Hartz-IV-Sanktionen: Von Sanktionen betroffene erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Jobcentervergleich 08/2019
- Details
(BIAJ) 862.317 neu festgestellte Sanktionen von September 2018 bis August 2019* gegen 387.148 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB). 7,4 Prozent weniger neu festgestellte Sanktionen als ein Jahr zuvor (von September 2017 bis August 2018). Auf Jobcenterebene reicht diese Veränderungsrate (Spalte 3 in der BIAJ-Tabelle im Download) von -44,6 Prozent (nahezu Halbierung) bis +92,6 Prozent (nahezu Verdoppelung)! 6,2 Prozent weniger ELB, die von September 2018 bis August 2019 von (mindestens) einer neu festgestellten Sanktion betroffen waren, als ein Jahr zuvor. Auf Jobcenterebene reicht diese Veränderungsrate von -39,9 Prozent bis +52,7 Prozent! (Spalte 6) Durchschnittlich 2,23 neu festgestellte Sanktionen pro ELB mit (mindestens) einer von September 2018 bis August 2019 neu festgestellten Sanktion. Auf Jobcenterebene reicht diese durchschnittliche Anzahl neu festgestellter Sanktionen pro ELB mit (mindestens) einer neu festgestellten Sanktion im 12-Monatszeitraum September 2018 bis August 2019 von 1,26 bis 3,49. (Spalte 8) Ein Jahr zuvor (Spalte 7): von 1,08 bis 3,55 (bei durchschnittlich 2,26). Die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 28. Dezember 2019 mit allen Jobcentern finden Sie hier: Download_BIAJ20191228 (PDF: 10 Seiten)
* der aktuellste 12-Monatszeitraum (vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05. November 2019 - 1 BvL 7/16) mit am 10. Dezember 2019 veröffentlichten Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Einpendlerquoten und Auspendlerquoten im Großstadtvergleich: Insgesamt, Männer, Frauen, Auszubildende - 30. Juni 2018
- Details
(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle mit der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den vierzehn größten Städten in der Bundesrepublik Deutschland und in der Region Hannover (Arbeitsort, Wohnort), der (sozialversicherungspflichtig beschäftigten) Einpendler und Auspendler (insgesamt, Männer, Frauen, Auszubildende) und den differenzierten Einpendlerquoten und Auspendlerquoten am 30. Juni 2018 (siehe unten; entsprechende Daten zum 30. Juni 2017 hier; die Daten für den 30. Juni 2019 und 30. Juni 2020 hier2)
Arbeitslosengeld-Ausgaben (SGB III) bis November 2019: 1,082 Milliarden Euro mehr als in den ersten elf Monaten 2018
- Details
(BIAJ) Von Januar bis November 2019 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit* 1,082 Milliarden Euro (8,5 Prozent) mehr ausgegeben (insgesamt nahezu 13,780 Milliarden Euro) als von Januar bis November 2018 (insgesamt über 12,697 Milliarden Euro)
In den zwölf Monaten von Dezember 2018 bis November 2019 wurden von der BA insgesamt 14,840 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit* ausgegeben - nach 14,435 Milliarden Euro in 2016, 14,055 Milliarden Euro in 2017 und 13,757 Milliarden Euro in 2018. (siehe die BIAJ-Abbildung unten) Für 2020 erwartet die BA Arbeitslosengeld-Ausgaben in Höhe von 16,520 Milliarden Euro.* Der Beitragssatz ("Beitrag zur Arbeitsförderung" § 340 SGB III – umgangssprachlich: "Arbeitslosenversicherung") wurde zum 1. Januar 2020 auf 2,4 Prozent erneut gekürzt**! (nach 6,5 Prozent von 1992 bis 2006, 4,2 Prozent in 2007, 3,3 Prozent in 2008, 2,8 Prozent in 2009 und 2010, 3,0 Prozent von 2011 bis 2018, 2,5 Prozent in 2019; 0,1 Beitragspunkte entsprechen z.Zt. über 1,1 Milliarden Euro)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis November 2019: 504 Millionen Euro weniger als in den ersten elf Monaten 2018
- Details
(BIAJ) Von Januar bis November 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 504 Millionen Euro (2,6 Prozent) weniger ausgegeben als von Januar bis November 2018 bzw. 1,312 Milliarden Euro (6,6 Prozent) weniger als von Januar bis November2017.(1)
Mindestlohn Niederlande ab 1. Januar 2020: 1.653,60 Euro plus 132,29 Euro Urlaubsgeld
- Details
(BIAJ) Zum 1. Januar 2020 wird der in den Niederlanden vor über 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.653,60 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 21 Jahren** und älter) und das den Mindestlohn (Minimumloon) ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) auf 132,29 Euro pro Monat (8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht. Näheres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgesetz finden Sie in der am 22. Dezember 2019 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
* Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
** Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) wurde zum 1. Juli 2019 auf 21 Jahre gesenkt. (vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre)