Jobcenter 2020: Bundesmittel für „SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten"
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(BIAJ) Wieviel Bundesmittel werden den einzelnen Jobcentern - 302 Jobcenter gE (gemeinsame Einrichtungen) und 104 Jobcenter zkT (zugelassene kommunale Träger) - für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" im Haushaltsjahr 2020 (voraussichtlich) zur Verfügung stehen? Eine Übersicht (BIAJ-Tabelle) nach Beschluss des Bundeshaushalts 2020 durch den Bundestag und Veröffentlichung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2020 (EinglMV 2020) am 13. Dezember 2019 - mit Vergleich zu den Mittelzuteilungen für Ausgaben in 2019: Download_BIAJ20191219 (PDF: 13 Seiten). Wie und für welche Leistungen die einzelnen Jobcenter diese Bundesmittel für "SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten" ausgeben wollen (oder nicht ausgeben*), kann bei den einzelnen Jobcentern erfragt werden (Stichworte: "Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm", "Wirtschaftsplan"/"Haushaltsplan").
Hinweis vom 26. April 2020: Zur endgültigen Zuteilung einschließlich der Mittel für die Ausfinanzierung der unbefristeten Beschäftigungszuschüsse (BEZ) - Stand: 17.01.2020 - siehe die BIAJ-Materialien vom 26.04.2020: Download_BIAJ20200426. (PDF: 11 Seiten)
* Am 18. Dezember 2019 meldete z.B. Radio Bremen (buten un binnen): "13 Millionen Euro Fördergeld wurden nicht ausgegeben" (hier) - mit Sicherheit kein Einzelfall unter den 406 Jobcentern. Mehr dazu nach Abschluss des Haushaltsjahres und Veröffentlichung der Haushaltsrechnungen. Nachtrag vom 29.01.2020: Siehe dazu die zwei BIAJ-Tabellen unten:
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis November 2019 (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Von Januar bis November 2019 wurden insgesamt 155.056 Asylanträge gestellt, darunter 133.324 Erstanträge. 29.325 bzw. 22,0 Prozent dieser Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! Die 12-Monatssumme gestellter Asylerstanträge (Dezember 2018 bis November 2019: 143.311) lag 82,3 Prozent (666.876) unter dem Maximum in den 12 Monaten von Oktober 2015 bis September 2016 (810.187 Asylerstanträge).
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis November 2019 insgesamt 172.629 Asylanträge, darunter 148.035 Erstanträge. In den letzten 12 Monaten, von Dezember 2018 bis November 2019, wurden vom BAMF 185.094 Asylanträge entschieden, darunter 158.764 Erstanträge.
65.531 (38,0 Prozent) der 172.629 Entscheidungen von Januar bis November 2019 waren „positive Entscheidungen“, darunter 41.795 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. Dezember 2019 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit Ende 2014 bzw. 2015 (mit kurzen Lesehilfen und einem „Zahlenrätsel“): Download_BIAJ20191218 (PDF: fünf Seiten*)
* Tab. 2, Spalte 10 und 11, Zeile 201312 am 17.02.2020 korrigiert
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Anmerkung zum im Weser-Kurier berichteten Gender-Pay-Gap von 22 Prozent im Land Bremen 2018
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(BIAJ) Am 14. Dezember 2019 berichtete der Weser-Kurier unter der Überschrift „Mehr Einwohner, Einnahmen und Verkehr“ (Seite 13) über das vom Statistischen Landesamt Bremen herausgegebene Statistische Jahrbuch 2019. Im Abschnitt „Einkommen“ heißt es dort: „Die Gehaltslücke (Gender-Pay-Gap) zwischen Männern und Frauen ist mit 22 Prozent weiterhin groß. Frauen verdienen durchschnittlich 3677 Euro, Männer 4522 Euro brutto (Vollzeit).“ Im Statistischen Jahrbuch 2019 heißt es: „Frauen verdienen nach wie vor weniger als Männer. Der durchschnittliche Monatsverdienst liegt bei 3 677 Euro, der der Männer bei 4 522 Euro. Damit beträgt der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap 22 Prozent.“ (Seite 317) Die Information scheint korrekt zu sein.
