Förderung der beruflichen Weiterbildung: Ausgaben der Jobcenter gE - Januar 2012 bis Dezember 2019
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(BIAJ) Wie haben sich die jährlichen Ausgaben der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) von Januar 2012 bis Dezember 2019 entwickelt? Und wie stellt sich dies im Vergleich zur Entwicklung der Ausgaben für die sogenannten "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" (MAbE) dar? FbW-Ausgaben 2019 der Jobcenter gE: Nach Anstieg von 506,3 Millionen Euro in 2018 auf 565,5 Millionen Euro nominal wieder auf dem Niveau in den Jahren 2012 bis 2016. MAbE-Ausgaben 2019 der Jobcenter gE: Erstmals über eine Milliarde Euro (1.036,3 Millionen Euro), nach 802,6 Millionen Euro in 2018 und 399,8 Millionen Euro in 2012. Siehe dazu die unkommentierte BIAJ-Abbildung mit den gleitenden 12-Monatssummen, bis zu den 12-Monatssummen von Januar bis Dezember 2019.
* siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung „Förderung der beruflichen Weiterbildung: Ausgaben der Jobcenter gE - Januar 2012 bis August 2019“ vom 26.09.019 mit der Anmerkung zu einer irreführenden Ankündigung einer „ZDF-Doku“: hier.
„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich: Geförderte Beschäftigungsverhältnisse und Ausgaben 2019
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(BIAJ) Im Dezember 2019 wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 33.773 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert, darunter 11.347 in Ostdeutschland. Dies waren lediglich 17.979 mehr als der höchste Bestand geförderter Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im April 2018.
Für die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gaben die Jobcenter gE* 2019 insgesamt 295,2 Millionen Euro aus, davon 223,8 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Jobcenter gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und 71,4 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)**.
Für alle "SGB-II-Eingliederungsleistungen" wurden von den Jobcentern gE* in 2019 insgesamt 2,979 Milliarden Euro ausgegeben*** (ohne die 71,4 Millionen Euro aus dem PAT), 80,9 Prozent der für diese Leistungen zugeteilten 3,681 Milliarden Euro (ebenfalls ohne PAT-Mittel).
Zu weiteren Informationen über die geförderten Beschäftigungsverhältnisse (Jobcenter insgesamt), die Ausgaben für Maßnahmen nach dem § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt"), den Passiv-Aktiv-Transfer** und die „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ insgesamt (Ausgaben immer nur Jobcenter gE) im Bund und den einzelnen Ländern siehe die BIAJ-Materialien vom 21. Januar 2020: Download_BIAJ20200121 (PDF: drei Seiten)
* "gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit); entsprechende Daten für die 104 Jobcenter zkT ("zugelassene kommunale Träger") sind dem BIAJ bisher nicht bekannt.
** siehe dazu u.a. auch hier: BMAS-BA_PAT
*** siehe zu den Ausgaben für die anderen "Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II" im Bund und in den Ländern die BIAJ-Materialien "Jobcenter: „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 2019 – Ausgabemittel und Ausgaben" vom 20. Januar 2020: Download_ 20200120
SGB II-Eingliederungstitel 2019: Jobcenter Bremen und Bremerhaven – Mittel und Ausgaben 2019
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden in 2019 insgesamt 56,9 Millionen Euro (80,9 Prozent) der für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugeteilten 70,4 Millionen Euro ausgegeben, 4,8 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2018. Vom Jobcenter Bremerhaven wurden in 2019 insgesamt 18,4 Millionen Euro (96,4 Prozent) der für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugeteilten 19,1 Millionen Euro ausgegeben, 2,7 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2018. Die Mehrausgaben im Vergleich zum Vorjahr (2018) reduzieren sich bei Berücksichtigung der Minderausgaben für nicht im SGB II geregelte Bundesprogramme und Ausgaben aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)* auf 3,0 Millionen Euro in der Stadt Bremen und 2,2 Millionen Euro in Bremerhaven.
