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Elterngeld 2017: "ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt" und "Auszahlbetrag" im Ländervergleich

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Erstellt: 14. Juni 2018

(BIAJ) Im Land Bremen (HB) hatten 43,6 Prozent der Bezieherinnen von Elterngeld (Mütter) und 17,0 Prozent der Bezieher von Elterngeld (Väter) in 2017 kein für die Berechnung des Elterngeldes relevantes Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes. In Sachsen (SN)  galt dies 2017 für 20,3 Prozent der Mütter und 6,5 Prozent der Väter - in Baden-Württemberg (BW) und Bayern (BY) für 4,7 Prozent bzw. 4,6 Prozent der Väter. (Abbildung 1) Der durchschnittliche monatliche Auszahlbetrag im Bezugszeitraum des Elterngeldes reichte in 2017 bei den Frauen (Bezieherinnen) von 698 Euro in Hamburg bis 517 Euro im Land Bremen. Bei den Männern (Bezieher) reichte der monatliche Auszahlbetrag im (in der Regel deutlich kürzeren) Bezugszeitraum von 1.329 Euro in Baden-Württemberg (BW) bis 974 Euro in Sachsen-Anhalt (ST). (Abbildung 2) Die beiden unkommentierten BIAJ-Abbildungen vom 14. Juni 2018 zum Elterngeld in 2017 finden Sie hier: Download_BIAJ20180614 (PDF: zwei Seiten DIN A4 quer)


BAMF: Ein "ehem. Präsident Dr. Hans-Jürgen Weise" im Ausschuss für Inneres und Heimat - Vorname falsch, Doktortitel falsch, Amtsbezeichnung falsch ...

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Erstellt: 11. Juni 2018

(BIAJ) Am vergangenen Freitag (8. Juni 2018 um 14:00 Uhr) tagte der Bundestagsausschuss für Inneres und Heimat in einer (an diesem Tag zweiten) nicht öffentlichen Sitzung. In der Tagesordnung als „Unterrichtende“ angekündigt: Die Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Jutta Cordt, und „die ehem. Präsidenten Dr. Manfred Schmidt und Dr. Hans-Jürgen Weise“. Zu den drei Fehlern in der "Identitätsfeststellung" und weiteren Informationen siehe die BIAJ-Kurzmitteilung "BAMF: Ein "ehem. Präsident Dr. Hans-Jürgen Weise" im Ausschuss für Inneres und Heimat - Vorname falsch, Doktortitel falsch, Amtsbezeichnung falsch ..." vom 11. Juni 2018: Download_BIAJ20180611 (PDF: zwei Seiten)
Am Rande (22. März 2019): Auch in der am 11. März 2019 dem Bundestag übermittelten Antwort der Bundesregierung (BMI) wird aus Hans-Jürgen Weise ein "ehemaliger Präsident des BAMF", obwohl die Bundesregierung korrekt zu den "Aussagen des ehemaligen Leiters des BAMF Hans-Jürgen Weise" befragt wurde. (Drucksache 19/8445 vom 15.03.2019, Antwort auf Frage 43)


Jobcenter gE: Zuweisung und Ausgaben für "SGB II-Eingliederungsleistungen" 2012 bis Mai 2018

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Erstellt: 08. Juni 2018

(BIAJ) Ein nach Verabschiedung des zweiten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2018 (02. Mai 2018) aktualisierter Blick auf die Entwicklung der erfolgten und erwarteten Zuweisungen (Bundesmittel) und Ausgaben (Ist) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (SGB II-EGL) der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) in den Jahren 2012 bis Mai 2018. (BIAJ-Abbildung unten)
Die Ausgaben sind nach Erreichen des Maximums (Maximum nach 2011) im Juli 2017 (2,643 Milliarden Euro von August 2016 bis Juli 2017) in den folgenden zehn Monaten um etwa 307,7 Millionen Euro gesunken. In anderen Worten: In jedem Monat nach Juli 2017 wurden durchschnittlich über 30 Millionen Euro weniger für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben als im jeweiligen Vorjahresmonat.

Weiterlesen: Jobcenter gE: Zuweisung und Ausgaben für "SGB II-Eingliederungsleistungen" 2012 bis Mai 2018

BAMF: FDP-Antrag und "Präsident" Frank-Jürgen Weise - eine Erinnerung

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Erstellt: 06. Juni 2018

(BIAJ) Eine Erinnerung am Rande. In ihrem Antrag zur „Einsetzung eines 2. Untersuchungsausschusses zum BAMF“ vom 5. Juni 2018 (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/2524) "erinnert" die Bundestagsfraktion der FDP an den „früheren Präsidenten Frank-Jürgen Weise“. Einen „Präsidenten Frank-Jürgen Weise“ gab es im BAMF (Bundesamt für Migraton und Flüchtlinge) jedoch nur im Pressestatement des Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) vom 18. September 2015: "Ich habe heute Herrn Frank Jürgen Weise, den Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, gebeten, in Personalunion Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu werden. Er soll also beide Aufgaben gleichzeitig übernehmen. Herr Weise hat meiner Bitte zugestimmt und er wird Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden. Diese Entscheidung ist mit der Bundeskanzlerin abgestimmt. Ebenso freue ich mich, dass meine Kollegin Nahles dem zugestimmt hat." (hier01) Das geltende Recht blieb in dieser Ankündigung unbeachtet.
Zur Erinnerung:
21.September 2015: Aylan, Charlie Hebdo, McDonald‘s, BA-Chef und BAMF-Präsident – fünf Tage im September 2015 (hier02)
23. September 2015 (!): BA-Chef in der Freizeit BAMF-Leiter - Bundesinnenminister ignoriert geltendes Recht (hier03)
07. Oktober 2015: CDU/CSU-SPD: Vier statt drei BA-Vorstandsmitglieder - mehr Zeit für BAMF-Freizeit-Leiter (hier04)
08. Oktober 2015: BA, BAMF und "the mind of movement" - eine Frage zur PTV Group (hier05)
04. November 2015: BAMF-Leitung: Der „dritte Mann“ ist Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes (hier06)
12. Dezember 2016: Personalkarussell BA-BAMF-BMI: Warum am 1. Februar 2017 oder was ändert sich wann und warum? (hier07)
15. Februar 2017: „Beauftragter der Bundesregierung für Flüchtlingsmanagement“ – Gibt es diese Stelle? (hier08)
Informationen zum Master-Speech beim "Ludwig-Erhard-Gipfel 2017": "Deutschlands bester Spitzenbeamter" (hier09)  und "Wir sind auf einem guten Weg“ (hier10)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl (BAMF) (hier11) (Anm.: Falsches Veröffentlichungsdatum von "hier03" wurde am 10. Juni 2018 korrigiert.)
Ergänzender Hinweis vom 11. Juni 2018: Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "BAMF: Ein „ehem. Präsident Dr. Hans-Jürgen Weise“ im Ausschuss für Inneres und Heimat – Vorname falsch, Doktortitel falsch, Amtsbezeichnung falsch …" (BIAJ20180611)


Deutsche Bundesbank: Falschinformation über Arbeitslose mit Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld

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Erstellt: 04. Juni 2018

(BIAJ und BaSta) Unglaublich aber wahr: Die Deutsche Bundesbank berichtet im statistischen Teil ihrer Monatsberichte erstaunliche Zahlen über die registrierten Arbeitslosen mit Anspruch auf das Beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld gemäß SGB III). Im Monatsbericht Mai 2018 (zum Beispiel) liest man dort eine irritierende Zeitreihe. (siehe Spalte 2 in der BIAJ-Tabelle unten) In 2017 (zum Beispiel) sollen von den durchschnittlich 2,533 Millionen registrierten Arbeitslosen (Spalte 1) 855.000 „Empfänger von Arbeitslosengeld nach dem SGB III“ gewesen sein (Spalte 2). Dies entspräche einem Anteil von 33,8 Prozent an den registrierten Arbeitslosen.
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit hatten 2017 durchschnittlich aber lediglich 641.000 (641.092) der 2,533 Millionen (2.532.837) registrierten Arbeitslosen Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld gemäß SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung), also nur 25,3 Prozent der registrierten Arbeitslosen. (Randbemerkung: „Ein Armutszeugnis für die sogenannte Arbeitslosenversicherung.“) Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit teilte den BIAJ am 4. Juni 2018 mit, dass der Monatsbericht der Deutschen Bundesbank nicht die als Arbeitslose registrierten Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld nach dem SGB III (ALG) sondern die Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III ausweist. Die Deutsche Bundesbank wurde informiert. (04. Juni 2018)
2018 06 04 biaj tabelle arbeitslose mit alg anspruch im monatsbericht der deutschen bundesbank

Anmerkung vom 07. Juni 2018: Die Deutsche Bundesbank wird ihren Fehler ab Monatsbericht Juni 2018 korrigieren. Statt "Empfänger von Arbeitslosengeld nac h dem SGB III" wird die Spaltenüberschrift laut Mitteilung der Deutschen Bundesbank "Arbeitslose - darunter : Nach dem Rechtskreis SGB III" heißen. Der deutlich kleinere Bestand von "Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld nach dem SGB III" unter den registrierten Arbeitslosen insgesamt (vergleiche Spalten 2 und 3 in der BIAJ-Tabelle oben) wird in dieser Tabelle im statistischen Teil des Monatsberichts der Deutschen Bundesbank auch in Zukunft nicht berichtet.


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