Aber was fällt sofort auf und stört an dieser zusammengefassten Information*: 3.677 Euro sind „nur“ 18,7 Prozent weniger als 4.522 Euro und nicht 22 Prozent weniger. Die Erklärung:
„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich: Geförderte Beschäftigungsverhältnisse und Ausgaben bis November 2019
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(BIAJ) Im November 2019 wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 33.109 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert, darunter 10.830 in Ostdeutschland. Dies waren lediglich 17.315 mehr als der höchste Bestand geförderter Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im April 2018.
Für die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gaben die Jobcenter gE* von Januar bis November 2019 insgesamt 237,6 Millionen Euro aus, davon 179,8 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Jobcenter gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und 57,7 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)**.
Für alle "SGB-II-Eingliederungsleistungen" wurden von den Jobcentern gE* in den ersten elf Monaten 2019 (etwa 91,6 Prozent des Haushaltsjahres) insgesamt 2,620 Milliarden Euro ausgegeben (ohne die 57,7 Millionen Euro aus dem PAT), 71,2 Prozent der für diese Leistungen zugeteilten 3,681 Milliarden Euro (ebenfalls ohne PAT-Mittel).
Zu weiteren Informationen über die geförderten Beschäftigungsverhältnisse (Jobcenter insgesamt), die Ausgaben für Maßnahmen nach dem § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt"), den Passiv-Aktiv-Transfer** und die „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ insgesamt (Ausgaben immer nur Jobcenter gE) in den einzelnen Ländern siehe die BIAJ-Materialien vom 17. Dezember 2019: Download_BIAJ20191217 (PDF: drei Seiten) Hinweis vom 21.01.2020. Aktualisierung bis Ende 2019: Download_BIAJ20200121 (PDF: drei Seiten)
* "gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit); entsprechende Daten für die 104 Jobcenter zkT ("zugelassene kommunale Träger") sind dem BIAJ bisher nicht bekannt.
** siehe dazu u.a. auch hier: BMAS-BA_PAT (zur Rundungsdifferenz 0,1 Millionen Euro siehe die nicht gerundeten Beträge in Tabelle Seite 3)
Höher als im Armutsbericht des Paritätischen: Die SGB-II-Quote und Armutsgefährdungsquote im Ruhrgebiet
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(BIAJ) Die SGB-II-Quote (Hartz-IV-Quote) lag im Ruhrgebiet 2018 nach (aktualisierter, ursprünglich am 12. April 2019 veröffentlichter) Berechnung des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) bei durchschnittlich 16,3 Prozent (2008: 14,8 Prozent). Im Ruhrgebiet (Metropolregion Ruhr) waren in 2018 von insgesamt 4,028 Millionen Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (§ 7a SGB II, 65 Jahre und sieben Monate Ende 2018) durchschnittlich 654.905 SGB-II-Leistungsberechtigte. In Nordrhein-Westfalen ohne das Ruhrgebiet betrug die SGB-II-Quote in 2018, wie schon zehn Jahre zuvor, 9,8 Prozent. Und im Bundesgebiet betrug die SGB-II-Quote 8,9 Prozent (2008: 10,3 Prozent). Zur Entwicklung der jahresdurchschnittlichen SGB-II-Quoten siehe die aktualisierte BIAJ-Tabelle „SGB-II-Quoten und Berechnungsgrundlagen 2007 bis 2018: Bund, NRW, NRW ohne Ruhrgebiet, Ruhrgebiet (Metropole Ruhr), die 15 Ruhrgebietskreise, Bremen Stadt und Land, Bremerhaven“. (hier: BIAJ20191216)
Warum liegt die SGB-II-Quote im Ruhrgebiet (16,3 Prozent) über der im Armutsbericht 2019 des Paritätischen (hier) genannten Hartz-IV-Quote von 15,3 Prozent in 2018? Und warum liegt die amtliche Armutsgefährdungsquote (Mikrozensus) im Ruhrgebiet sicher auch über den dort genannten 21,1 Prozent in 2018?