Siehe dazu und zu den Ausgaben für die einzelnen Leistungen (!) die BIAJ-Materialien vom 20. Januar 2020: Download_BIAJ20200120HB (PDF: vier Seiten)
* Zu Fragen und Antworten zur Bewirtschaftung des Passiv-Aktiv-Transfers in der Grundsicherung für Arbeitsuchende siehe u.a. hier.
Jobcenter: „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 2019 – Ausgabemittel und Ausgaben
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2019 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen; ohne die 104 Jobcenter zkT*) insgesamt 2,979 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben – 80,9 Prozent der den Jobcentern gE für diesen Zweck zugeteilten 3,681 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr 2018 (mit einer erst im Juli 2018 abgeschlossenen Phase der „vorläufigen Haushaltsführung“) wurde von den Jobcentern gE 665 Millionen Euro (28,7 Prozent) mehr für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. Die Mehrausgaben in Höhe von 665 Millionen Euro reduzieren sich allerdings auf 521 Millionen Euro, wenn die Minderausgaben bei den nicht im SGB II geregelten (weitgehend beendeten) Bundesprogrammen in Höhe von 215 Millionen Euro und die Ausgaben in Höhe von 71 Millionen Euro aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) berücksichtigt werden. 702 Millionen Euro (19,1 Prozent) der den Jobcentern gE für "SGB-II-Eingliederungsleistungen" zugeteilten Mittel wurden 2019 nicht für diese Leistungen ausgegeben.
Die BIAJ-Materialien vom 20. Januar 2020 mit Länderdaten (immer nur Jobenter gE) zu den Ausgabemitteln und Ausgaben (differenziert nach den einzelnen Leistungen) finden Sie hier: Download_BIAJ20200120. (PDF: 19 Seiten)
* zugelassene kommunale Träger (ohne Beteiligung der BA)
Ergänzender Hinweis I: Die entsprechenden Daten zu den beiden bremischen Jobcentern (Stadt Bremen und Bremerhaven) finden Sie hier: Download_BIAJ20200120HB (PDF: vier Seiten)
Ergänzender Hinweis II: Zur "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) siehe auch die BIAJ-Materialien vom 21. Januar 2020: Download_20200120 („Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich: Geförderte Beschäftigungsverhältnisse und Ausgaben 2019 - PDF: drei Seiten)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2019 (SGB III): Über 15 Milliarden Euro - 1,25 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2019 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit* erstmals seit 2014 mehr als 15 Milliarden Euro ausgegeben - 15,009 Milliarden Euro, 1,252 Milliarden Euro (9,1 Prozent) mehr als im Vorjahr 2018. (siehe BIAJ-Abbildung)
Für 2020 erwartet die BA in ihrem am 11. Dezember 2019 von der Bundesregierung genehmigten Haushalt Arbeitslosengeld-Ausgaben in Höhe von 16,520 Milliarden Euro.* Der Beitragssatz ("Beitrag zur Arbeitsförderung" § 340 SGB III – umgangssprachlich: "Arbeitslosenversicherung") wurde zum 1. Januar 2020 erneut gekürzt – auf 2,4 Prozent - nach 6,5 Prozent von 1992 bis 2006, 4,2 Prozent in 2007, 3,3 Prozent in 2008, 2,8 Prozent in 2009 und 2010, 3,0 Prozent von 2011 bis 2018 und 2,5 Prozent in 2019.** 0,1 Beitragspunkte entsprechen z.Zt. nahezu 1,2 Milliarden Euro)
* einschließlich Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern (ohne Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung - Alg W - 2018: 1,107 Milliarden Euro; 2019: 1,217 Milliarden Euro; Haushaltsplan 2020: 1,320 Milliarden Euro)
** "Erste Verordnung zur Änderung der Beitragssatzverordnung 2019“ („Verordnung über die Erhebung von Beiträgen zur Arbeitsförderung nach einem niedrigeren Beitragssatz für die Kalenderjahre 2019 bis 2022“ – BeiSaV 2019)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung): hier (SGB II: hier2)