. nach dem 22. Spieltag (2019/20: Werder Bremen) mit Blickauf die letzten 12 Spieltage und die gewonnenen bzw. zu gewinnenden Punkte.
Beschäftigte und Auszubildende: Insgesamt und aus "Asylherkunftsländern" – Zeitreihen 2014 bis Juni 2019: Bund- und Länder
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(BIAJ) Wie hat sich die monatliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt und darunter die Zahl (und der Anteil) der Auszubildenden von Januar 2014 bis Juni 2019 im Bund und in den einzelnen Ländern entwickelt ? (Datenstand: 02.01.2020) Und wieviel dieser Beschäftigten und Auszubildenden (absolut und prozentual) kamen aus den acht "nichteuropäischen Asylherkunftsländern" (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien)? Die 17 unkommentierten, jeweils dreiseitigen BIAJ-Tabellen (PDF: DIN A4 quer) finden Sie durch Anklicken des Länderkürzels hier: Bundesrepublik Deutschland (DE), Schleswig-Holstein (SH), Hamburg (HH), Niedersachsen (NI), Land Bremen (HB), Nordrhein-Westfalen (NW), Hessen (HE), Rheinland-Pfalz (RP), Baden-Württemberg (BW), Bayern (BY), Saarland (SL), Berlin (BE), Brandenburg (BB), Mecklenburg-Vorpommern (MV), Sachsen (SN), Sachsen-Anhalt (ST), Thüringen (TH).
Kurze Lesehilfe: In der Bundesrepublik Deutschland (Arbeitsort) waren Ende Juni 2019 von den insgesamt 33,407 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Spalte 1), 4,1 Prozent (1,353 Millionen) Auszubildende (Spalten 5 und 7). Von den 324.030 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den acht nichteuropäischen "Asylherkunftsländern" Ende Juni 2019 (Spalte 8) waren 12,5 Prozent (40.383) Auszubildende (Spalten 12 und 14). Ende Juni 2019 hatten von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt (einschließlich Auszubildende) 0,97 Prozent die Staatsangehörigkeit eines der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer (und keine deutsche Staatsangehörigkeit) (Spalte 15: von 0,49 Prozent in MV bis 1,41 Prozent in HH), von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Auszubildende 0,88 Prozent (Spalte 16: von 0,45 Prozent in MV bis 1,27 Prozent in HH) und von den sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden 2,98 Prozent (Spalte 17: von 1,68 Prozent in TH bis 5,61 Prozent in HH). Zu den entsprechenden Länderdaten siehe die entsprechenden Spalten in den Ländertabellen.
Hinweis vom 10. Juli 2020: Bis Dezember 2019 (und vorläufig teilweise bis April 2020) aktualisierte BIAJ-Tabellen finden Sie hier.