Arbeitsmarkt im November 2015: Ländervergleich (Insgesamt, Frauen, Männer, Rechtskreise)
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(BIAJ) 4,960 Millionen „Arbeitslosengeld-Empfänger/innen" (SGB III und SGB II) im November 2015, darunter 4,297 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen). 4,768 Millionen Arbeitsuchende, darunter 2,633 Millionen registrierte Arbeitslose (arbeitslose Arbeitsuchende), davon 764.000 (29,0 Prozent) bei den 156 Arbeitsagenturen und 1,869 Millionen (71,0 Prozent) bei den 408 Jobcentern. (November 2014: 69,3 Prozent der registrierten Arbeitslosen bei den Jobcentern registriert)
84.000 weniger registrierte Arbeitslose als im November 2014 – im Rechtskreis SGB III (Arbeitsagenturen) 70.000 (8,4 Prozent) weniger, im Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 13.000 (0,7 Prozent) weniger als ein Jahr zuvor. (Rundungsdifferenz: 1.000)
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 01. Dezember 2015 zum Arbeitsmarkt im November 2015 finden Sie hier: Download (PDF) (Monate vor November 2015: hier)
Hinweis: Siehe zum Ländervergleich auch die unkommentierte Abbildung "Ranking der Arbeitslosenquoten der 16 Länder in den Jahren 2003 bis 2015" (Stand: 01.12.2015): BIAJ20151201
Bundeshaushalt 2016: Titelgruppe Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)
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(BIAJ) Im Bundeshaushalt 2016, vom Bundestag am 27. November 2015 beschlossen, sind in Kapitel 1101 insgesamt 34,125 Milliarden Euro für „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Hartz IV) veranschlagt. Dies sind, gemessen an den erwarteten Auf- und Ausgaben im kommenden Haushaltsjahr 2016, lediglich 1,167 Milliarden Euro (3,5 Prozent) mehr als im Bundeshaushalt 2015.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 28. November 2015 mit Informationen zu den einzelnen Titeln in der Titelgruppe „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" finden Sie hier: Download
Sprachkurse nach § 421 SGB III: willkürlicher Ausschluss - unbürokratisch umgesetzt (BA)
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(BIAJ) Eine „Einigung der zuständigen Ministerien" schließt „derzeit" die Teilnahme aller Ausländerinnen und Ausländer an beitragsfinanzierten Sprachkursen nach § 421 SGB III aus, die nicht aus Syrien, Irak, Iran und Eritrea stammen. Der Ausschluss wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) durch ein „unbürokratisches Verfahren" umgesetzt. Dies geht aus einer Antwort des Kundenreaktionsmanagements der BA hervor.
Sprachkurse nach § 421 SGB III: Ausschluss "innerhalb der Bundesregierung abgestimmt" (BMAS)
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(BIAJ) Eine Antwort des BMAS: „Sprachkurse nach § 421 SGB III", „Integrationskurse nach dem Aufenthaltsgesetz" und die „anderen Maßnahmen des Arbeitsförderungsrechts" derzeit nur für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Syrien, Eritrea, Irak und Iran. Das ist "innerhalb der Bundesregierung abgestimmt".
Im Auftrag der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS) erhielt das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) am 17. November 2015 die folgende Antwort (eMail) zum § 421 SGB III neu: (kursiv)
Hartz IV: Blick auf die SGB II-Quoten in den drei Großstadtgruppen seit 2005 (eine Ergänzung )
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(BIAJ) Ein "Blick auf die SGB II-Quoten in den drei Großstadtgruppen". (Gruppe A mit M und S; Gruppe B mit DD, N, F, HH, D, H und K; Gruppe C mit L, HB, DU, DO, E und B) Die BIAJ-Kurzmitteilung "Nur noch München und Stuttgart vor Dresden: Großstadtranking der SGB II-Quoten (Hartz IV)" vom 12. November 2015 wurde am 15. November 2015 ergänzt. Die ergänzte BIAJ-Kurzmitteilung (9 Seiten: insgesamt 6 Abbildungen, eine Tabelle mit den SGB II-, nEf-u15- und eLb-Quoten der 15 Großstädte einschließlich Region Hannover seit Einführung von Hartz IV und zwei Textseiten) finden Sie hier: Download